21-1927.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Gefährdungen durch falsch abgestellte E-Scooter

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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13.04.2022
13.04.2022
Sachverhalt

 

Durch Umdenken in der Verkehrspolitik ist es zu einem verstärkten Angebot von E-Scootern gekommen.

 

Leider bringt dieses außer konkreten Gefährdungen bei der Nutzung im Straßenverkehr auch besondere Probleme und Gefährdungen von Fußgängern mit sich.

 

Insbesondere Behindertenverbände berichten darüber, dass die Fahrzeuge nach Nutzung unbedacht und ungeordnet auf Fußwegen abgestellt oder niedergelegt werden. Dieses führt zu Gefährdungen von Rollstuhlfahrern und Sehbehinderten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass Referenten der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende in eine gemeinsame Sitzung der Regionalausschüsse Harburg und Süderelbe eingeladen werden, um über mögliche Maßnahmen zu berichten, wie die Gefährdungen durch nicht sachgerecht abgestellte oder niedergelegte E-Scooter zukünftig vermieden werden können.

 

Hamburg, 10.01.2022

 

Ralf-Dieter Fischer                                      Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                                  Jens Ritter

                                                                    Brit-Meike Fischer-Pinz

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg        11.03.2022

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag CDU Drs. 21-1927 wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich sind E-Scooter vom genehmigungsfreien Gemeingebrauch gemäß § 16 Absatz 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) umfasst. Das bedeutet, dass öffentliche Wege ohne besondere Erlaubnis im Rahmen der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr zum Verkehr benutzt werden dürfen. Zum Verkehr gehören dabei sowohl der fließende als auch der ruhende Verkehr. E-Scooter dürfen demnach legal auf dem Gehweg abgestellt werden. Dabei gilt, dass die abgestellten Fahrzeuge die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen dürfen.

 

Die rechtlichen Möglichkeiten, mit denen das Abstellen der Fahrzeuge gesteuert und reguliert werden kann, sind begrenzt. Gleichwohl hat Hamburg im Rahmen einer Vereinbarung auf freiwilliger Basis mit allen momentan in Hamburg aktiven E-Scooter-Sharing-Anbietern Verabredungen getroffen. In diesem Zusammenhang wurden in den Bezirken Hamburg-Altona und Hamburg-Mitte bspw. No-Parking-Zones – teilweise in Kombination mit extra für E-Scooter eingerichteten Abstellflächen– umgesetzt. Die BVM stand zuletzt im September 2021 mit allen Bezirken im Austausch und hat die Bedarfe bezüglich der Einrichtung von No-Parking-Zones abgefragt. Der Bezirk Harburg meldete Fehlanzeige.

 

Hinsichtlich unsachgemäß abgestellter E-Scooter wurden sowohl anbieterseitig als auch von Seiten der Stadt Maßnahmen ergriffen. Einige Anbieter nutzen bereits Sensoren, um umherliegende Fahrzeuge zu detektieren. Darüber hinaus müssen Nutzer:innen aller Anbietern nach Leih-Ende ein Foto des abgestellten Fahrzeugs machen. Zusätzlich unterstützen die Beschäftigten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) in ihren Kontrollgebieten die Polizei seit einigen Monaten verstärkt, indem sie verkehrswidrig abgestellte E-Scooter melden, wenn nötig und möglich, umstellen und Bußgeldverfahren gegen Anbieter und/oder Nutzende einleiten. Außerhalb der Bewohnerparkgebiete ist die Polizei für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig.

 

Die BVM schlägt vor, dass sich der Bezirk Harburg erneut über mögliche Parkverbotszonen berät, um sensible Bereiche im Bezirk von E-Scooter freizuhalten und anschließend auf die BVM zukommt. Die Entsendung eines Referenten wird vor dem Hintergrund des Austausches zwischen BVM und dem Bezirk nicht für notwendig gehalten.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski