21-1560.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Errichtung eines Schwimmbades für Schul- und Wettkampfsport im Harburger Kerngebiet

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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13.02.2024
11.01.2022
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat sich im Frühjahr 2018 im Anschluss an ein erfolgreiches Bürgerbegehren der Initiative "Yes - We swim" dafür eingesetzt, dass in Harburg eine Schwimmhalle errichtet wird, die für Schul- und Vereinssport geeignet ist. 

 

Leider ist diese Initiative von den zuständigen Stellen bisher nicht erfolgversprechend umgesetzt worden. 

 

Zwar hat die Bäderland Hamburg GmbH zwischenzeitlich grundsätzliche Planungen erarbeitet. Danach kann im Rahmen ohnehin erforderlicher Sanierungsmaßnahmen die Schwimmhalle Midsommerland so erweitert werden, dass eine zusätzliche Schwimmhalle mit vier 25 m Bahnen und 3-Meter-Sprunganlage errichtet werden kann. Die Planungen sind kürzlich dem Verein zur Förderung der Schwimmausbildung, der aus der seinerzeitigen Bürgerinitiative hervorgegangen ist, vorgestellt worden. Der Verein hat die Planungen grundsätzlich als geeignet akzeptiert und erwartet die baldige Umsetzung. 

 

Allerdings hat die Bäderland Hamburg GmbH dabei deutlich gemacht, dass die Realisierungskosten in einer Größenordnung von 5 - 7 Mio. Euro bisher in keiner Weise finanziert sind und auch von Bäderland nicht übernommen werden können. Stattdessen wird erwartet, dass der private Verein die entsprechenden Gelder selbst durch Beiträge und Spendenakquise aufbringt. Dieses ist jedoch unrealistisch, so dass die Beschlussfassung der Bezirksversammlung aus dem Jahre 2018 mit hoher Wahrscheinlichkeit für Harburg nicht umgesetzt werden kann. 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen des Hamburger Senats und bei Bäderland Hamburg GmbH nachhaltig dafür einzusetzen, dass die Mittel für die Errichtung der gewünschten Schwimmhalle in Harburg alsbald bereitgestellt werden, da anderenfalls zu befürchten ist, dass eine Halle mit Wettkampftauglichkeit für Schul- und Vereinssport nicht in  Zusammenhang mit anderweitigen Baumaßnahmen am Midsommerland errichtet werden kann.

 

Hamburg, am 06.08.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                           Uwe Schneider

                                                              Lars Frommann

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

 10.11.2021

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung von Bä-derland Hamburg (BLH) zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

 

Derzeit sind für BLH keine Bedarfe für eine Erweiterung des Midsommerlands um eine weitere Schwimmhalle erkennbar. Etwaige Bedarfe wurden im Rahmen der Bedarfsanalyse in 2019 zu einem möglichen Kombibad Süderelbe auch für den Bereich Harburg-Kern erhoben. Grundlage für die Analyse sind die aus 2019 bekannten Bevölkerungszahlen und -entwicklungsperspektiven im Bezirk, die sich aus dem bezirklichen Wohnungsbauprogramm ergeben. Zudem ist die Versorgung mit Wasserflächen aufgrund des Verbunds mit der Schwimmhalle Inselpark und dem Hallenbad Süderelbe in der Gesamtregion gut.

 

Das Bezirksamt Harburg verweist auf bestehende Bedarfe, die zusätzliche Wasserflächen in Harburg begründen würden. Jedoch wurden BLH bisher seitens des Bezirks keine Daten-grundlagen übermittelt, die dies untermauern. Sofern das Bezirksamt eine neue, aktuellere Einschätzung auf Basis einer neuen Studie bzw. Analyse konkret zum Anbau des Midsom-merlands wünscht, müsste diese beauftragt und auch die finanziellen Mittel dafür bereitgestellt werden.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Riechers