22-1869.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Einmündung B73 in die Waltershofer Straße - Grünpfeil für Rechtsabbieger

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt


Wer die Cuxhavener Straße (B73) in westlicher Richtung befährt und nach rechts in die Waltershofer Straße abbiegen möchte, verfügt an dieser Stelle zwar über eine eigene Rechtsabbiegespur, jedoch nicht über ein separates Grünsignal für Rechtsabbieger. Gleichzeitig erhalten Fahrzeuge, die von der Waltershofer Straße in die B73 einbiegen, ein entsprechendes Grünsignal und können ihre Fahrtrichtung konfliktfrei fortsetzen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um die Einrichtung eines gesonderten Lichtzeichens Rechtsabbiegen Grünr die Rechtsabbiegespur von der B73 (Cuxhavener Straße) in die Waltershofer Straße zu prüfen und sofern verkehrsrechtlich möglich zu veranlassen.

Hamburg, am 11.06.2026

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

29.Juni 2026

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt wie folgt Stellung:

Bezugnehmend auf den Beschluss der Bezirksversammlung Harburg vom 11.06.2026 teilen wir mit, dass die Forderung nach einem Grünpfeil für Rechtsabbieger bereits bei der Neuplanung geprüft wurde. Der Knotenbereich Cuxhavener Straße/ Waltershofer Straße wird ab dem 06.07.2026 umgebaut. In diesem Zusammenhang wurde die Lichtzeichenanlage neu geplant und eine eigene Rechtsabbiegerphase in den Programmumlauf integriert. Grünpfeile gem. VZ 720 werden in Hamburgzudem nicht mehr angeordnet.

gez. hm f.d.R. Hille

Lokalisation Beta
Waltershofer Str. Cuxhavener Str. B73

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