Stellungnahme zu NEU Gemeinsamer Antrag der Fraktion Die Linke Harburg und GRÜNE-Fraktion betr. Sondersitzung zur "Harburger Erklärung" und zur Zukunft der Integrations- und Sozialstrukturen im Bezirk Harburg
Mit der „Harburger Erklärung“ vom 18. März 2026 haben zahlreiche Träger der Integrations-, Bildungs- und Kulturarbeit im Bezirk auf strukturelle Risiken für den sozialen Zusammenhalt hingewiesen. Die Erklärung beschreibt insbesondere eine zunehmende Gefährdung zentraler sozialer Infrastrukturen durch Kürzungen, Unsicherheiten bei Förderinstrumenten sowie eingeschränkte Zugänge zu Integrations- und Sprachkursen.
Konkret werden unter anderem folgende Problemlagen benannt:
● Gefährdung bewährter Projekte durch Unsicherheiten bei Gestaltungsmitteln und Projektförderung
● Kürzungen bei Integrationskursen mit erheblichen Auswirkungen auf Teilhabe und Arbeitsmarktintegration
● Einschnitte bei SIN-Mitteln und Unterstützungsstrukturen für Geflüchtete
● Fehlende Planungssicherheit für Träger und Ehrenamtliche
Die unterzeichnenden Organisationen weisen darauf hin, dass diese Entwicklungen nicht nur einzelne Projekte betreffen, sondern die Integrations-, Bildungs- und Kulturlandschaft im gesamten Bezirk gefährden.Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende Anhörung der beteiligten Akteurinnen und Akteure sowie der zuständigen Behörden erforderlich, um die Auswirkungen auf den Bezirk Harburg transparent darzustellen und politische Handlungsoptionen zu entwickeln.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion wird gebeten, eine Sondersitzung zur „Harburger Erklärung“ und den darin benannten Herausforderungen für die Integrations- und Sozialstrukturen im Bezirk Harburg durchzuführen.
Hierzu sind insbesondere einzuladen:
● Vertreterinnen und Vertreter der unterzeichnenden Träger und Initiativen der Harburger Erklärung
● der Harburger Integrationsrat
● Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Fachbehörden
● Träger von Integrationskursen und Sprachförderangeboten
● Vertreterinnen und Vertreter aus Bildung, Jugendhilfe und Quartiersarbeit
Ziel der Sondersitzung ist es,
die in der Harburger Erklärung dargestellten Problemlagen zu konkretisieren, die Auswirkungen aktueller Kürzungen und struktureller Veränderungen auf den Bezirk Harburg darzustellen sowie mögliche Maßnahmen zur Sicherung der sozialen Infrastruktur und Integrationsarbeit im Bezirk zu erörtern.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
18. September 2026
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BFSB) nimmt zu dem o.g. Antrag „Sondersitzung zur "Harburger Erklärung" und zur Zukunft der Integrations- und Sozialstrukturen im Bezirk Harburg“, Drs. 22-1762, wie folgt Stellung:
Anders als in der beigefügten „Harburger Erklärung: Integrations- und Kulturarbeit im Bezirk Harburg unter Druck“ dargestellt, werden die Mittel für SIN nicht gekürzt, es stehen gleichwohl auch keine Mittel für Mehrbedarfe mehr zur Verfügung, deren Bewilligung in direktem Zusammenhang mit den hohen Zugangszahlen Asyl- und Schutzsuchender insbesondere in den Jahren 2022 und 2023 stand. Der Förderrahmen der SIN-Mittel ohne Kinderfreundliche Räume (KFR) für das Jahr 2027 entspricht dem Ansatz des Haushaltsplanes 2026. Die Mittel für die Kinderfreundlichen Räume werden wie im laufenden Jahr gesondert von der restlichen SIN-Förderung veranschlagt und betragen 2027 47.741 € pro Raum. Dies stellt eine Steigerung der Mittel von 3% gegenüber 2026 dar. Bei den genannten Werten handelt es sich bis zum Beschluss der Bürgerschaft (voraussichtlich Mitte Dezember) um vorläufige Zahlen.
Die schrittweise Beendigung der sogenannten flüchtlingsbedingten Mehrbedarfe hat den Hintergrund, dass die Zahl der in Hamburg ankommenden Geflüchteten sinkt, was sich mittlerweile auch in den rückläufigen Belegungszahlen in EA und örU widerspiegelt. Zudem legt die Verweildauer in den Unterkünften nahe, dass eine Vernetzung in den Sozialraum (das primäre Ziel der Förderrichtlinie) in den meisten Fällen geschehen ist. Gleichwohl besteht ein hoher Bedarf an Angeboten vor Ort, vor allem in Form von Sozialberatung. Diese leisten die Angebote aktuell, sie entsprechen aber nicht dem Ziel der Förderrichtlinie. An dieser Stelle sind die BSFB und die Sozialbehörde im Austausch.
Der Wegfall der sogenannten flüchtlingsbedingten Mehrbedarfe bedeutet, dass auf diejenigen Angebote zu fokussieren sein wird, die dem Kern der SIN-Förderrichtlinie entsprechen. Zudem soll insbesondere der Aspekt des Kinderschutzes in den Unterkünften berücksichtigt werden, welcher neben der Vermittlung in den Sozialraum ein zentrales Ziel der SIN-Förderung ist.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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