22-0883.01

Stellungnahme zu dem Antrag SPD betr. Infostände im vereinfachten Genehmigungsverfahren

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.09.2026 Regionalausschuss Harburg Ö 4.1

Sachverhalt


Die Bezirksversammlung (BV) ist der nach parlamentarischen Prinzipien arbeitende Verwaltungsausschuss, der dem Bezirksamt zugeordnet ist. Die Mitglieder einer Bezirksversammlung werden durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen bestimmt. Die Bevölkerung wirkt über die Bezirksversammlung an den Angelegenheiten des Bezirks und der Erfüllung der Aufgaben des Bezirksamtes mit.

Mitglieder der Bezirksversammlung können Fraktionen bilden. Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern der Bezirksversammlung, die sich zur dauerhaften Verfolgung gemeinsamer politischer Ziele zusammengeschlossen haben. Sie dienen der politischen Willensbildung in den Bezirksversammlungen.

Als von den Menschen im Bezirk gewählte Vertreter ist es den Mitgliedern und Fraktionen moralische Pflicht, diesen auch Rechenschaft über die Erfüllung ihrer Aufgaben abzulegen. Dies wird auch durch die Öffentlichkeit der Sitzungen der BV ermöglicht, doch erfordert dies die Initiative der Bürger:innen und die Anwesenheit an den Sitzungen. Information über die geleistete politische Arbeit ist jedoch keine Holschuld der Bürger:innen sondern eine Bringschuld der Fraktionen. Dazu ist das direkte Gespräch vor Ort – an Informationsständen – ein probates Mittel. Dies Infostände finden zumeist im öffentlichen Raum statt, was die Genehmigung einer Sondernutzung erfordert, die wiederum an Vorschriften gebunden ist und somit einer Antragstellung ggfs. unter Vorlage von diversen Nachweisen und der Prüfung durch verschiedene Institutionen erfordert. Der dazu notwendige Vorlauf erschwert es den Fraktionen über ihre Tätigkeit zeitnah zu berichten und führt zudem zu häufigerem behördlichen Verwaltungshandeln.

Um dem Rechnung zu tragen, hat die zuständige Fachabteilung eine generelle Prüfung einiger Standorte vorgenommen (Marktpassage Neugraben, Herbert-und-Greta-Wehner-Platz, Rathausplatz, Seeveplatz, Veritaskai, Theodor-Yorck-Straße, Sand, Lüneburger Straße, Eißendorfer Straße / Kirchhang) an denen in einem vereinfachten Verfahren Infostände unterschiedlichen Ausmaßes kurzfristig und ohne erweiterten Verwaltungsaufwand beantragt und genehmigt werden können.

Dennoch sind in vielen Bereichen des Bezirks noch keine Standorte für dieses vereinfachte Verfahren ausgewiesen. Daher sollte dieses sinnvolle Verfahren auf weitere Bereiche ausgeweitet werden.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig weitere Standorte im Bezirk für die Beantragung im vereinfachten Verfahren auszuweisen. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf mögliche Standortgröße und Besucher:innen-Frequenz zu berücksichtigen.

Als mögliche Standorte (nicht abschließend) werden insbesondere zur Prüfung empfohlen:

Fischbeker Heidbrook im Bereich Einkaufszentrum

Sandbek im Bereich S-Bahn-Haltepunkt Fischbek / Ohrnsweg / Moorlandbogen

dto. Höhe Ohrnsweg 4

Königswiesen im Bereich westlicher Zugang S-Bahn Neugraben

dto. östlicher Zugang

Am Neugrabener Bahnhof / Neugrabener Bahnhofstraße

Striepenweg am westlichen Zugang S-Bahn Neuwiedenthal

Heimfelder Straße / Milchgrund

Bereich S-Bahn Heimfeld

Hermann-Krüger-Platz

Winsener Straße / Sinstorfer Kirchweg (Sinstorf)

Winsener Straße / Gordonstraße (Langenbek)

Jägerstraße / Radickestraße (Rönneburg)

Ernst-Bergeest-Weg / Marmstorfer Weg (Marmstorf)

Die Ergebnisse der Prüfung sind den jeweils zuständigen Regionalausschüssen schriftlich zu berichten. Erforderlichenfalls sind ortsnah geeignete Alternativstandorte auszumachen.

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg 13.07.2026

Das Bezirksamt nimmt zu der obigen Drucksache wie folgt Stellung:

Drucksache 22-1460 betr. Sachstand der Prüfungen zu 22-0883 Infostände im vereinfachten Genehmigungsverfahren

Von den 14 vorgeschlagenen Standorten konnten 8 in das Abstimmungsverfahren mit den zu beteiligenden Dienststellen gegeben werden. Die Rückläufe zur Eignung der Standorte haben ergeben, dass final 5 Standorte künftig in das vereinfachte Genehmigungsverfahren aufgenommen werden. Details s. folgende Tabelle.

Fläche

Prüfergebnis

Begründung

Fischbeker Heidbrook im Bereich Einkaufszentrum

Standort wird nichtin das vereinfachte Verfahren aufgenommen.

Keine Fläche in der Zuständigkeit des Bezirksamtes; die Fläche ist nach wie vor allgemeines Grundvermögen und damit in der Zuständigkeit des LIG.

Sandbek im Bereich S-Bahn-Haltepunkt Fischbek / Ohrnsweg / Moorlandbogen

Standort wird nicht in das vereinfachte Verfahren aufgenommen.

Keine Fläche in der Zuständigkeit des Bezirksamtes; hier handelt es sich um Privatflächen der DB Netz AG

dto. Höhe Ohrnsweg 4

Standort wird nicht in das vereinfachte Verfahren aufgenommen.

Hier ist nur der Gehweg als öffentliche Fläche in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Der Gehweg kann aber an dieser Stelle nicht weiter eingeschränkt werden, ohne dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet würde. Die Fläche die hier he Nr. 4 Platz böte, ist Privatgrund und liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Bezirksamtes.

nigswiesen im Bereich westlicher Zugang S-Bahn Neugraben

Standort wird nicht in das vereinfachte Verfahren aufgenommen.

Keine Fläche in der Zuständigkeit des Bezirksamtes; die Fläche ist nach wie vor allgemeines Grundvermögen und damit in der Zuständigkeit des LIG.

Am Neugrabener Bahnhof/ Östliche Seite S-Bahn Neugraben (Vorplatz)

Abstimmungsverfahren hat Genehmigungsfähigkeit ergeben, der Standort wird in das vereinfachte Verfahren übernommen.

(Am Neugrabener Bahnhof / Neugrabener Bahnhofstraße)

Alternativstandort:

Zum Bahnhofsvorplatz gelegener Ausgang des derelbe Zentrum/Am Neugrabener Bahnhof 13 , linksseitig der Treppe

Standort wurde im Abstimmungsverfahren aus verkehrsrechtlicher Sicht als ungeeignet abgelehnt, dafür der genehmigungsfähige Alternativstandort eruiert.

Striepenweg am westlichen Zugang S-Bahn Neuwiedenthal vor der Beetfläche

Abstimmungsverfahren hat Genehmigungsfähigkeit ergeben, der Standort wird in das vereinfachte Verfahren übernommen.

Heimfelder Straße / Milchgrund

Standort wird nicht in das vereinfachte Verfahren aufgenommen.

Keine Fläche in der Zuständigkeit des Bezirksamtes; hier handelt es sich um Privatgrund. Die daran angrenzende Gehwegfläche ist zu schmal, um dort einen Standort zu ermöglichen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußngerverkehrs wären gefährdet.

Bereich S-Bahn Heimfeld, Kirchenvorplatz zwischen den Bäumen

Abstimmungsverfahren hat Genehmigungsfähigkeit ergeben, der Standort wird in das vereinfachte Verfahren übernommen.

Hermann-Krüger-Platz

Abstimmungsverfahren hat Genehmigungsfähigkeit ergeben, der Standort wird in das vereinfachte Verfahren übernommen.

Winsener Straße / Sinstorfer Kirchweg (Sinstorf)

Standort wurde im Abstimmungsverfahren abgelehnt.

Winsener Straße / Gordonstraße (Langenbek)

Standort wird nicht in das vereinfachte Verfahren aufgenommen.

Der Standort ist ungeeignet, da auf Grund des schmalen Gehweges und parallel vorhandenen Radweges die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußngerverkehrs erheblich beeinträchtigt würde.

gerstraße / Radickestraße (Rönneburg)

Standort wurde im Abstimmungsverfahren abgelehnt.

Ernst-Bergeest-Weg / Marmstorfer Weg (Marmstorf)

Standort wurde im Abstimmungsverfahren abgelehnt.

gez. Carstensen

f.d.R. Kaidas