Antrag SPD betr. Infostände im vereinfachten Genehmigungsverfahren
Die Bezirksversammlung (BV) ist der nach parlamentarischen Prinzipien arbeitende Verwaltungsausschuss, der dem Bezirksamt zugeordnet ist. Die Mitglieder einer Bezirksversammlung werden durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen bestimmt. Die Bevölkerung wirkt über die Bezirksversammlung an den Angelegenheiten des Bezirks und der Erfüllung der Aufgaben des Bezirksamtes mit.
Mitglieder der Bezirksversammlung können Fraktionen bilden. Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern der Bezirksversammlung, die sich zur dauerhaften Verfolgung gemeinsamer politischer Ziele zusammengeschlossen haben. Sie dienen der politischen Willensbildung in den Bezirksversammlungen.
Als von den Menschen im Bezirk gewählte Vertreter ist es den Mitgliedern und Fraktionen moralische Pflicht, diesen auch Rechenschaft über die Erfüllung ihrer Aufgaben abzulegen. Dies wird auch durch die Öffentlichkeit der Sitzungen der BV ermöglicht, doch erfordert dies die Initiative der Bürger:innen und die Anwesenheit an den Sitzungen. Information über die geleistete politische Arbeit ist jedoch keine Holschuld der Bürger:innen sondern eine Bringschuld der Fraktionen. Dazu ist das direkte Gespräch vor Ort – an Informationsständen – ein probates Mittel. Dies Infostände finden zumeist im öffentlichen Raum statt, was die Genehmigung einer Sondernutzung erfordert, die wiederum an Vorschriften gebunden ist und somit einer Antragstellung ggfs. unter Vorlage von diversen Nachweisen und der Prüfung durch verschiedene Institutionen erfordert. Der dazu notwendige Vorlauf erschwert es den Fraktionen über ihre Tätigkeit zeitnah zu berichten und führt zudem zu häufigerem behördlichen Verwaltungshandeln.
Um dem Rechnung zu tragen, hat die zuständige Fachabteilung eine generelle Prüfung einiger Standorte vorgenommen (Marktpassage Neugraben, Herbert-und-Greta-Wehner-Platz, Rathausplatz, Seeveplatz, Veritaskai, Theodor-Yorck-Straße, Sand, Lüneburger Straße, Eißendorfer Straße / Kirchhang) an denen in einem vereinfachten Verfahren Infostände unterschiedlichen Ausmaßes kurzfristig und ohne erweiterten Verwaltungsaufwand beantragt und genehmigt werden können.
Dennoch sind in vielen Bereichen des Bezirks noch keine Standorte für dieses vereinfachte Verfahren ausgewiesen. Daher sollte dieses sinnvolle Verfahren auf weitere Bereiche ausgeweitet werden.
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig weitere Standorte im Bezirk für die Beantragung im vereinfachten Verfahren auszuweisen. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten in Bezug auf mögliche Standortgröße und Besucher:innen-Frequenz zu berücksichtigen.
Als mögliche Standorte (nicht abschließend) werden insbesondere zur Prüfung empfohlen:
Fischbeker Heidbrook im Bereich Einkaufszentrum
Sandbek im Bereich S-Bahn-Haltepunkt Fischbek / Ohrnsweg / Moorlandbogen
dto. Höhe Ohrnsweg 4
Königswiesen im Bereich westlicher Zugang S-Bahn Neugraben
dto. östlicher Zugang
Am Neugrabener Bahnhof / Neugrabener Bahnhofstraße
Striepenweg am westlichen Zugang S-Bahn Neuwiedenthal
Heimfelder Straße / Milchgrund
Bereich S-Bahn Heimfeld
Hermann-Krüger-Platz
Winsener Straße / Sinstorfer Kirchweg (Sinstorf)
Winsener Straße / Gordonstraße (Langenbek)
Jägerstraße / Radickestraße (Rönneburg)
Ernst-Bergeest-Weg / Marmstorfer Weg (Marmstorf)
Die Ergebnisse der Prüfung sind den jeweils zuständigen Regionalausschüssen schriftlich zu berichten. Erforderlichenfalls sind ortsnah geeignete Alternativstandorte auszumachen.
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