21-3092.01

Stellungnahme zu dem Antrag FDP-Fraktion: Vorstellung des Abschlussberichtes zur Bedarfsplanung für den Bau des Schöpfwerkes am Storchennestsiel

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.01.2024
Sachverhalt

Durch die sich beschleunigende Veränderung des Klimas und der damit einhergehend zunehmende Häufigkeit von Starkregenereignissen ist Notwendigkeit der laufenden Anpassung der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen gegeben. Für das durch den Planfeststellungsbeschluss vom 28.10.2004 zur „Wasserwirtschaftlichen Neuordnung der Alten Süderelbe“ planfestgestellte Schöpfwerk am Storchennestsiel ist seit einiger Zeit die Bedarfsplanung inhaltlich abgeschlossen. Gemäß Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft vom 16. Februar 2022 soll der Bau des Schöpfwerks Storchennestsiel forciert werden.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter der HPA und der BUKEA sowie Vertreter der im Einzugsbereich der Alten Süderelbe liegenden Be- und Entwässerungsverbände in den Regionalausschuss Süderelbe einzuladen, um zum geplanten Schöpfwerk Stellung zu nehmen.

 

Dabei sollen u.a. folgende Fragen beantwortet werden:

 

1.        Welche Bedeutung hat das Schöpfwerk für die Be- und Entwässerung?

2.          Wie sieht die Planung des Schöpfwerks aus und welche Aufgaben soll das Schöpfwerk erfüllen?

3.          Welche ökologischen Auswirkungen hat das Schöpfwerk auf das Wasserrahmenrichtliniengewässer Alte Süderelbe?

4.          Welche Leistungsparameter sind vorgesehen?

 

und die zeitlichen Pläne für die Umsetzung vorgestellt.

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende

13.12.2023

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet die Referentenanfrage wie folgt:

 

in Ermangelung eines neuen Sachstandes sieht die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft von einer Referentenentsendung ab und beantwortet wie Fragen wie folgt:

 

1.  Welche Bedeutung hat das Schöpfwerk für die Be- und Entwässerung?

 

Die Bedeutung für die Be- und Entwässerung ist grundsätzlich dem Planfeststellungsbeschluss zur „Wasserwirtschaftlichen Neuordnung der Alten Süderelbe“ vom 28.10.2004 zu entnehmen.

 

Ferner wird das Schöpfwerk eine Bedeutung zur Bewässerung haben, wenn eine Bewässerung durch das Siel Storchennest aufgrund extremen Niedrigwassers in der Tideelbe nicht möglich ist und der Wasserstand in der Alten Süderelbe unter den planfestgestellten Wert fällt. Für die Entwässerung hat das Schöpfwerk nur eine Bedeutung, wenn das Siel Storchennest aufgrund von Tidehochwasser in der Elbe geschlossen ist und der Wasserstand in der Alten Süderelbe oberhalb des planfestgestellten Wertes liegt.

 

2.  Wie sieht die Planung des Schöpfwerks aus und welche Aufgaben soll das

Schöpfwerk erfüllen?

Die Bedarfsplanung ist aufgrund ungeklärter Diskrepanz zwischen dem rechtlichen und fachlichen Bedarf noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des Ausstiegs des bisherigen Realisierungsträgers aus Kapazitätsgründen ruhen die Planungen derzeit daher können aktuell keine Auskünfte zu den Zeitplanungen gegeben werden.

 

 

3.  Welche ökologischen Auswirkungen hat das Schöpfwerk auf das Wasserrahmenrichtliniengewässer Alte Süderelbe?

 

Eine wesentliche Belastung des gemäß EG-WRRL berichtspflichtigen Sees Alte Süderelbe lag in den starken Wasserstandschwankungen im Frühjahr, wenn für die Wasserentnahme zur Frostschutzberegnung eine temporäre Wasserstandsanhebung von 0,0 mNHN auf +0,3 mNHN erfolgte. Daher bestand eine Maßnahme zur Zielerreichung des guten ökologischen Potentials für die Alte Süderelbe darin, den Wasserstand zu verstetigen. Diese Verstetigung wurde durch eine generelle Anhebung des Wasserstandes auf +0,3 mNHN sowie die Automatisierung des Storchennestsiels weitgehend erreicht. Da die Entwässerung über das Storchennestsiel nur in Abhängigkeit des Außenwasserstandes der Elbe erfolgen kann, führt der Betrieb eines Schöpfwerkes bei Tidehochwasser in der Elbe zur effektiveren Regelung des planfestgestellten Wasserstandes, insbesondere bei gleichzeitigem Aufkommen von hohen Binnenwasserständen.

 

 

4.  Welche Leistungsparameter sind vorgesehen?

 

Die Leistungsparameter sind dem Planfeststellungsbeschluss zur „Wasserwirtschaftlichen Neuordnung der Alten Süderelbe“ vom 28.10.2004 zu entnehmen

 

 

gez. Heimath

f.d.R. Kaidas