22-1321.01

Stellungnahme zu dem Antrag CDU und FDP betr. Kostenfreies Kurzzeit-Parken während der Marktzeiten in Neugraben ermöglichen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 27.05.2026 Regionalausschuss Süderelbe Ö 5.1

Sachverhalt


Von Seiten des Regionalausschusses Süderelbe ist wiederholt das ausdrückliche fraktionsübergreifende Interesse bekundet worden, den Neugrabener Wochenmarkt mit seinem Angebot an frischen, regionalen und saisonalen Produkten sowie als informeller Begegnungsort zu erhalten und zu fördern.
In der November-Sitzung des Ausschusses wurde von Seiten der Markt-Obleute über die in Teilen schwierige Situation des Neugrabener Wochenmarktes berichtet.
Dabei wurde u.a. auch nachvollziehbar dargestellt, dass das Fehlen kostenfreier Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Marktnähe in relevantem Umfang zu Kundenbeschwerden bis hin zum Fernbleiben von Kunden führen würde. Marktkunden könnte dabei in hilfreicher Weise entgegengekommen werden, indem Parkgebühren und insbesondere auch Umwege zu und von den Parkautomaten, die vor Ort annähernd den gleichen Zeitaufwand bedeuten wie der Besuch eines Marktstandes, während der Marktzeit wegfielen.
Insbesondere in der diesbezüglich relevanten Straße Neugrabener Markt wäre es im Sinne der Kundenfreundlichkeit wünschenswert, während der Marktzeiten kostenfreies Kurzzeit-Parken zu ermöglichen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, die dargestellte Problematik mit den zuständigen Stellen zu erörtern, um die Umsetzung eines kostenlosen Kurzzeitparkens während der Verkaufszeiten des Neugrabener Wochenmarktes in unmittelbarer Marktnähe (insbesondere Straße Neugrabener Markt, ggf. direkt umliegende Straßen) zu ermöglichen. Ein diesbezügliches Konzept einschließlich Umsetzungsplanung möge im Regionalausschuss Süderelbe vorgestellt werden.

Hamburg, am 09.01.2026

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende 12.05.2026

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch eine Aufhebung der Gebührenpflicht die verfügbaren öffentlichen Parkstände mehr Personen zur Verfügung gestellt werden können. Eine gebührenfreie Parkzeit könnte im Gegenteil eher zu längeren Parkzeiten animieren. Der Effekt, der durch die Gebührenpflicht erreicht wird und ein Ziel der Bewirtschaftung ist (Steigerung der Rotation bei der Parkstandnutzung) würde somit reduziert werden. Dies baut auch auf früheren Erfahrungen auf, bei der eine erste kurze Zeitspanne, z.B. 15 Minuten, gebührenfrei waren.

Auch ist zu beachten, dass das Gebiet, in dem die Parkraumbewirtschaftung in Neugraben angeordnet ist, relativ klein ist. Bereiche, die direkt an den Markt angrenzen, lägen auch im fußufigen Bereich sonstiger Geschäfte. Die Nutzung der gebührenfreien Parkplätze könnte nicht Besucher:innen des Marktes vorbehalten werden. Die Möglichkeit der Nutzung des Handyparkens ist auch in Neugraben gegeben, dies bietet eine flexiblere Alternative zur Nutzung von Parkscheinautomaten und spart insbesondere auch den Weg zum Automaten.

gez. Böhm

f.d.R. Kaidas

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Neugraben - Fischbek Neugrabener Markt

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.