22-2135

Referentenanforderung zur Schließung bzw. Kapazitätseinschränkung des Kundenzentrums Süderelbe

Antrag

Sachverhalt

Der rot-grün geführte Senat hat im Mai 2026 das Eckpunktepapier zur Reform der Bezirksverwaltung vorgelegt. Wesentliche Bestandteile des Papiers sind eine digitale, schnellere und bürgernahe Verwaltung bei zugleich effizienterer Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung. Sowohl die Behörde für Finanzen und Bezirke als auch der Präses der Behörde selbst, haben wiederholt geäußert, dass die Reform nur unter Einbindung und Beteiligung der Bezirksversammlungen mit entsprechender Transparenz gelingen kann.

Im September dieses Jahres wurde dann von Seiten der Behörde - ohne Beteiligung der jeweiligen Bezirke - die Schließung der Kundenzentren Blankenese, Niendorf und Süderelbe bekanntgegeben.

Der Personalrat des Hamburg Service hat in seiner E-Mail an die Bezirksfraktionen dieses Vorgehen kritisiert: „Wir als Personalrat verurteilen, dass die im BPersVG und HmbPersVG geregelte rechtzeitige, frühzeitige und umfassende Einbindung nicht stattgefunden hat. Auch dazugehörige Unterlagen/Pläne wurden nicht, wie in den §§ 62, 66 BPersVG und § 78 Abs. 3 HmbPersVG vorgeschrieben, zur Verfügung gestellt.“ Ebenso wenig wie die eigenen Beschäftigten hat der Senat die kommunale Politik in das Vorgehen eingebunden.

Die Leidtragenden sind am Ende die Bürger im Süderelberaum, die mit ihren Verwaltungsanliegen allein gelassen werden und Einschränkungen in Kauf nehmen müssen. So sollen die Verwaltungsleistungen nur zwei Mal in der Woche an den Markttagen durch mobile Teams vorgehalten werden. Im Sinne der Transparenz müssen die betroffenen Bürger vor Ort - im Regionalausschuss Süderelbe - über die Pläne des Senats informiert werden.

Petitum/Beschluss

Dies vorausgeschickt beschließt die Bezirksversammlung Harburg:

Die Behörde für Finanzen und Bezirke wird gebeten, sachkundige Referenten in den Regionalausschuss Süderelbe zu entsenden, um insbesondere über folgenden Punkten zu berichten:

  1. Planungen für den Standort Süderelbe: Darstellung des aktuellen Sachstands, der Hintergründe und Entscheidungsgrundlagen. Im Besonderen soll dargestellt werden, welche Vorgaben der Haushaltsplanung die Kapazitätseinschränkung des Kundenzentrums Süderelbe unumgänglich machen.
  1. Auswirkungen auf die Bürger: Darstellung der konkreten Folgen für das Serviceangebot im Süderelberaum. Hierbei soll aufgezeigt werden, welche Ersatzangebote für Bürger mit Mobilitätseinschränkungen und für diejenigen, die das elektronische Angebot nicht nutzen können vorgehalten werden.
  1. Beteiligung nach § 28 BezVG: Darstellung des bisherigen und weiteren Beteiligungsverfahrens nach § 28 BezVG, insbesondere wann und in welcher Form die Stellungnahme der Bezirke in das weitere Verfahren und die abschließende Entscheidung der Behörde einfließt.
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