Neuwahl eines stimmberechtigten Mitglieds der freien Träger im Jugendhilfeausschuss
Letzte Beratung: 23.09.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.1
Durch den Rücktritt eines stimmberechtigten Mitglieds der freien Träger im Jugendhilfeaus schuss ist eine Neuwahl erforderlich.
Die freien Träger der Jugendhilfe wurden angeschrieben und gebeten, Personen für eine Neuwahl vorzuschlagen.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung wird gebeten ein stimmberechtigtes Mitglied der freien Träger aus der Vorschlagliste zu wählen.
Vorschlagliste, nicht öffentlich
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