22-1006

Neuwahl eines persönlichen Vertreters für die freien Träger im Jugendhilfeausschuss

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 23.09.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.2

Sachverhalt

r die offenen 3 Plätze für stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder der Freien Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist eine Wahl erforderlich.

Auf dieser Grundlage wurden die anerkannten freien Träger entsprechend der Liste der BASFI (SGB VIII § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe) angeschrieben und gebeten, Personen für den Sitz als stellvertretendes Mitglied der Freien Träger vorzuschlagen.Die Ausschreibungsfrist endete am 03.09.2025.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung wird gebeten, eine Person aus der beigefügten Vorschlagsliste zum stellvertretenden Mitglied der Freien Träger im Jugendhilfeausschuss zu wählen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

Vorschlagsliste nicht öffentlich

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