21-3406

Neufassung des Dringlichkeitsantrags CDU bgzl. Ausbau von eeH-Straßen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.12.2023
21.11.2023
07.11.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat mit dem Beschluss über die Drucksache 21-3136 die vom damaligen Bezirksamtsleiter Thomas Völsch zugesagten Verfahrensweisen gemäß Beschluss vom 23.02.2016 bestätigt. Durch die Aufhebung des Beschlusses wegen der Besonderheiten der Thiemannstraße ist es zu einem Widerspruch zu den seinerzeitigen Zusagen gekommen.

 

Die Bezirksversammlung legt auch weiterhin Wert darauf, dass die Bezirksverwaltung Prioritätenlisten und Änderungen im Einzelfall mit detaillierter Begründung vorlegt, so dass von der Bezirksversammlung unter Umständen entschieden werden kann.

Dieses bedeutet, dass nunmehr alle Planungen bezüglich eeH-Straßen (= erstmalige endgültige Herstellung von Straßen) vollständig der Bezirksversammlung vorgelegt werden müssen. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Bezirksversammlung beschließt, dass die Verwaltung auch weiterhin die Beschlussfassung vom 23.02.2016 vollständig beachtet.

 

Hamburg, den 06.11.2023