Neufassung des Dringlichkeitsantrags CDU bgzl. Ausbau von eeH-Straßen
Die Bezirksversammlung hat mit dem Beschluss über die Drucksache 21-3136 die vom damaligen Bezirksamtsleiter Thomas Völsch zugesagten Verfahrensweisen gemäß Beschluss vom 23.02.2016 bestätigt. Durch die Aufhebung des Beschlusses wegen der Besonderheiten der Thiemannstraße ist es zu einem Widerspruch zu den seinerzeitigen Zusagen gekommen.
Die Bezirksversammlung legt auch weiterhin Wert darauf, dass die Bezirksverwaltung Prioritätenlisten und Änderungen im Einzelfall mit detaillierter Begründung vorlegt, so dass von der Bezirksversammlung unter Umständen entschieden werden kann.
Dieses bedeutet, dass nunmehr alle Planungen bezüglich eeH-Straßen (= erstmalige endgültige Herstellung von Straßen) vollständig der Bezirksversammlung vorgelegt werden müssen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksversammlung beschließt, dass die Verwaltung auch weiterhin die Beschlussfassung vom 23.02.2016 vollständig beachtet.
Hamburg, den 06.11.2023