21-3587

NEU Gem. Antrag GRÜNE, SPD-Fraktion und FDP-Fraktion betr. Sichere Wege und Schulwege bei jedem Wetter (Ersetzungsantrag zu Ds. 21-3559)

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.01.2024
Sachverhalt

Am 5. Januar kam es zu einem Wintereinbruch mit Eis, Schnee und Minustemperaturen. Schnell zeigte sich, dass weiträumig die Räum- und Streupflichten nicht erfüllt wurden. Viele Straßen, Geh- und Radwege blieben tagelang ungeräumt, es bildete sich in vielen Fällen eine dicke Eisschicht. Dies führte zu gefährlichen Rutschpartien für alle Verkehrsteilnehmenden.

Die Regelungen für den Winterdienst sind in Hamburg auf der Grundlage des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG), §§ 28 ff. geregelt. Zuständig für den Reinigungs- und Winterdienst sind entweder die Stadtreinigung Hamburg oder die jeweiligen Grundstücksanlieger*innen:

-            Die Stadtreinigung räumt mit bis zu 725 Einsatzkräften ein Netz von rund 4.630 Kilometern. Dazu gehört ein definiertes Netz aus Haupt- und Nebenstraßen in Hamburg sowie das ca. 315 Kilometer lange Winterdienstnetz für den Radverkehr. Außerdem zählt dazu das Räumen und ggf. Streuen an Bushaltestellen und an den Zugängen zu Bahnstationen verantwortlich, sowie auf allen öffentlichen „verkehrswichtigen Flächen“, auf denen keine Räum- und Streupflicht der Anlieger*innen besteht.

-            r die Räumung von Gehwegen und gemeinsam genutzten Geh- und Radwegen sind in geschlossener Ortslage grundsätzlich die jeweiligen Anlieger*innen in der Verantwortung. Sie haben einen mindestens 1 m breiten Streifen zu räumen, an Eckgrundstücken und Fußngerüberwegen mehr.  Dort, wo öffentliche Gebäude und Einrichtungen auf den Grundstücken stehen bzw. betrieben werden, sind diese verantwortlich. Dazu gehören auch die Bezirksämter, z. B. entlang von Verwaltungsgebäuden, bezirklichen Grünflächen oder Sportanlagen.

-            Bei Fußwegen ohne Anlieger ist grundsätzlich die Stadtreinigung zuständig.

-            Radwege („ausschließlich dem Fahrradverkehr dienende Flächen“ sind nach §31 des Hamburgischen Wegegesetzes) von der Räumungspflicht explizit ausgenommen.

-            r einige Einrichtungen des Bundes und seiner Unternehmen (z. B. Fernbahnhöfe, Autobahnen) gelten besondere Regelungen.

Leider muss festgestellt werden, dass im Januar in allen Verantwortungsbereichen erhebliche Defizite bestanden. Sowohl Flächen in der Verantwortung der Stadtreinigung, als auch private und öffentliche Anlieger*innen sind zu einem erheblichen Anteil ihren Räum- und Streupflichten nicht nachgekommen.

r das Räumen und Streuen von Radverkehrsanlagen gibt es zudem in weiten Teilen gar keine Zuständigkeit ein Winterdienst ist hier schlicht nicht vorgesehen. Lediglich im Hafengebiet sind einige Geh- und Radwege durch die HPA zu räumen, und im Kerngebiet Harburgs gehören einige Strecken zum Winterdienstnetz für den Radverkehr (entlang der Veloroute 10: Denickestraße, Am Irrgarten, ein kurzer Teil der Eißendorfer Straße, Harburger Ring, Moorstraße und Hannoversche Straße, außerdem Schwarzenbergstraße und Bremer Straße). Angesichts der vielen Menschen, die auch im Winter Rad fahren möchten oder müssen, sind hier dringend umfassende Verbesserungen notwendig.

Auch große Plätze wie z.B. den Rathausplatz oder den Neuländer Platz mussten Fußngerinnen und Fußnger tagelang auf vereisten Wegen überqueren.

Die mittlerweile bekannten Gründe für die eingeschränkten Winterdienstleistungen der Stadtreinigung (durch hohen Krankheitsstand ausgelöster Personalmangel) rechtfertigen zwar kurzfristige Verzögerungen, aber nicht Räumungsversäumnisse von einer Woche und mehr, denn spätestens nach einigen Tagen hätten auch Dienstleister beauftragt werden können, wenn die eigenen Kapazitäten nicht ausreichen, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Nicht zu unterschätzen ist die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand: Als Privatperson eine durch den Staat auferlegte Pflicht zu erfüllen, wäre selbstverständlich, wenn nicht die öffentliche Hand selbst diese Pflicht in weiten Teilen unerfüllt ließe. Das Ziel eines flächendeckend sicheren öffentlichen Verkehrs auf den Straßen, Geh- und Radwegen ist nur erreichbar, wenn alle ihren Räum- und Streupflichten nachkommen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert,

1. in Gespräche mit dem Winterdienst der Stadtreinigung einzutreten, um das für den Bezirk Harburg vereinbarte Winterdienst-Netz auf Straßen und Radwegen daraufhin zu prüfen, welche Ergänzungen und Optimierungen erforderlich sind.

2. sich insbesondere mit Blick auf das im Bezirk Harburg völlig unzureichende Winterdienstnetz für eine massive Erweiterung einzusetzen, sodass zumindest alle Radwege an den wichtigen Hauptverkehrsstraßen (vorrangiges Winterdienstnetz) aufgenommen werden,

3. dafür Sorge zu tragen, dass die eigenen Räumpflichten erfüllt werden, z. B. auf Gehwegen entlang (nicht: in) bezirklicher Parks und Grünanlagen (z. B. Schwarzenbergpark, Harburger Stadtpark u. a.) oder großer Plätze wie dem Rathausplatz und dem Neuländer Platz.

4. Vor allem im Umfeld von Sozial- und Bildungseinrichtungen sowie Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs die Kontrollen der Räumpflichten durch die Wegewart*innen zu intensivieren und ggf. Bußgelder zu verhängen oder kostenpflichtige Nachräumung zu veranlassen.

Über die Ergebnisse ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten.