22-1736

Nachwahl für den seit Beginn der Amtsperiode unbesetzten Platz im Jugendhilfeausschuss

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 06.05.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 5

Sachverhalt
Petitum/Beschluss

Beschluss:


Der Jugendhilfeausschuss beantragt, dass die Bezirksversammlung eine Nachwahl für den seit Beginn der Amtsperiode unbesetzten Platz nach §3 Abs. 1 Ziff. 1 AG SGB VIII durchführen möge. Er weist darauf hin, dass es für den Jugendhilfeausschuss keine gesetzliche Regelung der Vorschlagsrechte einzelner Fraktionen gibt. Aus Sicht des JHA ist die fachliche Qualifikation der Mitglieder entscheidend.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
06.05.2026
Ö 5
Lokalisation Beta

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