Nachwahl für den seit Beginn der Amtsperiode unbesetzten Platz im Jugendhilfeausschuss
Letzte Beratung: 06.05.2026 Jugendhilfeausschuss Ö 5
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beantragt, dass die Bezirksversammlung eine Nachwahl für den seit Beginn der Amtsperiode unbesetzten Platz nach §3 Abs. 1 Ziff. 1 AG SGB VIII durchführen möge. Er weist darauf hin, dass es für den Jugendhilfeausschuss keine gesetzliche Regelung der Vorschlagsrechte einzelner Fraktionen gibt. Aus Sicht des JHA ist die fachliche Qualifikation der Mitglieder entscheidend.
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