21-0043

Kleine Anfrage AfD betr. Hausdurchsuchung Cuxhavener Straße

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Verschiedene Medien berichteten über einen großen Polizeieinsatz am 4.7.2019 in mehreren Städten gegen eine mutmaßliche Einbrecherbande, die für mehrere Einbrüche in Norddeutschland verantwortlich sein soll.  Im Rahmen dieser Aktion durchsuchte die Polizei auch ein Haus in der Cuxhavener Straße 310.

 

An dem Haus ist eine Leuchtreklame mit der Aufschrift „Titanic e.V.“ angebracht, die im Fernsehbericht des NDR über den Polizeieinsatz zu sehen ist. Die Leuchtreklame wird auch in einem weiteren Medienbericht über den Polizeieinsatz erwähnt.

 

In Räumen dieses Hauses wurden von der Polizei fünf Personen mit offenbar albanischer Staatsangehörigkeit angetroffen, von denen sich vier Personen illegal in Deutschland aufhielten, die festgenommen wurden.

 

Zur Klärung der Miet- und Wohnverhältnisse sollen laut Medien auch Mitarbeiter des Bezirksamts vor Ort gewesen sein. Es werde geprüft, ob das Haus zweckentfremdet wurde.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Ist der „Kulturverein Titanic e.V.“ Mieter der Räume, die von der Polizei durchsucht wurden und in denen die fünf Personen angetroffen wurden? Wenn nicht,  wer ist der Mieter dieser Räume und in welchem Verhältnis steht diese Person bzw. stehen diese Personen zum Kulturverein Titanic e.V.?

 

  1. Welcher Behörde gehörten die Behördenmitarbeiter an, die vor Ort die Miet- und Wohnverhältnisse geprüft haben?

 

  1.  Welches Ergebnis hat die Prüfung der Miet- und Wohnverhältnisse ergeben?

3.1 Zu welchen Zwecken dürfen das Ladenlokal und alle weiteren Räume im Haus genutzt werden?

3.2 Wurden Räume des Hauses zweckentfremdet genutzt? Wenn ja, wie viele waren das? Wozu durften diese Räume genutzt werden und wozu wurden sie tatsächlich genutzt?

3.3 Zu welchen Zwecken durften die Räume genutzt werden, in denen die Betten standen sowie diejenigen Räume, die offenbar darüber hinaus zu Wohnzwecken von den festgenommenen Personen genutzt wurden?

3.4 Gab es in den unter 3.3 genannten Räumen bauliche Veränderungen, die nicht im Grundriss vorgesehen sind (z. B. Einbau von Mauer- oder Ständerwänden)?