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Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE - CDU - DIE LINKE - FDP betr. Harburger Gedenkveranstaltung zum 60. Jahrestag der Flutkatastrophe in Hamburg und Norddeutschland

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 25.01.2022 Hauptausschuss Ö 8.2

Sachverhalt


 

Im kommenden Jahr 2022 jährt sich die Flutkatastrophe von 1962 zum 60. Mal. Die Sturmflut vom 16./17. Februar 1962 richtete immensen Schaden an und forderte 340 Menschenleben, davon alleine 315 in Hamburg. Ursächlich für das Ausmaß der Katastrophe in Hamburg waren gravierende städtebauliche und verwaltungsorganisatorische Mängel sowie technisch unzureichende und teilweise schlecht gepflegte Deiche und andere Hochwasserschutzeinrichtungen.

Seitdem sind viele Anstrengungen unternommen worden, dass sich eine solche Katastrophe nicht wiederholt und die Bedeutung der erhaltenden und ausbauenden Deichpflege ist in das Bewusstsein der Hamburger:innen gedrungen.

Viele Menschen in Harburg erinnern sich noch sehr gut an die Flut und ihre Folgen, die auch nach Jahren noch wahrnehmbar waren. Viele Menschen haben Freunde und Verwandte, geliebte Menschen verloren und viele standen vor dem Nichts, hatten all ihr Hab und Gut verloren.

Seit 20 Jahren steht in Neunfelde am Hohenwischer Brack das Flutdenkmal. Die Wellenwand ist eine künstlerische Formulierung, die an das Geschehene während der Flutkatastrophe von 1962 erinnern soll. Das Mahnmal erinnert jedoch nicht nur an die Vergangenheit, es mahnt auch für die Zukunft. So stehen die fünf Wellen nicht allein für die Flut von 1962, sie warnen auch vor kommende Fluten und vor der lebensbedrohenden Gewalt des Wassers im Raum Süderelbe.

Diese Mahnstätte wurde 2003 um eine Gedenktafel mit den Namen der Flutopfer vervollständigt. Auf der Granittafel sind 76 Namen von Opfern zwischen Cranz und Harburg zu lesen.

Nunmehr - nach 60 Jahren - ist es umso wichtiger, sich der Opfer zu erinnern und sie im Andenken zu bewahren.

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, eine Harburger Gedenkveranstaltung für den Jahrestag oder im direkten Umfeld um diesen zu konzipieren und umzusetzen. Dabei ist das Flutdenkmal am Hohenwischer Brack als zentraler Ort der Veranstaltung ebenso vorstellbar, wie die Ergänzung um dezentrale Orte für Veranstaltungen, Dokumentationen etc (z.B. das Harburger Rathaus, BGZ Süderelbe, der St. Pankratius-Kirche in Neuenfelde und weitere Orte).

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