22-1666

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Rauchverbot im Wald

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 28.04.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 6.22

Sachverhalt


Bereits nach geltender Rechtslage besteht in Hamburg gemäß § 10 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) ein saisonales Rauchverbot im Wald. Dieses gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober und dient dem Schutz vor der in diesem Zeitraum besonders hohen Waldbrandgefahr.

Außerhalb dieses Zeitraums ist das Rauchen im Wald zwar nicht grundsätzlich verboten, jedoch nur auf Wegen oder Straßen zulässig und nicht auf der eigentlichen Wald- oder Naturfläche. Diese differenzierten Regelungen sind vielen Waldbesucherinnen und Waldbesuchern jedoch nicht ausreichend bekannt oder vor Ort nicht eindeutig erkennbar. Fehlende oder uneinheitliche Beschilderungen führen dazu, dass das Rauchverbot – insbesondere während der Brandschutzsaison – häufig unbeabsichtigt missachtet wird.

Ein ausdrücklich ausgewiesener, ganzjährig rauchfreier Wald mit klarer und einheitlicher Beschilderung schafft Rechtsklarheit, erleichtert die Kontrolle und trägt wesentlich zur Prävention von Waldbränden sowie zum Schutz von Flora und Fauna bei. Gleichzeitig stärkt er das Umweltbewusstsein und erhöht die Akzeptanz bestehender Schutzvorschriften.

Die ergänzende Aufstellung von Behältern für Zigarettenreste an den Waldzugängen stellt sicher, dass Raucherinnen und Raucher ihre Zigaretten ordnungsgemäß entsorgen können, bevor sie den Wald betreten. Dadurch wird ein praktikabler, verhältnismäßiger und präventiver Ansatz verfolgt, der sowohl dem Umwelt- als auch dem Brandschutz dient.

Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Trockenperioden und steigender Waldbrandrisiken ist ein ganzjähriges Rauchverbot ein konsequenter und sinnvoller Beitrag zum Schutz der Harburger Waldflächen.

Petitum/Beschluss


1. Das Bezirksamt bzw. die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, für die Wald- und Heideflächen im Bezirk Harburg ein ganzjähriges Rauchverbot auszuweisen.

2. An allen wesentlichen Zugängen zu den Harburger Waldgebieten sind einheitliche, gut sichtbare Hinweisschilder anzubringen, die eindeutig auf das ganzjährige Rauchverbot hinweisen.

3. An den Waldzugängen sollen – soweit fachlich sinnvoll und rechtlich zulässig – geeignete Behälter zur Entsorgung von Zigarettenresten aufgestellt werden.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.04.2026
Ö 6.22
Lokalisation Beta

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