21-1812

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Hochzeits- und Geburtsbäume in Harburg

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.11.2021
Sachverhalt


 

Der Baum steht als Symbol tief in der menschlichen Tradition verankert. Er ist Lebensträger der Natur, der unsere Luft und das Stadtbild verbessert. Für Maßnahmen gegen Klimaerhitzung und für die Anpassung daran könnten Bäume eine wichtige Rolle spielen. Als CO2-Speicher sind sie unerlässlich und ihre Präsenz kühlt Städte. Damit tragen sie zur Verbesserung des Lebens in der Stadt bei. Hamburg ist zwar als eine der grünsten Städte Deutschlands bekannt und nach Angaben der BUKEA sogar die Millionenstadt mit den meisten Bäumen pro 100.000 EinwohnerInnen. Dennoch  müssen immer mehr von ihnen auf privaten Grund der ständigen Gentrifizierung und weiteren Nachverdichtungen weichen. In Harburg werden wie in auch in den anderen Bezirken jedes Jahr auf öffentlichem Grund Bäume gefällt und aus diversen Gründen erfolgt keine angemessene Nachpflanzung.  

 

Es ist sehr wichtig für mehr Begrünung in der Stadt und in Siedlungs- und kommerziellen Gebieten zu sorgen. Eine Möglichkeit, dieses Ziel anzugehen findet sich in sogenannten „Geburtsbäumen“. Das sind junge Bäume, die von Eltern zur Geburt ihres neugeborenen Kind gepflanzt werden. Die wenigsten EinwohnerInnen des Bezirks Harburg verfügen über einen eigenes Grundstück, um dort einen Geburtsbaum pflanzen zu können. Deshalb ist eine alternative Möglichkeit zur Pflanzung durch die BürgerInnen die Integration der Bäume in den öffentlichen Raum. Diese Grünanlagen tragen so nicht nur für die Familien durch das symbolische Pflanzen eines Baumes zu einem verbesserten Lebensgefühl und einer höheren Identifikation mit dem Heimatbezirk bei, sondern auch bei der Gesamtbevölkerung. Weiter könnte man auch frisch verheirateten Paaren oder Paaren, die ihre Jubiläen feiern, die Möglichkeit eröffnen, einen Baum zu pflanzen. 

 

Das Konzept „Geburtsbäume“ wird bereits erfolgreich an einigen Standorten in Deutschland umgesetzt. Als Orientierungsmöglichkeit für die konkrete Umsetzung bietet sich die der Stadt Freiburg im Breisgau an, die mit vergleichbaren Einwohner:innenzahlen jeden Eltern von Neugeborenen die Möglichkeit bietet, einen kostenlosen Geburtsbaum für das Kind zu bestellen. 

 

Außerdem sind Bäume als „ewig“ andauerndes Symbol von Leben, Natur, und auch als Geschichts- und Geschichtenträger in Verbindung mit Stiftungs- und Namensplaketten, ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes in der Stadt. Die Aufnahme der Geburtsbäume in die städtische Tradition bietet sich als sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität an. Diese Verbesserung findet eben nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes und der Luftreinigung statt, sondern bietet auch aus sozio-psychologischer bzw. sozio-ökologischer Perspektive eine Chance zur Steigerung der Lebensqualität. 

 

In Hamburg gibt es mit der Aktion „Mein Baum – meine Stadt“ schon für Privatpersonen oder Unternehmen die Möglichkeit Bäume zu spenden, die dann durch die Stadt kofinanziert werden. Hier werden 500 € gesammelt, um einen größeren Baum zu pflanzen. Zwar können bereits Kleinbeträge gespendet werden, aber mit dem symbolischen Wert eines von klein auf wachsenden Baum ist dies nicht vergleichbar. 

 

Das Pflanzen von Setzlingen zu den vorgenannten Anlässen könnte durch den Bezirk gefördert werden, indem er mögliche Flächen identifiziert und Interessierten Angebote unterbreitet. 

Petitum/Beschluss


 

Das Bezirksamt wird gebeten,

 

1. im Bezirk Harburg eine Fläche bzw. Flächen zu identifizieren, die sich für die Neupflanzung von Bäumen eignen. Insbesondere soll auch geprüft werden, wo neue Mischwälder durch die Neupflanzungen oder Ersatzpflanzungen entstehen können. Die Ergebnisse sollen dem zuständigen Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz vorgestellt werden.

 

2. eineN ReferentIn in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zu entsenden, um Möglichkeiten zu erörtern, wie neu gewordene Eltern, möglichst barrierefrei und zu geringen Kosten, das Angebot einen Geburtsbaum zu pflanzen und unterbreitet werden kann. Außerdem soll berichtet werden, ob und wie ein ähnliches Angebot an Paare zu besonderen Anlässen gemacht werden kann.

 

3. Die Pflege und Bewässerung der gepflanzten Bäume muss ebenfalls gesichert sein. Daher soll über die Rahmenbedingungen der Folgefinanzierung (Dauer und Art der Pflege, damit verbundene Personal- und Sachkosten) dargestellt werden. Ebenfalls soll ein Überblick gegeben werden, welche Leistungen durch Laien übernommen werden können.

 

4. Zu prüfen, ob eine Zusammenführung von Grünpatenschaften und der Möglichkeit, Geburts- und Hochzeitsbäume zu pflanzen, möglich ist und wie diese gestaltet sein muss.