21-1351

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Angebote für Arbeit mit Täter:innen in Fällen häuslicher Gewalt

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 13.02.2023 Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion Ö 1

Sachverhalt


 

Inzwischen blicken wir auf mehr als ein Jahr zurück, in dem unser Leben anders verlaufen ist, als wir es gewohnt waren. Während das Berufsleben vieler Menschen beinahe unverändert verlief, veränderte es sich bei anderen erheblich. Sei es durch Home-Office, Kurzarbeit, Jobverlust oder Wegfall der Geschäftsgrundlagen. Dies führte bei vielen Menschen zu ökonomischen Existenzängsten und psychosozialen Belastungen bis hin zu offensichtlich zunehmenden Fällen häuslicher Gewalt. 

 

Über den Schutz für Opfer häuslicher Gewalt wurde am 09.03.2020 (21-0343 Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt - Wir gut sind Frauen im Bezirk Harburg geschützt?) umfassend berichtet. 

 

Doch auch für Täter:innen müssen Angebote bereitgestellt werden, damit der Kreislauf durchbrochen werden kann. 

 

Gemäß des Standards ‚Arbeit mit Tätern in Fällen häuslicher Gewalt: Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V.‘ (Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Stand: März 2021, 4. Auflage),  wird „Täterarbeit“ umfassend definiert: 

 

„Der Begriff beinhaltet die gewaltzentrierte Arbeit mit männlichen Tätern und ihre institutionelle Einbindung in Kooperationsbündnisse. Täterarbeit benötigt verbindliche Interventionsstrukturen gegen häusliche Gewalt, die von Seiten der Täterarbeitseinrichtungen mitgestaltet werden müssen. Denn die Wirksamkeit von Täterarbeit hinsichtlich der Verhinderung weiterer Gewalt hängt – abgesehen von der Qualität der Arbeit – wesentlich davon ab, wie gut Täterarbeitseinrichtungen mit der Polizei, der Justiz und ihren Diensten, den Frauenunterstützungseinrichtungen und anderen kommunalen bzw. regionalen Hilfseinrichtungen (zum Beispiel Jugendämtern) zusammenarbeiten.“ 

(…)

„Im vorliegenden Standard wird unter häuslicher Gewalt die Gewalt von Männern gegen ihre (Ex-) Partnerinnen verstanden. Wohl wissend, dass damit nur ein Ausschnitt von Gewalt im sozialen Nahraum betrachtet wird. Für andere Zielgruppen (Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegen Eltern, Gewalt von Frauen gegen (Ex-)Partner) müssen gegebenenfalls weitere Konzepte und Standards entwickelt werden. 

 

Unter Gewalt wird in diesem Papier jede zielgerichtete Verletzung der körperlichen, seelischen und sozialen Integrität einer anderen Person verstanden. Häusliche Gewalt kann ein Muster von kontrollierendem Verhalten beinhalten, das ernsthafte und lang anhaltende negative Auswirkungen auf Wohlergehen, Selbstwertgefühl, Autonomie sowie körperliche und seelische Gesundheit der geschädigten Person haben kann. Häusliche Gewalt beinhaltet physische, psychische, sexualisierte, soziale, emotionale und ökonomische Gewalt, Isolation, Stalking, Bedrohung und Einschüchterung.“ 

 

Kernziel von Täterarbeit ist die nachhaltige Beendigung von gewalttätigem Verhalten. 

Petitum/Beschluss


 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Referent:innen der zuständigen Behörden in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion einzuladen, damit diese umfassend über die Angebote für Täter:innen häuslicher Gewalt in Harburg und Hamburg bzw. auch eventuell existierender Bundesprogramme zu berichten. Dabei soll der Bericht nicht nur Angebote für männliche Täter umfassen. 

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