Gemeinsamer Antrag SPD CDU GRÜNE LINKE Neue Liberale betr. Fahrtkostenübernahme für Schülerinnen und Schüler während Schulbaumaßnahmen
Letzte Beratung: 09.04.2019 Hauptausschuss Ö 7.12
Am 4.4. führten Schülerinnen und Schüler der Klasse 9b der Stadtteilschule Süderelbe eine Diskussionsrunde mit Bezirkspolitikern aus Harburg durch. Neben einer Vielzahl von Themen aus der Lebens- und Erfahrungswelt der Teilnehmer wurde auch auf die Situation hingewiesen, dass durch den Umbau der Schule manche Klassen an andere Standorte (Hausbrucher Bahnhofstraße) verlegt werden mussten.
Für manche Schülerinnen und Schüler verlängert sich der Schulweg dadurch erheblich. Für die Wegstrecke ist für einige Schülerinnen und Schüler daher die Nutzung von Busverbindungen eine sinnvolle Alternative zum Fußweg oder die Nutzung des Fahrrads. Leider bleiben sie auf den dadurch entstehenden Fahrtkosten sitzen.
Im Rahmen eines umfassenden Schulbauprojekts mit den dadurch entstehenden Kosten, erscheint es uns angemessen ab einer relevanten Entfernung auch die entstehenden temporären Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler zu übernehmen. Bei der Berücksichtigung einer möglicherweise zumutbaren Entfernung ist die Gesamtweglänge sowie die zusätzliche Länge des Schulwegs zu betrachten. Sollte durch die Verlagerung des Schulortes eine Erhöhung der Gesamtlänge auf mehr als 1,5 km entstehen, so sollten die nachgewiesenen zusätzlichen Kosten übernommen werden.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird aufgefordert temporär entstehende Kosten für die Nutzung des ÖPNV Schülerinnen und Schülern zu erstatten, sofern die nachzuweisenden Kosten durch eine Verlängerung der Gesamtlänge des Schulwegs auf mehr als 1,5 km entstanden sind und dies auf eine Verlagerung des Ortes der Beschulung wegen schulisch bedingter Baumaßnahmen zurückzuführen ist.
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