Gemeinsamer Antrag CDU und FDP betr. Neuberechnung und Anpassung der Ausschussgröße und Ausschussvorsitze
Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 5.2
Gemäß § 17 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) erfolgt die Besetzung der Ausschüsse entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Durch die Bildung einer neuen Fraktion haben sich die politischen Kräfteverhältnisse in der Bezirksversammlung verändert. Diese Veränderungen führen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren zu einer neuen Sitzverteilung in den Ausschüssen und wirken sich unmittelbar auf die Mehrheitsverhältnisse in den bezirklichen Fachausschüssen aus.
Eine sachgerechte und annähernd repräsentative Abbildung der neuen Mehrheitsverhältnisse ist bei einer Ausschussgröße von 14 Mitgliedern möglich.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Bezirksfraktionen ist eine Neuberechnung der Sitzverteilung in sämtlichen Ausschüssen sowie eine entsprechende Anpassung der Ausschussvorsitze gemäß § 17 BezVG erforderlich.
Das Bezirksamt wird gebeten, alle organisatorischen und formalen Maßnahmen zu ergreifen, um die geänderten Sitzverhältnisse – einschließlich der Zuweisung der Ausschussvorsitze – nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren umzusetzen.
Die Ausschüsse werden künftig mit jeweils 14 Mitgliedern besetzt.
Hamburg, am 15.05.2026
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.