22-1664

Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Sanierung der B73 als Chance für Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Im Sommer 2026 soll die Deckschicht der B73 von der Landesgrenze bis zum Süderelbebogen erneuert werden. Anschließend sollen im Herbst die Knoten saniert werden, im kommenden Jahr die Nebenflächen mit Fuß- und Radwegen. Die Bauarbeiten sollten genutzt werden, um mit kleineren Anpassungen Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr, die Sicherheit und die Barrierefreiheit zu erreichen.

Dies betrifft den Einsatz taktiler Elemente, die Vermeidung von Kanten bzw. Höhenversätzen auf Radwegen, Roteinfärbungen von Radfurten, aber auch verbesserte und sichere Radverkehrsführungen an Bushaltestellen sowie die getrennte Signalisierung des Rad- und Fußverkehrs, wie sie seit 2013 in der StVO §37 (2) 6 vorgesehen ist. Weiterhin sollte geprüft werden, welche baulichen Möglichkeiten es gibt, das Falschparken auf Sicherheitsstreifen zwischen Parkbuchten und Radweg zu verhindern. Aktuell parken häufig Kfz nicht korrekt in den Parkbuchten, sondern mit zwei Rädern auf dem Sicherheitsstreifen zwischen Parkbucht und Radweg – beispielsweise auf dem Parkstreifen in Höhe der Hausnummern 478 bis 484. Dies erhöht das Risiko von Dooring auf der Beifahrerseite und nötigt Radfahrende, auf den Fußweg auszuweichen, wo sie wiederum Fußgänger*innen gefährden oder behindern.

Außerdem sollten an den Kreuzungen, an denen linksabbiegende Radfahrende nach dem Abbiegen auf der Fahrbahn fahren, Aufstellflächen eingerichtet werden. So können die Radfahrenden bereits ab Beginn des Abbiegevorgangs direkt im Kfz-Verkehr mitfahren und müssen sich nicht aufgrund eines fehlenden Radwegs auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung in den Verkehr einfädeln. Ein veranschaulichendes Video ist auf dieser Seite des LSBG zu finden: https://lsbg.hamburg.de/ueber-uns/unsere-geschaeftsbereiche/lsbg-digital/verkehrssteuerung/wie-koennen-radfahrende-sicher-nach-links-abbiegen--1113280

Nicht zuletzt sollte die Gelegenheit genutzt werden, an den beiden Kreuzungen im Neugrabener Zentrum die bereits vielfach sowohl von der Politik als auch von der Polizei geforderten zusätzlichen Querungsmöglichkeiten einzurichten. Konkret betrifft das eine neue Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr am östlichen Arm der Kreuzung B73 / Neugrabener Bahnhofstraße / Süderelbebogen sowie eine Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr am westlichen Arm der Kreuzung B73 / Bauernweide / Am Neugrabener Bahnhof.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei BVM und LSBG dafür einzusetzen, dass bei der Sanierung der B73 im Bereich Neugraben-Fischbek folgende Punkte berücksichtigt werden:

1. Konsequenter Einsatz von taktilen Elementen als Trennstreifen zwischen Geh- und Radwegen und an Querungen; an den Querungen sollen im Bereich des Fußwegs immer sowohl ein Bereich mit Nullabsenkung als auch einer mit einer spürbaren Kante eingerichtet werden.

2. Konsequente Nullabsenkung auf der gesamten Radwegbreite an Kreuzungen.

3. Konsequente Roteinfärbung von Radfurten an allen Knoten.

4. Durchgehende Asphaltierung der Radfurten auch bei Mittelinseln.

5. Höhengleiche Führung von Fuß- und Radverkehr ohne Belagwechsel an Überfahren.

6. Sichere Führung des Radverkehrs an allen Bushaltestellen.

7. Prüfung von baulichen Möglichkeiten, um das Falschparken auf Sicherheitsstreifen zwischen Parkbuchten und Radweg zu verhindern.

8. Einrichtung von getrennten Signalisierungen von Rad- und Fußverkehr an allen Knoten. Der Radverkehr sollte entweder eine eigene Signalisierung bekommen oder gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr signalisiert werden.

9. Einrichtung der bislang fehlenden Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr am östlichen Arm der Kreuzung B73 / Neugrabener Bahnhofstraße / Süderelbebogen sowie der Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr am westlichen Arm der Kreuzung B73 / Bauernweide / Am Neugrabener Bahnhof.

10.Einrichtung von Aufstellflächen für Radfahrende an folgenden Knoten:

o B73 / Geutensweg / Scheideholztwiete: eine fürs Linksabbiegen von der B73 von Osten kommend in die Scheideholztwiete und eine fürs Linksabbiegen von der B73 aus Westen kommend in den Geutensweg.

o B73 / Bauernweide / Am Neugrabener Bahnhof: eine fürs Linksabbiegen von der B73 aus Westen kommend in die Straße Am Neugrabener Bahnhof und ggf. eine fürs Linksabbiegen von der B73 aus Osten kommend in die Bauernweide (falls die fehlende Ampel am westlichen Kreuzungsarm realisiert werden kann)

Über die Ergebnisse der Prüfungen soll der Ausschuss für Mobilität und Inneres informiert werden.

Lokalisation Beta
B73 Neugrabener Bahnhofstraße Süderelbebogen Bauernweide

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