22-0602.02

erneute Stellungnahme zu dem neuen Antrag CDU betr. Durchfahrt von Schwerlastverkehr durch Cranz und Neuenfelde verhindern

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Im Regionalausschuss Süderelbe wurde am 26.03.2025 der aktuelle Planungsstand zur Erhöhung des Neuenfelder/Cranzer Hauptdeiches vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass es mit Übernahme der Planung von Hamburg Port Authority (HPA) zu einer Erneuerung der Planung gekommen ist, welche das Projekt in zwei Bereiche aufgliedert und es u.a. zum Ziel hat, Baurisiken zu vermindern und perspektivische nachhaltige Möglichkeiten einer weiteren Deicherhöhung offen zu halten.

Die mit der Neuplanung der Baumaßnahmen verbundene Möglichkeit einer über weite Strecken beidseitigen Verkehrsführung würde im Vergleich zur ursprünglichen Planung erfreulicherweise eine deutliche Entlastung der Verkehrssituation während der Bauphase bedeuten.

Dennoch befürchten betroffene Anwohner - aufgrund leidvoller Vorerfahrungen - nachvollziehbar eine deutliche Zunahme des Schwerlastverkehrs durch die Ortsbereiche für den Fall, dass die Nutzung entsprechender Umleitungen nicht mittels Kontrollen oder expliziter Durchfahrtsverbote durchgesetzt wird.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei den für die Verkehrsplanung zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass sichergestellt wird, dass während der Vollsperrung des Neuenfelder/Cranzer Hauptdeiches Schwerlastverkehr über 7,5 t durch die Ortsbereiche Cranz und Neuenfelde wirksam und verlässlich verhindert wird (ausgenommen ÖPVN).

Die geplanten Maßnahmen sollen rechtzeitig vor Baubeginn dem Regionalausschuss Süderelbe vorgestellt werden. Die diesbezügliche Sitzung des Ausschusses möge dann erneut vor Ort stattfinden, um die von den Baumaßnahmen und der Verkehrsführung betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen in angemessener Weise über die Planungen zu informieren.

Hamburg, am 04.04.2025

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 15.09.25

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation nimmt auf der Grundlage von Auskünften der

Hamburg Port Authority AöR wie folgt Stellung:

Im Rahmen der vorlaufenden Abstimmungen wurde festgelegt, dass die Umleitung durch Cranz

und Neuenfelde für Fahrzeuge < 7,5 t ausgewiesen wird. Für Fahrzeuge > 7,5 t gilt eine großräumigere Umleitung über die B73 (Anlieger ausgenommen).

Die genauen Bedarfe (Zeitpunkte und Dauer) von Umleitungsverkehren werden erst im Rahmen

der Ausführungsplanung voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2026 ermittelt. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird das auch für die Kontrollen der o.g. Festlegungen - zuständige Polizeikommissariat eingebunden.

Eine Information zu den geplanten Maßnahmen wird rechtzeitig vor Baubeginn, voraussichtlich

im 2. Halbjahr 2025, erfolgen.

gez. Böhm

f.d.R.

Kaidas

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

20. August 2026

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt Stellung:

Bei dem betreffenden Projekt handelt es sich um eine Baumaßnahme in der ministeriellen Zuständigkeit der BUKEA, die von der HPA durchgeführt wird.

Die HPA hatte in der Sitzung des Regionalausschusses der Bezirksversammlung Harburg am 26. März 2025, auf die sich auch der Antrag 22-0602.01 bezieht, berichtet.

Wie auch im Antrag 22-0602.01 dargestellt, wird über weite Strecken eine Verkehrsführung am Hauptdeich ermöglicht werden. Trotzdem wird es zu temporären Vollsperrungen kommen (einige Tage bis wenige Wochen), sodass es zu Umleitungsverkehren durch Cranz und Neuenfelde kommt. Diese Umleitungen werden für Fahrzeuge < 7,5 t ausgewiesen; für Fahrzeuge > 7,5 t wird eine weiträumige Umleitung über die B73 ausgewiesen.

Die genauen Bedarfe der Umleitungsverkehre werden im Rahmen der Ausführungsplanung ermittelt, die sich nach derzeitigem Stand auf das Jahr 2027 verschiebt.

Aus diesem Grund sieht die BWAI von einer Entsendung einer Vertreterin bzw. eines Vertreters ab.

gez. Böhm f.d.R. Sommer

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