Stellungnahme zu dem neuen Antrag CDU betr. Durchfahrt von Schwerlastverkehr durch Cranz und Neuenfelde verhindern
Letzte Beratung: 15.10.2025 Regionalausschuss Süderelbe Ö 4.1
Im Regionalausschuss Süderelbe wurde am 26.03.2025 der aktuelle Planungsstand zur Erhöhung des Neuenfelder/Cranzer Hauptdeiches vorgestellt. Dabei wurde deutlich, dass es mit Übernahme der Planung von Hamburg Port Authority (HPA) zu einer Erneuerung der Planung gekommen ist, welche das Projekt in zwei Bereiche aufgliedert und es u.a. zum Ziel hat, Baurisiken zu vermindern und perspektivische nachhaltige Möglichkeiten einer weiteren Deicherhöhung offen zu halten.
Die mit der Neuplanung der Baumaßnahmen verbundene Möglichkeit einer über weite Strecken beidseitigen Verkehrsführung würde im Vergleich zur ursprünglichen Planung erfreulicherweise eine deutliche Entlastung der Verkehrssituation während der Bauphase bedeuten.
Dennoch befürchten betroffene Anwohner - aufgrund leidvoller Vorerfahrungen - nachvollziehbar eine deutliche Zunahme des Schwerlastverkehrs durch die Ortsbereiche für den Fall, dass die Nutzung entsprechender Umleitungen nicht mittels Kontrollen oder expliziter Durchfahrtsverbote durchgesetzt wird.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei den für die Verkehrsplanung zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass sichergestellt wird, dass während der Vollsperrung des Neuenfelder/Cranzer Hauptdeiches Schwerlastverkehr über 7,5 t durch die Ortsbereiche Cranz und Neuenfelde wirksam und verlässlich verhindert wird (ausgenommen ÖPVN).
Die geplanten Maßnahmen sollen rechtzeitig vor Baubeginn dem Regionalausschuss Süderelbe vorgestellt werden. Die diesbezügliche Sitzung des Ausschusses möge dann erneut vor Ort stattfinden, um die von den Baumaßnahmen und der Verkehrsführung betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen in angemessener Weise über die Planungen zu informieren.
Hamburg, am 04.04.2025
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 15.09.25
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation nimmt auf der Grundlage von Auskünften der
Hamburg Port Authority AöR wie folgt Stellung:
Im Rahmen der vorlaufenden Abstimmungen wurde festgelegt, dass die Umleitung durch Cranz
und Neuenfelde für Fahrzeuge < 7,5 t ausgewiesen wird. Für Fahrzeuge > 7,5 t gilt eine großräumigere Umleitung über die B73 (Anlieger ausgenommen).
Die genauen Bedarfe (Zeitpunkte und Dauer) von Umleitungsverkehren werden erst im Rahmen
der Ausführungsplanung voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2026 ermittelt. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird das – auch für die Kontrollen der o.g. Festlegungen –- zuständige Polizeikommissariat eingebunden.
Eine Information zu den geplanten Maßnahmen wird rechtzeitig vor Baubeginn, voraussichtlich
im 2. Halbjahr 2025, erfolgen.
gez. Böhm
f.d.R.
Kaidas
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.