Erhaltungsvorordnung gemäß § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch Cranz Estedeich
- Auswertung der öffentlichen Diskussion vom 24.03.2014
- Zustimmung des Ausschusses zur Einleitung (Tischvorlage)
Nach Auswertung der öffentlichen Veranstaltung vom 24.03.2014 stimmt der Ausschuss einstimmig der Einleitung des Verfahrens zu.
Der Ausschuss bittet die Verwaltung, sie möge bei Veränderungen des öffentlichen Raumes ebenfalls die Richtlinien der Erhaltungsverordnung gem. § 172 Abs. 1 BauBG einhalten.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, den Beschluss nachzuvollziehen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.