Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch Cranz Estedeich / Öffentliche Diskussion
Die städtebauliche Gestalt und Eigenart des Gebiets beiderseits der Straße Estedeich soll möglichst erhalten bleiben. Aus diesem Grunde besteht die Absicht, für den betreffenden Bereich eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch aufzustellen.