21-2820.01

Antwort zur kleinen Anfrage der FDP-Fraktion: Wilde Bauschutt- und Grünabfalldeponie im Moorburger Wohngebiet Sachverhalt

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 2.7

Sachverhalt

Seit einigen Jahren und seit Kurzem verstärkt wird das Grundstücks nördlich des Grundstück Nehusweg 1 und der Rampe der Brücke über die Bahntrasse zur Kattwykbrücke im Straßenverlauf des Moorburger Elbdeich als Bauschutthalde und Grünabfalldeponie genutzt.

Im Zuge der Errichtung des jetzt stillgelegten Kraftwerkes Moorburg wurde durch Vattenfall auf dem Grundstück Parkmöglichkeiten für Fremdfirmen und deren am Kraftwerksbau beteiligten Mitarbeiter geschaffen.

Nach Fertigstellung des Kraftwerkes diente dieser, teilweise mit wasserdurchlässigen Material befestigte, Platz den Friedhofsbesuchern, Besuchern der Kirche und bei größeren Veranstaltungen den Dorfbewohner und deren Gästen als Parkplatz. Die nutzbare Fläche wurde durch die Ablagerung der Abfälle immer kleiner.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Ist diese Nutzung behördlich genehmigt?
  2. Welche Auflagen wurden dem Grundeigentümer und den Nutzern gemacht?
  3. Geht vom diesem Grundstück eine Gefahr durch dort befindliches Ungeziefer aus?
  4. Wie lange ist dieses Abfalllager noch geduldet?
  5. Wann wird dieses Grundstück wieder hergerichtet?
  6. Und wann können die Moorburger und ihre Besucher diesen Parkplatz wieder sicher und uneingeschränkt nutzen?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

17. April 2023

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21-2820 wie folgt Stellung:

  1. Ist diese Nutzung behördlich genehmigt?

Die Ablagerung von Bauschutt- oder Grünabfällen ist eine nach § 59 Hamburgische Bauordnung (HBauO) genehmigungspflichtige Nutzung. Eine Genehmigung wurde am Standort Nehus 1 nicht erteilt.

  1. Welche Auflagen wurden dem Grundeigentümer und den Nutzern gemacht?

Es wurde keine Genehmigung erteilt und somit auch keine Auflagen erlassen.

  1. Geht vom diesem Grundstück eine Gefahr durch dort befindliches Ungeziefer aus?

Dazu hat die Verwaltung bisher keine Erkenntnisse.

  1. Wie lange ist dieses Abfalllager noch geduldet?

Es findet keine Duldung statt.

  1. Wann wird dieses Grundstück wieder hergerichtet?

Auf den beschriebenen Grundstücken befanden sich am 14.03.2023 keine Abfallablagerungen.

  1. Und wann können die Moorburger und ihre Besucher diesen Parkplatz wieder sicher und uneingeschränkt nutzen?

Der Parkplatz kann vollständig genutzt werden.

i.V. Trispel

Bera­tungs­reihen­folge
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Lokalisation Beta
Moorburger Elbdeich Nehusweg Kattwykbrücke
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