Antwort zur kleinen Anfrage der FDP-Fraktion: Wilde Bauschutt- und Grünabfalldeponie im Moorburger Wohngebiet Sachverhalt
Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 2.7
Seit einigen Jahren und seit Kurzem verstärkt wird das Grundstücks nördlich des Grundstück Nehusweg 1 und der Rampe der Brücke über die Bahntrasse zur Kattwykbrücke im Straßenverlauf des Moorburger Elbdeich als Bauschutthalde und Grünabfalldeponie genutzt.
Im Zuge der Errichtung des jetzt stillgelegten Kraftwerkes Moorburg wurde durch Vattenfall auf dem Grundstück Parkmöglichkeiten für Fremdfirmen und deren am Kraftwerksbau beteiligten Mitarbeiter geschaffen.
Nach Fertigstellung des Kraftwerkes diente dieser, teilweise mit wasserdurchlässigen Material befestigte, Platz den Friedhofsbesuchern, Besuchern der Kirche und bei größeren Veranstaltungen den Dorfbewohner und deren Gästen als Parkplatz. Die nutzbare Fläche wurde durch die Ablagerung der Abfälle immer kleiner.
Wir fragen die Verwaltung:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
17. April 2023
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21-2820 wie folgt Stellung:
Die Ablagerung von Bauschutt- oder Grünabfällen ist eine nach § 59 Hamburgische Bauordnung (HBauO) genehmigungspflichtige Nutzung. Eine Genehmigung wurde am Standort Nehus 1 nicht erteilt.

Es wurde keine Genehmigung erteilt und somit auch keine Auflagen erlassen.
Dazu hat die Verwaltung bisher keine Erkenntnisse.
Es findet keine Duldung statt.
Auf den beschriebenen Grundstücken befanden sich am 14.03.2023 keine Abfallablagerungen.
Der Parkplatz kann vollständig genutzt werden.
i.V. Trispel
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.