Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Spielplatzangebote für Kitas im Bezirk Harburg
Nach aktuellen Informationen sieht der Senat vor, zukünftig Kitas, die auf eigenem Gelände nicht über erforderliche ausreichende Spielplatzflächen verfügen und bisher in der Nähe befindliche öffentliche Spielplätze mitnutzen können, zukünftig mit Sondernutzungsgebühren zu belegen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Kitas sind im Einzelnen im Bezirksamtsbereich derzeit vorhanden?
2. Welche Spielplatzflächen und Einrichtungen sind bei jeder einzelnen dieser Kitas vorhanden?
3. Bei welchen dieser Kitas sind derzeit die eigenen Spielplatzflächen nicht ausreichend, so dass derzeit öffentliche Spielplatzflächen mitgenutzt werden können,
4. In welchem Umfang sollen zukünftig mitgenutzte Flächen mit Sondernutzungsgebühren belegt werden?
5. Nach welchem Berechnungsmaßstab sollen Gebühren erhoben werden?
6. Welche zusätzlichen Kosten würden dadurch für die einzelnen Kitas konkret entstehen?
Hamburg, am 05.04.2023