Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Spielplatzangebote für Kitas im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 13.02.2024 Hauptausschuss Ö 3.9
Nach aktuellen Informationen sieht der Senat vor, zukünftig Kitas, die auf eigenem Gelände nicht über erforderliche ausreichende Spielplatzflächen verfügen und bisher in der Nähe befindliche öffentliche Spielplätze mitnutzen können, zukünftig mit Sondernutzungsgebühren zu belegen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Kitas sind im Einzelnen im Bezirksamtsbereich derzeit vorhanden?
2. Welche Spielplatzflächen und Einrichtungen sind bei jeder einzelnen dieser Kitas vorhanden?
3. Bei welchen dieser Kitas sind derzeit die eigenen Spielplatzflächen nicht ausreichend, so dass derzeit öffentliche Spielplatzflächen mitgenutzt werden können,
4. In welchem Umfang sollen zukünftig mitgenutzte Flächen mit Sondernutzungsgebühren belegt werden?
5. Nach welchem Berechnungsmaßstab sollen Gebühren erhoben werden?
6. Welche zusätzlichen Kosten würden dadurch für die einzelnen Kitas konkret entstehen?
Hamburg, am 05.04.2023
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.