21-0754.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Dauerhafte Stärkung des Gesundheitsamtes Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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09.03.2021
15.09.2020
Sachverhalt

 

 

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Covid-19 hat der Bundesgesundheitsminister ausgeführt, dass bundesweit die Gesundheitsämter in der Vergangenheit nur ein Schattendasein geführt hätten und nunmehr eine Säule der Pandemiebekämpfung seien. Zur Stärkung der Gesundheitsämter sind bundesweit erhebliche Finanzmittel bereitgestellt worden, die zu einer dauerhaften Verbesserung der Personalsituation und der Sachausstattung beitragen sollen. 

 

Zahlreiche Städte und Landkreise haben von diesen Möglichkeiten bereits Gebrauch gemacht, Mittel abgefordert und ihre Personal- und Sachausstattung deutlich verbessert.

 

Das Bezirksamt Eimsbüttel berichtet, dass die Personalbesetzung des dortigen Gesundheitsamtes am Beginn des Auftretens des Corona-Virus im März 2020 lediglich drei Personen ausmachte. Der Personalbestand des Gesundheitsamtes ist seither bis Ende Mai schon auf zumindest 80 Mitarbeiter erhöht worden.

 

Wir fragen die Verwaltung,

 

1.   in welchem Umfang hat das Bezirksamt die Bereitstellung von Finanzmitteln zur Stärkung des Gesundheitsamtes in Harburg beantragt?
 

2.   An welcher Stelle ist dieses geschehen?

 

3.   Welche Begründung hatte das Bezirksamt im Einzelnen für die Notwendigkeit der Bereitstellung von Finanzmitteln gegeben?

 

4.   In welchem Umfang hatte das Bezirksamt bereits Mittel erhalten?

 

5.   Falls dieses nicht der Fall sein sollte, wann ist mit der Bereitstellung zu rechnen?

 

6.   Wie viele dauerhafte Personalstellen sind auf diesem Wege geschaffen worden?

 

7.   Mit welchen Fachkräften sind diese Stellen besetzt worden?

 

8.   Soweit noch keine Besetzung erfolgt ist, wann soll dieses geschehen?

 

9.   Welche weiteren Notwendigkeiten bzgl. Personalausstattung sieht das Bezirksamt derzeit?

 

10. Welche weiteren Notwendigkeiten bzgl. Sachausstattung sieht das Bezirksamt derzeit?

 

11. Ist auch im Gesundheitsamt Harburg durch Personalaufstockung zwischenzeitlich sichergestellt, dass der Wochenenddienst selbst organisatorisch durchgeführt werden kann und nicht auf Bereitschaft anderer Bezirke zurückgegriffen werden muss?

 

Hamburg, am 26.06.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                                               Brit-Meike Fischer-Pinz

Fraktionsvorsitzender                                                          Dr. Antje Jaeger

                                                                                             Michael Schaefer

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg        08.07.2020

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU (Drs. 21-0754) wie folgt Stellung:

 

Der Aufgabenzuwachs im Zusammenhang mit der Coronakrise erfordert kurzfristig temporäre Personal- und Sachmittelaufstockungen. Darüber hinaus gilt es, in allen bezirklichen Gesundheitsämtern dauerhaft strukturelle Verstärkungen umzusetzen und vereinheitlichte Prozesse aufzubauen.

Zur Umsetzung dieser beiden Verstärkungsmaßnahmen sind die zeitlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu differenzieren.

Diese Unterscheidung vorangestellt, beantwortet das BA Harburg die Anfrage wie folgt:

 

1.   In welchem Umfang hat das Bezirksamt die Bereitstellung von Finanzmitteln zur Stärkung des Gesundheitsamtes in Harburg beantragt?

 

Es wurden bisher Personalmehrkosten für temporäre Verstärkungen in Höhe von rd. 276.000 € geltend gemacht.

2.   An welcher Stelle ist dieses geschehen?

 

Die Bedarfsmeldung erfolgte an das federführende Bezirksamt Altona, das die Erstattung der Kosten durch die BGV bzw. die BAGSFI für alle Bezirksämter angefordert hat.

3.   Welche Begründung hatte das Bezirksamt im Einzelnen für die Notwendigkeit der Bereitstellung von Finanzmitteln gegeben?

 

Es wurde zusätzliches Personal zur Kontaktnachverfolgung der Index-Personenbenötigt.

 

4.   In welchem Umfang hatte das Bezirksamt bereits Mittel erhalten?

 

Es ist noch keine Erstattung erfolgt.

5.   Falls dieses nicht der Fall sein sollte, wann ist mit der Bereitstellung zu rechnen?

 

Das federführende Bezirksamt Altona und die Finanzbehörde klären Verfahrensfragen mit der Gesundheitsbehörde. Daher ist offen, wann der Übertrag der Ermächtigungen an das Bezirksamt Harburg erfolgen wird.

6.   Wie viele dauerhafte Personalstellen sind auf diesem Wege geschaffen worden?

 

Bisher keine; die Gespräche zur strukturellen Verstärkung der Gesundheitsämter laufen. Im Übrigen s. Vorbemerkung.

7.   Mit welchen Fachkräften sind diese Stellen besetzt worden?

 

Siehe Antwort zu Frage 6 und Vorbemerkung. Bisher wurden befristete Verträge mit Hilfskräften geschlossen sowie mit Medizinstudierenden. Zudem wurde medizinisches Fachpersonal vom MDK abgeordnet.

8.   Soweit noch keine Besetzung erfolgt ist, wann soll dieses geschehen?

 

Die Besetzung von befristeten Stellen mit Fachkräften (Ärztinnen und Ärzte) erfolgt über ein zentrales Auswahlverfahren. Die Personalauswahl wird ca. Ende Juli 2020 erfolgen, die Besetzung dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Zum 01.08.2020 werden 3 Hilfskräfte zusätzlich eingestellt.

9.   Welche weiteren Notwendigkeiten bzgl. Personalausstattung sieht das Bezirksamt derzeit?

 

Die Fluktuation bei den Unterstützungskräften sowie der Aufbau einer Reserve mit geschulten Kräften erfordern weitere Personalakquise. Diese findet laufend statt. Zudem bedarf der Bereich Infektionsschutz einer strukturellen Verstärkung, die Gespräche hierzu laufen beim federführenden Bezirksamt Altona.

 

10. Welche weiteren Notwendigkeiten bzgl. Sachausstattung sieht das Bezirksamt derzeit?

 

Keine, da die Technikausstattung (Notebooks und Dienst-Mobiltelefone) im Mai und Juni 2020 verbessert wurde.

 

11. Ist auch im Gesundheitsamt Harburg durch Personalaufstockung zwischenzeitlich sichergestellt, dass der Wochenenddienst selbst organisatorisch durchgeführt werden kann und nicht auf Bereitschaft anderer Bezirke zurückgegriffen werden muss?

 

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden im Gesundheitsamt Harburg die notwendigen Dienste in Bezug auf den Infektionsschutz am Wochendende aus eigenem Personal besetzt. Dies ist auch weiterhin der Fall. Im Übrigen gelten die Regelungen über den amtsärztlichen Bereitschaftsdienst fort, siehe auch Bürgerschaftsdrucksache 22/174.

 

 

Fredenhagen