21-2993.01

Antwort zur Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Erfolgskontrolle bei Ausgleichsflächen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.06.2023 Hauptausschuss Ö 1.14

Sachverhalt

Schon des Öfteren wurde im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz über Ausgleichsflächen, deren Umfang, Bewertung und Umsetzung berichtet. Dabei wurde deutlich, dass insbesondere der Erfolg der Maßnahmen, ihre Geeignetheit und der dauerhafte Erfolg nicht überwacht werden und es auch im Bedarfsfall nicht zu Korrekturen oder Ergänzungen kommt, unabhängig davon, ob BUKEA, Bezirk oder Bauherr für die Umsetzung zuständig sind.

 

Wir fragen daher die Verwaltung und die BUKEA:

1. Wer kontrolliert, ob die Ausgleichsflächen für geplante Umsiedlungen von Pflanzen und Tieren geeignet sind?

2. Wer kontrolliert, ob die umgesiedelten Arten die neuen Biotope annehmen?

3. Wie wird mit Misserfolgen umgegangen?

4. Gibt es ein langjähriges Monitoring über die Umsiedlungen?

5. Werden Ausgleichsflächen in die Obhut (Gestaltung, Pflege, Beobachtung, Ergänzungs- und Verbesserungsmaßnahmen) von Vereinen und Verbänden des Naturschutzes gegeben?

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