21-0845.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Umnutzung von Wohnraum Schloßinsel

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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13.10.2020
Sachverhalt

 

Bewohner im Bereich der Schloßinsel beklagen sich darüber, dass Wohnraum vermietet ist, aber abweichend gewerblich genutzt wird. Dieses bezieht sich auf Firmen und Dienstleistungen. 

 

Derartige Nutzungen führen zu einem zusätzlichen Verkehrs- und Besucheraufkommen.

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

 

1.       In welchen Bereichen auf dem Gelände der Schloßinsel sind Wohnnutzungen ausschließlich vorgesehen und genehmigt?

 

2.       In welchen Gebäuden sind ggf. Doppelnutzungen zulässig oder zwischenzeitlich genehmigt?

 

3.       Welche Erkenntnisse liegen der Bezirksverwaltung vor hinsichtlich unzulässiger zweckentfremdeter Nutzung von Wohnraum im Gebiet der Schloßinsel?

 

4.       Welche Eingriffsmöglichkeiten hat die Bezirksverwaltung, um zunehmende Verdrängung von Wohnraum zu verhindern?

 

5.       Sind insoweit bereits Erkenntnisse erlangt und Abhilfemaßnahmen eingeleitet worden?

 

Hamburg, am 03.09.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                                                           Robert Timmann

Fraktionsvorsitzender                                                                       Uwe Schneider