21-0621.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Schulische Infrastruktur in den Neubaugebieten Neugraben-Fischbek

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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14.04.2020
Sachverhalt

Die Bezirksverwaltung und Fraktionen der Bezirksversammlung haben sich in der Vergangenheit kritisch zu den Absichten der Fachbehörde im Schulentwicklungsplan 2019 hinsichtlich der schulischen Versorgung in Neugraben-Fischbek geäußert. Die Fachbehörde hatte zugesagt, im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe den Teil des Schulentwicklungsplanes für die Region 22 nochmals zu überprüfen.

Soweit ersichtlich, hat die Behörde für Schule und Berufsbildung für den 28.02.2020 Verwaltung und Kommunalpolitik zu einem umfassenden Meinungsaustausch über zukünftige Schulstandorte eingeladen.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:
 

1.    Welche Ergebnisse hat der Meinungsaustausch erbracht?

2.    Ist insbesondere davon auszugehen, dass in der Region 22 im Neubaugebiet Fischbeker Reethen eine neue Stadtteilschule errichtet werden kann?

3.    Ist aus Sicht der Bezirksverwaltung die Behörde für Schule und Berufsbildung bei den Erörterungen bereit gewesen, ihre Planungen im Hinblick auf Wünsche und Vorstellungen aus dem Bezirk zu überdenken und gegebenenfalls zu verändern?

4.    Welche Veränderungen mussten aus Sicht der Bezirksverwaltung im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 konkret berücksichtigt werden?

5.    Teilt die Bezirksverwaltung die Auffassung des Oberbaudirektors und der CDU-Fraktion, dass in ein entstehendes Neubaugebiet als wichtige Infrastrukturmaßnahme ein Schulkomplex integriert werden müsste?

6.    In welcher Weise können aus Sicht der Bezirksverwaltung bei den anstehenden Überlegungen die Belange der Sportvereine des Süderelberaumes hinsichtlich Außensportflächen oder Hallenangebot berücksichtigt werden?

7.    In welcher Weise können gegebenenfalls Angebote für Jugendliche in die Mitte des Neubaugebietes verlagert werden?

8.    Mit welchen Fachbehörden oder sonstigen beteiligten Stellen mussten seitens der Schulbehörde oder seitens des Bezirksamtes weitere Gespräche über einen Schulstandort im Bereich Bebauungsplan NF 67 geführt werden?

9.    Kann im Rahmen der eventuellen Veränderungen des Schulentwicklungsplanes 2019 sichergestellt werden, dass die beiden Freizeiteinrichtungen und die beiden Kitas im Bereich Ohrnsweg ebenso, wie dortige Sportanlagen trotz Schulerweiterung an Ort und Stelle verbleiben können?
 

Hamburg, am 03.03.2020
 

Ralf-Dieter Fischer                                  Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender                              Michael Schaefer
                                                                Dr. Antje Jaeger
                                                                Lars Frommann
                                                                Robert Timmann

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg       19.03.2020

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0621) wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung:

Die anfragende Fraktion war bei dem erwähnten Gespräch in der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) vertreten. Es ging um mögliche Varianten für die Verortung der gemäß Schulentwicklungsplan vorgesehenen neuen 4-zügigen Stadtteilschule in Neugraben-Fischbek. Neben der Platzierung auf dem Schulgelände am Ohrnsweg wurden mögliche Flächen im Neubaugebiet Fischbeker Reethen diskutiert. Im Übrigen ist die Bearbeitung des Bebauungsplans NF 67 nicht abgeschlossen, so dass die konkreten Veränderungen z.B. hinsichtlich des Anteils an gewerblichen und Wohnungsbau-Flächen und der bisherigen Funktionsplanung noch nicht feststehen.

 

  1. Welche Ergebnisse hat der Meinungsaustausch erbracht?

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Ist insbesondere davon auszugehen, dass in der Region 22 im Neubaugebiet Fischbeker Reethen eine neue Stadtteilschule errichtet werden kann?

 

Ja.

 

  1. Ist aus Sicht der Bezirksverwaltung die Behörde für Schule und Berufsbildung bei den Erörterungen bereit gewesen, ihre Planungen im Hinblick auf Wünsche und Vorstellungen aus dem Bezirk zu überdenken und gegebenenfalls zu verändern?

 

Ja.

 

  1. Welche Veränderungen mussten aus Sicht der Bezirksverwaltung im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 67 konkret berücksichtigt werden?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Teilt die Bezirksverwaltung die Auffassung des Oberbaudirektors und der CDU-Fraktion, dass in ein entstehendes Neubaugebiet als wichtige Infrastrukturmaßnahme ein Schulkomplex integriert werden müsste?

 

Soweit dem Bezirksamt bekannt, gibt es fachlich und politisch im Bezirk Harburg großes Einvernehmen hinsichtlich eines möglichst weit westlich gelegenen Standorts einer neuen Stadteilschule in der Region 22.

 

 

  1. In welcher Weise können aus Sicht der Bezirksverwaltung bei den anstehenden Überlegungen die Belange der Sportvereine des Süderelberaumes hinsichtlich Außensportflächen oder Hallenangebot berücksichtigt werden?

 

Bei der Verortung und Ausgestaltung der benötigten Sportflächen in Neugraben-Fischbek werden die Belange der Sportvereine in den etablierten Gesprächsrunden wie z.B. der ArGe Süd oder auch in gesonderten Terminen mit allen Beteiligten zu einzelnen Standorten berücksichtigt.

 

  1. In welcher Weise können gegebenenfalls Angebote für Jugendliche in die Mitte des Neubaugebietes verlagert werden?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Mit welchen Fachbehörden oder sonstigen beteiligten Stellen mussten seitens der Schulbehörde oder seitens des Bezirksamtes weitere Gespräche über einen Schulstandort im Bereich Bebauungsplan NF 67 geführt werden?

 

Die Gespräche sind nicht abgeschlossen, so dass zu diesem Zeitpunkt von einer Stellungnahme hierzu abgesehen wird. Im Übrigen s. Vorbemerkung.

 

 

  1. Kann im Rahmen der eventuellen Veränderungen des Schulentwicklungsplanes 2019 sichergestellt werden, dass die beiden Freizeiteinrichtungen und die beiden Kitas im Bereich Ohrnsweg ebenso, wie dortige Sportanlagen trotz Schulerweiterung an Ort und Stelle verbleiben können?

 

Ja. Zur zukünftigen Ausgestaltung der sozialen Infrastruktur rund um die Grundschule Ohrnsweg wurde bereits 2019 im Rahmen der Berichterstattung aus dem RISE-Gebiet Neugraben-Fischbek unter anderem im Regionalausschuss Süderelbe über die bisherigen Ergebnisse einer Studie zur Neuordnung der sozialen Infrastruktur berichtet.

 

Die Studie hat die vorhandenen Einrichtungen berücksichtigt. Kern der Überlegungen ist, am Ohrnsweg soziale Infrastruktur zu bündeln und dabei die Entwicklungswünsche der vorhandenen Einrichtungen zu berücksichtigen.

 

 

Fredenhagen