21-1166.01

Antwort kleine Anfrage gem. § 27 BezVG zu den Impfabläufen in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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13.04.2021
Sachverhalt

 

Zeitungsberichten zufolge sind sowohl bei der Feuerwehr als auch beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Harburg Personen geimpft worden, bei denen die Impf-Berechtigung zum jetzigen Zeitpunkt in Frage steht.

Die Impfstruktur in der Stadt Hamburg ist zurzeit folgendermaßen festgelegt. Der Aufruf zu den Schutzimpfungen und die Einladung zur Terminvereinbarung erfolgt zeitlich gestaffelt. Derzeit sind folgende Personengruppen zur Impfung aufgerufen vgl. https://www.hamburg.de/corona-impfung/ abgerufen am 31.01.21 :

Auf diesem Hintergrund bitten wir die Sozialbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

1.     Wer entscheidet, wer mit restlichen Impfstoffen geimpft wird?

2.     Hat die Sozialsenatorin das Impf-Verfahren der DRK genehmigt, wie von der DRK mitgeteilt wurde?

3.     Wer entscheidet, was mit Restimpfstoffen geschieht?

4.     Sind die Darstellungen in verschiedenen Presseorganen korrekt, dass Ehepartner*innen  von Mitarbeiter*innen mit Restimpfstoffen geimpft wurden, die nicht dem ordnungsgemäßen Impfablauf entsprachen?

5.     Wäre es möglich gewesen, statt der Chefetagen zeitnah Personen aus dem Rettungsdienst und Pflegedient zu impfen?

6.     Wenn ja, warum wurde dies nicht getan?

7.     Falls die Impfstruktur der DRK nicht den Vorgaben entsprochen hat. Wie soll der weitere Ablauf sein?

8.     Welche Konsequenzen sind aus den fehlgeleiteten Impfungen zu ziehen?

9.     Wer ist verantwortlich für einen ordnungsgemäßen Impfablauf?

10.  Wer überwacht den ordnungsgemäßen Impfablauf?

11.  Welche Beträge stehen der DRK von der Stadt Hamburg zur Verfügung, um ein ordnungsgemäßes Impfen durchzuführen?