Antwort Kleine Anfrage fraktionsloses Mitglied AfD, betr.: Geschlechterverteilung in Harburg
Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bilden seit Ende 2018 im deutschen Recht eine eigene Geschlechtsoption, die gesetzlich so umschrieben wird, dass diese Personen weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuzuordnen sind.
Im Geburtenregister gibt es seit Januar 2019 auch ein drittes Kästchen, in dem Menschen ein Häkchen machen können.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Frage 1: Wie viele Einwohner hat der Bezirk nach aktuellem Stand?
Frage 2: Wie viele Einwohner des Bezirks sind nach aktuellem Stand weiblich?
Frage 3: Wie viele Einwohner des Bezirks sind nach aktuellem Stand männlich?
Frage 4: Wie viele Einwohner des Bezirks können oder wollen nicht einem unter Frage 2 oder 3 genannten Geschlecht zugeordnet werden?