Antwort Kleine Anfrage FDP-Fraktion: Teilnahme der Öffentlichkeit an den Sitzungen der Ausschüsse der Bezirksversammlung Harburg:
Bedingt durch die Corona-Pandemie tagen die Ausschüsse der Bezirksversammlung Harburg nach wie vor online. Eine Teilnahme der Öffentlichkeit ist zwar möglich, bedarf allerdings nach wie vor das schriftliche Abfragen der Zugangsdaten beim Bezirksamt.
Während diese Thematik bereits in der Drucksache 21-1252 abgefragt wurde, wurde in der Antwort der Bezirksversammlung eine kurzfristige Verbesserung dieser Situation versprochen. Dieses Versprechen wurde mit der Einführung der Videokonferenzlösung von Zoom auch eingelöst, allerdings musste diese aufgrund von einer Warnung durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, richtigerweise wieder zurückgenommen werden. Somit ist die Situation aktuell unverändert zum Zustand im März 2021.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 09.03.2022
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage (Drs. 21-2033) der FDP-Fraktion wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Notwendigkeit, sich die Zugangsdaten zur Videokonferenz auf Nachfrage beim Bezirksamt zu verschaffen, ist neben der begrenzten Anzahl zusätzlicher externer Nutzer vor allem der datenschutzrechtlichen Situation geschuldet. Die potenziellen Nutzer des Videokonferenzsystems müssen sich vorab mit den Datenschutzregelungen einverstanden erklären.
Das kann künftig bei entsprechender technischer Konfiguration auch im System selbst hinterlegt sein.
Zu 1. Welche Bestrebung gibt es aktuell, um diese Zugangshürde abzubauben?
Derzeit ist Dataport beauftragt, für die Freie und Hansestadt Hamburg ein Videokonferenzsystem zu entwickeln, das neben allen fachlichen Anforderungen auch den Anforderungen des HmbBDI Rechnung trägt.
Zu 2. Wie viele Anfragen zu den Zugangslinks gab es bisher, wie viele konnten nicht beantwortet werden?
Die Daten werden nicht erfasst. Beantwortet werden alle Anfragen, sofern sie vor 18 Uhr am Sitzungstag eingehen.
Zu 3. Inwiefern kann die aktuell genutzte Anwendung Skype den benannten Anforderungskatalog (Drs. 21-1252.01, Frage 3) entsprechen?
Die Anwendung Skype for Business entspricht den Anforderungen nur mit Einschränkungen. Zurzeit steht keine Anwendung zur Verfügung, die einen niedrigschwelligen Zugang ohne Voranmeldung ermöglicht.
Zu 4. Inwiefern ist eine Zugangssteuerung der Teilnehmenden (Drs. 21-1252.01, Frage 1) aus Sicht der Bezirksverwaltung notwendig:
S. Vorbemerkung
In Vertretung
Trispel