21-1663.01

Antwort Kleine Anfrage DIE LINKE betr.: Spielplatz und Grünfläche an der Grumbrechtstraße ist vermüllt-dringender Handlungsbedarf!

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.11.2021 Hauptausschuss Ö 2.11

Sachverhalt

An der Grumbrechtstraße, zirka gegenüber den Häusern 42 bis 46, befindet sich eine Grünfläche mit Bänken und Spielgeräten wie einer Rutsche und einer Kletterwand. Leider ist die gesamte Fläche völlig vermüllt. Besonders schlimm ist, dass im Bereich der Spielgeräte viele Flaschenscherben herumliegen, die eine Verletzungsgefahr für dort spielende Kinder darstellen.

Falls sich die betreffende Fläche nicht in städtischem Besitz befindet, hat das Bezirksamt in diesem Fall dennoch eine Sicherungspflicht, da es sich um eine öffentlich begehbare Fläche handelt und im augenblicklichen Zustand die Gesundheit der dort spielenden Kinder gefährdet ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wer ist der Eigentümer der betreffenden Grünfläche?

2. Welche Firma ist für die Instandhaltung der Grünfläche zuständig?

3. Ist dem Bezirksamt der schlechte Zustand dieser Grünfläche bekannt?

4. Welche Maßnahmen sollen getroffen werden, um den Zustand der Grünfläche und des Spielplatzes schnellstens zu verbessern und vor allem die Scherben zu beseitigen, um eine Verletzung der spielenden Kinder zu verhindern?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg ^ 05.10.2021

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-1663) wie folgt.

  1. Wer ist der Eigentümer der betreffenden Grünfläche?

Die betreffenden Flurstücke befinden sich im Eigentum der SAGA (Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg)

  1. Welche Firma ist für die Instandhaltung der Grünfläche zuständig?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Ist dem Bezirksamt der schlechte Zustand dieser Grünfläche bekannt?

Der pflegerische Zustand der Anlage ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Da es sich um keine öffentliche Fläche handelt, wird die Anlage auch nicht durch das Bezirksamt kontrolliert.

  1. Welche Maßnahmen sollen getroffen werden, um den Zustand der Grünfläche und des Spielplatzes schnellstens zu verbessern und vor allem die Scherben zu beseitigen, um eine Verletzung der spielenden Kinder zu verhindern?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer eines Grundstückes. Das Bezirksamt wird die Hinweise aus der Anfrage an den Eigentümer weitergeben.

Fredenhagen

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Grumbrechtstraße
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