21-1745.01

Antwort Kleine Anfrage der FDP Fraktion betr.: Verordnete Corona-Quarantäne im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 09.11.2021 Hauptausschuss Ö 2.18

Sachverhalt

Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehört es, bei der Gefahr eines Corona-Ausbruchs oder einer bestehenden Corona-Infektion eine Quarantäne zu verhängen. Hierzu gehören nicht nur aktive Corona-Fälle, sondern etwa auch Reisende aus Risikogebieten oder Kontaktpersonen.

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

  1. Gegen welche Anzahl von Personen wurde monatlich im Jahr 2021 eine Corona-Quarantäne verhängt?
  2. Aus welchen Gründen wurde die Quarantäne jeweils verhängt (z.B. Infektion, Reiserückkehrer, Kontaktperson, etc.)?
  3. Welche Anzahl an Personen (bitte auch in VZÄ angeben) ist mit der Verhängung von Quarantänen befasst?
  4. Wie wird überprüft, ob die Quarantäne eingehalten wird?
  5. Wie oft hat die Bezirksverwaltung überprüft oder überprüfen lassen, ob eine Quarantäne eingehalten wurde?
  6. Wie oft wurden im Jahr 2021 Verstöße im Bezirk gegen Quarantäneauflagen festgestellt?
  7. Wie werden Quarantänefälle an welche weiteren Behörden gemeldet?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 01.11.2021

Das Bezirksamt Harburg beantworte die Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-1745) wie folgt:

  1. Gegen welche Anzahl von Personen wurde monatlich im Jahr 2021 eine Corona-Quarantäne verhängt?

Es handelt sich um eine automatisierte Auswertung (zum Stichtag 22.10.2021), so dass es ggf. geringfügige Abweichungen von den tatsächlich verhängten Quarantänen geben kann. Für diese Fragestellung wurden Isolierungen und Quarantänen als „Quarantänen“ betrachtet.


  1. Aus welchen Gründen wurde die Quarantäne jeweils verhängt (z.B. Infektion, Reiserückkehrer, Kontaktperson, etc.)?

Es handelt sich um eine automatisierte Auswertung (zum Stichtag 22.10.2021), so dass es ggf. geringfügige Abweichungen von den tatsächlich verhängten Quarantänen geben kann. Für diese Fragestellung wurden Isolierungen und Quarantänen als „Quarantänen“ betrachtet.


  1. Welche Anzahl an Personen (bitte auch in VZÄ angeben) ist mit der Verhängung von Quarantänen befasst?


Derzeit sind 37 Mitarbeiter (32,16 VZÄ) mit der Verhängung von Quarantänen befasst.

  1. Wie wird überprüft, ob die Quarantäne eingehalten wird?


In allen Fällen werden tägliche Anrufe „Zwischenstand Quarantäne“ durchgeführt.

  1. Wie oft hat die Bezirksverwaltung überprüft oder überprüfen lassen, ob eine Quarantäne eingehalten wurde?


Siehe Antwort zu Frage 4.

  1. Wie oft wurden im Jahr 2021 Verstöße im Bezirk gegen Quarantäneauflagen festgestellt?


In jedem Fall einer Quarantäne und telefonischer Nichterreichbarkeit wird das Geschehen weiter nachverfolgt. Die Verstöße gegen Quarantäneauflagen wurden nicht quantifiziert.

  1. Wie werden Quarantänefälle an welche weiteren Behörden gemeldet?

Innerhalb der Stadt Hamburg wird eine gemeinsame Software (Hamburger Pandemiemanager) verwendet. An externe Gesundheitsämter wird per E-Mail oder E-Fax gemeldet. In besonderen Fällen erfolgt vorab eine telefonische Kontaktaufnahme zum externen Gesundheitsamt

In Vertretung

Trispel

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