21-1745.01

Antwort Kleine Anfrage der FDP Fraktion betr.: Verordnete Corona-Quarantäne im Bezirk Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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09.11.2021
Sachverhalt

Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehört es, bei der Gefahr eines Corona-Ausbruchs oder einer bestehenden Corona-Infektion eine Quarantäne zu verhängen. Hierzu gehören nicht nur aktive Corona-Fälle, sondern etwa auch Reisende aus Risikogebieten oder Kontaktpersonen.

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

  1. Gegen welche Anzahl von Personen wurde monatlich im Jahr 2021 eine Corona-Quarantäne verhängt?
  2. Aus welchen Gründen wurde die Quarantäne jeweils verhängt (z.B. Infektion, Reiserückkehrer, Kontaktperson, etc.)?
  3. Welche Anzahl an Personen (bitte auch in VZÄ angeben) ist mit der Verhängung von Quarantänen befasst?
  4. Wie wird überprüft, ob die Quarantäne eingehalten wird?
  5. Wie oft hat die Bezirksverwaltung überprüft oder überprüfen lassen, ob eine Quarantäne eingehalten wurde?
  6. Wie oft wurden im Jahr 2021 Verstöße im Bezirk gegen Quarantäneauflagen festgestellt?
  7. Wie werden Quarantänefälle an welche weiteren Behörden gemeldet?