Antwort Kleine Anfrage der FDP Fraktion betr.: Verordnete Corona-Quarantäne im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 09.11.2021 Hauptausschuss Ö 2.18
Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehört es, bei der Gefahr eines Corona-Ausbruchs oder einer bestehenden Corona-Infektion eine Quarantäne zu verhängen. Hierzu gehören nicht nur aktive Corona-Fälle, sondern etwa auch Reisende aus Risikogebieten oder Kontaktpersonen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 01.11.2021
Das Bezirksamt Harburg beantworte die Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-1745) wie folgt:
Es handelt sich um eine automatisierte Auswertung (zum Stichtag 22.10.2021), so dass es ggf. geringfügige Abweichungen von den tatsächlich verhängten Quarantänen geben kann. Für diese Fragestellung wurden Isolierungen und Quarantänen als „Quarantänen“ betrachtet.

Es handelt sich um eine automatisierte Auswertung (zum Stichtag 22.10.2021), so dass es ggf. geringfügige Abweichungen von den tatsächlich verhängten Quarantänen geben kann. Für diese Fragestellung wurden Isolierungen und Quarantänen als „Quarantänen“ betrachtet.

Derzeit sind 37 Mitarbeiter (32,16 VZÄ) mit der Verhängung von Quarantänen befasst.
In allen Fällen werden tägliche Anrufe „Zwischenstand Quarantäne“ durchgeführt.
Siehe Antwort zu Frage 4.
In jedem Fall einer Quarantäne und telefonischer Nichterreichbarkeit wird das Geschehen weiter nachverfolgt. Die Verstöße gegen Quarantäneauflagen wurden nicht quantifiziert.
Innerhalb der Stadt Hamburg wird eine gemeinsame Software (Hamburger Pandemiemanager) verwendet. An externe Gesundheitsämter wird per E-Mail oder E-Fax gemeldet. In besonderen Fällen erfolgt vorab eine telefonische Kontaktaufnahme zum externen Gesundheitsamt
In Vertretung
Trispel
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