Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Sportplatz Neumoorstück für Neuwiedenthal fit machen
Letzte Beratung: 13.02.2024 Hauptausschuss Ö 3.5
Der Sportplatz Neumoorstück befindet sich auf dem Gelände der Stadtteilschule Süderelbe und im Vermögen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), gelegen zwischen dem westlichen Bereich Neuwiedenthals und dem Neubaugebiet „Vogelkamp“.
Er ist der einzige große Sportplatz in diesem Bereich. Der nächste Sportplatz ist der Sportplatz am Opferberg südlich der Cuxhavener Straße, welcher bereits jetzt in den Sommermonaten sehr gut ausgelastet ist und durch die Hausbruch Neugrabener Turnerschaft bewirtschaftet wird. Im Bereich Fischbeker Reethen soll in den nächsten Jahren ein neuer Sportplatz entstehen. Der Standort ist aber ca. 5 km entfernt und wird vermutlich hauptsächlich durch die neuen und zukünftigen Bürger im Bereich Fischbek genutzt werden und dort ansässige Sportvereine.
Der Platz an der Sporthalle Neumoorstück 1-2 ist ausgestattet mit einem Großfußballfeld und einer 400 m Grand-Rundlaufbahn. Es gibt Nebenflächen, welche in der Vergangenheit eine einfache Weitsprunganlage und eine Kugelstoßanlage aufwiesen. Darüber hinaus gibt es einen eingezäunten Platz für Basketball oder ähnliche Ball-Sportarten.
Zudem verfügt die Anlage über ein separates Umkleidegebäude, welches bereits schon jetzt vom Sportreferat des Bezirksamtes bewirtschaftet und gepflegt wird.
Da der Sportunterricht in den Schulen nicht mehr schwerpunktmäßig auf derartige Anlagen ausgerichtet ist, jedoch bei den Vereinen ein Bedarf an derartigen Anlagen gibt, wäre es sinnvoll darüber nachzudenken, die Anlage in eine neue Bewirtschaftung zu überführen und der Schule ein ausgeprägtes Nutzungsrecht einzuräumen. Die Schule verfügt über sehr viel Außengelände und hat damit einem großen personellen und finanziellen Aufwand für die Pflege der Grünanlagen.
Dieses vorausgeschickt fragen wir die Verwaltung:
1. Wie steht die Bezirks-Verwaltung grundsätzlich dazu, die Fläche als solches
oder/und die Bewirtschaftung der Fläche zu übernehmen?
2. Wie steht die Bezirks-Verwaltung grundsätzlich dazu, die Fläche als solches
oder/und die Bewirtschaftung der Fläche an einen Sportverein oder einer Kooperation von Sportvereinen zu übergeben, nachdem die Anlage durch den Bezirk übernommen wurde?
3. Wäre es denkbar, die Bewirtschaftung der Fläche an einen externen Dienstleister
(z.B. GMH) zu übergeben, nachdem der Bezirk die Fläche übernommen hat?
4. Wie hoch schätzt die Bezirks-Verwaltung den personellen Bedarf für:
4.1 die Bewirtschaftung der Fläche durch den Bezirk und deren Personal?
4.2 die Bewirtschaftung der Fläche durch einen externen Dienstleister?
5. Wie hoch schätzt die Bezirks-Verwaltung den finanziellem Bedarf für:
5.1 den Kauf der Fläche durch den Bezirk?
5.2 die Bewirtschaftung der Fläche durch den Bezirk und deren Personal?
5.3 die Bewirtschaftung der Fläche durch einen externen Dienstleister (z.B. GMH)?
5.4 die Bewirtschaftung der Fläche durch einen Sportverein(e)?
6. Welche Voraussetzungen müssten für eine Übernahme geschaffen werden:
6.1 einschließlich Überführung der Fläche in das Vermögen des Bezirkes?
6.2 ohne Überführung der Fläche in das Vermögen des Bezirkes?
7. Würde sich in dem Falle der Übernahme die BSB an den laufenden
Bewirtschaftungskosten beteiligen und wenn ja, wie hoch?
(Erfahrung von anderen Sportanlagen)
8. Werden schon jetzt Sportstätten des Bezirkes durch externe Dienstleister
bewirtschaftet?
9. Wie ist der Zustand der Sportanlage Neumoorstück 1-2?
10. Wie hoch schätzt die Bezirks-Verwaltung die Kosten für eine Sanierung der Fläche
(nach derzeitigem Kenntnisstand) ein?
10.1 Wäre es erforderlich und wünschenswert, alle Anlagen instand zu setzen oder
lediglich das Fußballfeld?
11. Wie ist die Auslastung der Fläche derzeit und in den vergangenen Jahren und wann
wird die Fläche durch wen und welcher Sportart genutzt?
11.1 Falls die Nutzung der Fläche unterdurchschnittlich ist, was ist die Ursache aus
Sicht der Verwaltung und was sagen die Vereine?
Hamburg, am 03.03.2022
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Brit-Meike Fischer-Pinz
Dr. Antje Jaeger
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 11.03.2022
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-2041) wie folgt:
1. Wie steht die Bezirks-Verwaltung grundsätzlich dazu, die Fläche als solches
oder/und die Bewirtschaftung der Fläche zu übernehmen?
Das Bezirksamt Harburg hat im Rahmen der Sportinfrastrukturanalyse für den Bezirk Harburg den Bedarf an einer weiteren für den Vereinssport nutzbaren Normsportanlage identifziert. Um die Sportanlage Neumoorstück für den Sozialraum, die Schulen und den Vereinssport weiterentwickeln zu können, stünde das Bezirksamt Harburg einer Übernahme grundsätzlich positiv gegenüber.
2. Wie steht die Bezirks-Verwaltung grundsätzlich dazu, die Fläche als solches
oder/und die Bewirtschaftung der Fläche an einen Sportverein oder einer Kooperation von Sportvereinen zu übergeben, nachdem die Anlage durch den Bezirk übernommen wurde?
Die Überlassung von Sportanlagen an Sportvereine wurde ursprünglich als Beitrag des Sportes zur Haushaltskonsolidierung im Jahr 2006 entwickelt. Das mit der Überlassung von Sportanlagen verbundene Ziel ist aus Sicht des Bezirksamtes Harburg mittlerweile obsolet.
Die Überlassung von Sportanlagen an Sportvereine stellt eine Dienstleistungskonzession i. S. d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB dar. Im Rahmen der Überlassung würden die prognostizierten Kosten nur zum Teil durch das Bezirksamt Harburg gedeckt werden, sodass das Risiko der Verwertung der Dienstleistung i.S.d. § 105 Abs. 2 GWB auf den Sportverein übergeht.
Es hat sich gezeigt, dass die wirtschaftlichen Risiken für die Sportvereine und indirekt auch für das Bezirksamt Harburg stark gestiegen sind. Insbesondere die gestiegenen Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Sportanlagen sowie die Tariftreuepflicht (§ 3 Abs. 1 HmbVgG) und Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes (§ 3 Abs. 2 HmbVgG) steigern den Aufgabenumfang und die Kosten, die mit der Bewirtschaftung von Sportanlagen einhergehen. Es ist daher grundsätzlich in Frage zu stellen, ob die Überlassung von Sportanlagen an Sportvereine im Einklang mit den Zielen der Hamburger Sportförderung steht.
Darüber hinaus widerspricht die Überlassung von Sportanlagen an Sportvereine den Grundsätzen des Erhaltungsmangements der Freien und Hansestadt Hamburg gem. Drs. 21/13592. Insbesondere bestehen durch die Überlassung von Sportanlagen Defizite in der einheitlichen Dokumentation der Bestands- und Zustandserfassung, der Herleitung von Szenarien für die Zustandsentwicklung sowie in der Planung und Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen auf Grundlage eines entwickelten Bauprogrammes.
Daher sieht das Bezirksamt Harburg die Übergabe von Sportanlagen an Sportvereine als nicht vorrangig zu verfolgende Methode der Bewirtschaftung von Sportanlagen an.
3. Wäre es denkbar, die Bewirtschaftung der Fläche an einen externen Dienstleister
(z.B. GMH) zu übergeben, nachdem der Bezirk die Fläche übernommen hat?
Nein.
4. Wie hoch schätzt die Bezirks-Verwaltung den personellen Bedarf für:
4.1 die Bewirtschaftung der Fläche durch den Bezirk und deren Personal?
Ein Vollzeitäquivalent Sportplatzwart.
4.2 die Bewirtschaftung der Fläche durch einen externen Dienstleister?
Hierzu liegen dem Bezirksamt Harburg keine Informationen vor.
5. Wie hoch schätzt die Bezirks-Verwaltung den finanziellem Bedarf für:
5.1 den Kauf der Fläche durch den Bezirk?
Das Bezirksamt Harburg würde nur einen Teil des Flurstücks 3385, Gemarkung 0707 Neugraben (Neumoorstück 1, 29.419 m²) erwerben. Diese rund 19 Tsd. m² große Teilfläche wird mit 85,50 €/m² bewertet. Bei einer teilweisen Übertragung des Flurstücks in das Verwaltungsvermögen Sport müsste ein Wertausgleich in Höhe des Buchwertes von rund 1,7 Mio. € gezahlt werden.
5.2 die Bewirtschaftung der Fläche durch den Bezirk und deren Personal?
Die Bewirtschaftungskosten für die Außenanlage liegen bei geschätzen 23 Tsd. € p.a.
Die Bewirtschaftungskosten für das Sportfunktionsgebäude liegen bei bei geschätzen 10 Tsd. € p.a.
Die durchschnittliche Höhe des Steuerbruttos der laufenden Bezüge für einen vollzeitangestellten Sportplatzwart in der Entgeltstufe 3, Erfahrungsstufe 1, Sportplatzgruppe III, Stufe 1 gem. Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Sportplatzwarte beträgt rund 43,5 Tsd. € p.a. Die tatsächliche Höhe der Steuerbruttos der laufenden Bezüge und das Arbeitgeberbrutto können aufgrund der individuellen Lebenssituation und der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Angestellten abweichen.
5.3 die Bewirtschaftung der Fläche durch einen externen Dienstleister (z.B. GMH)?
Hierzu liegen dem Bezirksamt Harburg keine Informationen vor.
5.4 die Bewirtschaftung der Fläche durch einen Sportverein(e)?
Das Bezirksamt Harburg schätzt die Überlassungskosten (90 % Betriebs- und 50 % Personalkosten) auf rund 55 Tsd. € p.a.
6. Welche Voraussetzungen müssten für eine Übernahme geschaffen werden:
6.1 einschließlich Überführung der Fläche in das Vermögen des Bezirkes?
Es muss grundsätzlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers sowie des aktuellen Mieters vorliegen. Darüber hinaus müssen die für den Kauf erforderlichen einmaligen Grunderwebskosten sowie die für den Betrieb und Unterhalt notwendigen Personal- und Haushaltsmittel dauerhaft in den Einzelplan des Bezirksamtes Harburg übertragen werden.
6.2 ohne Überführung der Fläche in das Vermögen des Bezirkes?
Eine Bewirtschaftung von Flächen, die sich nicht im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Harburg befinden, ist aus haushaltsrechtlich nicht zulässig.
7. Würde sich in dem Falle der Übernahme die BSB an den laufenden
Bewirtschaftungskosten beteiligen und wenn ja, wie hoch?
(Erfahrung von anderen Sportanlagen)
Nein.
8. Werden schon jetzt Sportstätten des Bezirkes durch externe Dienstleister
bewirtschaftet?
Nein.
9. Wie ist der Zustand der Sportanlage Neumoorstück 1-2?
Hierzu liegen dem Bezirksamt Harburg keine Informationen vor.
10. Wie hoch schätzt die Bezirks-Verwaltung die Kosten für eine Sanierung der Fläche
(nach derzeitigem Kenntnisstand) ein?
Dem Bezirksamt Harburg liegt keine Kostenschätzung nach DIN 276 vor.
10.1 Wäre es erforderlich und wünschenswert, alle Anlagen instand zu setzen oder
lediglich das Fußballfeld?
S. Antwort zu Frage 1. Im Übrigen wird zu hypothetischen Fragen grundsätzlich keine Stellung genommen. Für die Beantwortung dieser Frage würde das Bezirksamt Harburg eine breite Beteiligung möglichst vieler gesellschaftlicher Akteure des Sozialraums vorschalten, um den Bedarf für die Weiterentwicklung konkreter zu beschreiben.
11. Wie ist die Auslastung der Fläche derzeit und in den vergangenen Jahren und wann
wird die Fläche durch wen und welcher Sportart genutzt?
Die Sportanlage Neumoorstück wird durch die Hausbruch-Neugrabener Turnerschaft (HNT) unter der Woche (Montag bis Freitag) für den Jugendtrainingsbetrieb im Bereich Fußball genutzt. Darüber hinaus gibt es vereinzelte Nutzungen durch die Handballabteilung des TV Fischbek (TVF).
Im Vergleich zu anderen Harburger Sportanlagen (Schulsportanlage Cranz, Bezirkssportanlagen Moorburg und Scharfsche Schlucht) mit gleicher Infrastrukturaussattung (Sportrasen, kein Flutlicht) wird die Sportanlage Neumoorstück leicht überdurchschnittlich nachgefragt.
11.1 Falls die Nutzung der Fläche unterdurchschnittlich ist, was ist die Ursache aus
Sicht der Verwaltung und was sagen die Vereine?
Entfällt.
In Vertretung
Trispel
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