21-2296.01

Antwort Ergänzung zur Anfrage 21-2222: CO2-Einsparung durch Verwendung von Recyclingmaterial

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.19

Sachverhalt

Die Bezirksverwaltung Harburg hat dankenswerterweise die FDP-Anfrage mit der Drucksache 21-2222.01 beantwortet. Obwohl aus der Anfrage keine Beschränkung auf den Straßenbau erkennbar ist, hat die Verwaltung nur den Straßenbau berücksichtigt. Aber gerade im Gebäudebau sind noch viel größere Potenziale vorhanden. Deshalb bitten wir die Verwaltung um Berücksichtigung des Gebäudebaus bei einer ergänzenden Antwort, die Fragen bleiben die gleichen.

Das Hamburger Klimagesetz und der Klimaplan des Bezirks Harburg ergeben eine wichtige Richtschnur für Maßnahmen gegen den Klimawandel. Ein großer Bereich bleibt aber völlig unberücksichtigt - der CO2-Ausstoß für Baustoffe. Auch in diesem Bereich gibt es viele Möglichkeiten der erheblichen CO2-Einsparung. z. B. Nutzung von Recyclingmaterialien und Verwendung von nachhaltigen Baustoffen wie Holz und andere biologische Materialien.

Besonders vorteilhaft wäre die Berücksichtigung einer späteren Wieder- oder Weiterverwertung bzw. eines einfachen Recyclings schon in der Bauphase. Daher sollte der Harburger Klimaplan um Maßnahmen in diesem Sinn ergänzt werden. Hier hat die Verwaltung eine besondere Verantwortung und auch Möglichkeiten, diese zu nutzen und umzusetzen.

So können bei öffentlichen Bauten entsprechende Auflagen gemacht werden. Bei der Vergabe von Baugrundstücken der Stadt an Bauträger können vertragliche Bestimmungen in diesem Sinn getroffen werden. Voraussetzung ist die Zulassung dieser Baustoffe und deren Angebot in der näheren Umgebung. Beides sollte von der Verwaltung und Politik gefördert werden.

Die FDP fragt daher die Verwaltung:

1. Sind Baustoffe aus Recyclingmaterialien bzw. der Einsatz von gebrauchten

Baumaterialien zugelassen?

Wenn ja, wo und wie werden und wurden sie eingesetzt?

Wenn nein, woran scheitert die Zulassung und wie kann dies geändert werden?

2. Werden Auflagen gemacht, das spätere Recycling bzw. die Wiederverwendung

von Materialien und Bauteilen zu verlangen bei Bauprojekten der öffentlichen Hand

bzw. durch Vertragsgestaltung bei Privatbauten?


Wenn ja, wie sieht das aus?

Wenn nein, warum nicht? Ist geplant, dies künftig zu tun?

3. Gibt es in Hamburg bzw. in Harburg in der näheren Umgebung bis ca. 50 km

Anbieter von Recyclingmaterial bzw. von gebrauchten Materialien oder Bautei-

len?

4. Setzt sich die Hamburger Verwaltung für eine Förderung ein?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 06.07.2022

Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der FDP-Fraktion (Drs. 21-2296) wie folgt:

1. Sind Baustoffe aus Recyclingmaterialien bzw. der Einsatz von gebrauchten

Baumaterialien zugelassen?

Die Verwendung von Baustoffen aus Recyclingmaterialien bzw. der Einsatz von gebrauchten Baumaterialien ist möglich. Die rechtlichen Grundlagen resultieren aus dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG).

„Die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung von nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen mit Ausnahme von in der Natur vorkommenden Materialien […] soll spätestens ab dem 1. Januar 2020 mindestens 70

Gewichtsprozent betragen.“ (§14 Abs. 3 KrWG) (Quelle: DGNB Report 2019)

Wenn ja, wo und wie werden und wurden sie eingesetzt?

Beispiel: Das Bauprojekt Smoodje (Fischbeker Heidbrook, Modellgebäude (Haus C), 21149 Hamburg) vereint Holzbau und Recycling in einem Forschungsvorhaben. Damit setzt das Projekt ein Zeichen gegen die heutige ressourcenintensive Abbruch- und Downcyclingpraxis in der Bauwirtschaft.

2. Werden Auflagen gemacht, das spätere Recycling bzw. die Wiederverwendung

von Materialien und Bauteilen zu verlangen bei Bauprojekten der öffentlichen Hand

bzw. durch Vertragsgestaltung bei Privatbauten?


Wenn ja, wie sieht das aus?

Wenn nein, warum nicht? Ist geplant, dies künftig zu tun?

Derzeit gibt es noch keine Auflagen für das spätere Recycling bzw. die Wiederverwendung von Materialien und Bauteilen, weder bei Bauprojekten der öffentlichen noch bei privaten Bauprojekten. Das Thema ist – ähnlich wie der Klimaschutz – im baurechtlichen Bereich noch nicht ausreichend in den Fokus der Gesetzgebung gerückt worden. Die entscheidende Rechtsgrundlage dafür ist die Bauproduktverordnung, die sich derzeit in der Überarbeitung befindet. Die Bezirksverwaltung kann in diesem Punkt nicht vorgreifend handeln, sondern muss das Gesetzgebungsverfahren abwarten.

Fredenhagen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Fischbeker Heidbrook

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