Antwort auf Kleine Anfrage der FDP-Fraktion: Bearbeitungsdauer von Verfahren für Windkraft- und Solaranlagen
Letzte Beratung: 12.09.2023 Hauptausschuss Ö 2.30
Die Umstellung auf Erneuerbare Freiheitsenergien wird in den meisten Fällen durch lange Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert. Teilweise dauert es in Deutschland sieben Jahre, bis eine Windkraftanlage aufgestellt werden kann. Deshalb müssen die Verfahren beschleunigt werden.
Wir fragen die Bezirksverwaltung
1. Welche Anzahl von Genehmigungsverfahren (etwa Baugenehmigungen) hat es im Bezirk Harburg für Windkraftanlagen seit 2015 gegeben und wie lange war die Bearbeitungsdauer jeweils?
2. Welche Anzahl von Genehmigungsverfahren (etwa Baugenehmigungen) hat es im Bezirk Harburg für Solaranlagen seit 2015 gegeben und wie lange war die Bearbeitungsdauer jeweils?
3. Welche Anzahl an Anträgen für die Errichtung von Wind- und Solaranlagen liegen der Bezirksverwaltung seit wann vor, die noch nicht endgültig beschieden sind und bis wann ist mit einem Abschluss der Verfahren jeweils zu rechnen?
4. Hat die Bezirksverwaltung bei allen Verfahren seit 2015 die rechtlich vorgeschriebenen Zeiträume eingehalten, wenn nein, wo und warum nicht?
5. Was unternimmt die Bezirksverwaltung, um Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen zu beschleunigen?
6. Worin sieht die Bezirksverwaltung die größten Hemmnisse bei der Genehmigung von Wind- und Solaranlagen?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
6. Juli 2023
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21-3143 wie folgt Stellung:
Vorwort:
Windenergieanlagen bis zu 10 m Höhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche und einem Rotordurchmesser bis zu 3 m, außer in reinen Wohngebieten sowie von WEA mit einer Gesamthöhe bis zu 15 m über Geländeoberfläche in festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten und im Hafennutzungsgebiet (Abschnitt I, Nr. 2a.3) sowie deren Beseitigung (Abschnitt III, Nr. 1) sind gemäß Ziffer 2a.3 der Anlage 1 zu § 60 HBauO vom Genehmigungsverfahren freigestellt.
Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m (4. BImSchV, Anhang 1, Nr. 1.6) sind WEA immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig (§ 4 BImSchG). Die Zuständigkeit liegt bei der BUKEA:
Lediglich Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 30 m sind baugenehmigungspflichtig gemäß § 59 HBauO. Die Anzahl der Bauanträge Windenergieanlagen wird nicht gesondert erfasst.
Zur Beantwortung der Frage müssten zum Stand 05.07.2023 ca. 6375 Vorgänge nachträglich händisch ausgewertet werden. Je Vorgang ist von einer Ermittlungs- und Erfassungsdauer von ca. 15 min zu rechnen. Ein Verwaltungsaufwand von ca. 1594 h ist unverhältnismäßig und kann in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden.
2. Welche Anzahl von Genehmigungsverfahren (etwa Baugenehmigungen) hat es im
Bezirk Harburg für Solaranlagen seit 2015 gegeben und wie lange war die
Bearbeitungsdauer jeweils?
Siehe Antwort zu Frage 1
3. Welche Anzahl an Anträgen für die Errichtung von Wind- und Solaranlagen liegen der
Bezirksverwaltung seit wann vor, die noch nicht endgültig beschieden sind und bis wann
ist mit einem Abschluss der Verfahren jeweils zu rechnen?
Solaranlagen in, an und auf Dachflächen außer bei Hochhäusern sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt des Gebäudes sind gemäß Ziffer 2a.1 und 2 der Anlage 1 zu § 60 HBauO, gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m sind gemäß Ziffer 2a.2 der Anlage 1 zu § 60 HBauO vom Genehmigungsverfahren freigestellt.
Bauanträge für genehmigungspflichtige Wind- und Solaranlagen liegen dem Bezirk aktuell nicht vor.
4. Hat die Bezirksverwaltung bei allen Verfahren seit 2015 die rechtlich vorgeschriebenen
Zeiträume eingehalten, wenn nein, wo und warum nicht?
Siehe Antwort zu 1.
5. Was unternimmt die Bezirksverwaltung, um Genehmigungsverfahren für Wind- und
Solaranlagen zu beschleunigen?
Es kann seitens der Verwaltung nicht festgestellt werden, ob es überhaupt einer Beschleunigung bedarf.
6. Worin sieht die Bezirksverwaltung die größten Hemmnisse bei der Genehmigung von
Wind- und Solaranlagen?
Es kann seitens der Verwaltung nicht festgestellt werden, ob es überhaupt Hemmnisse bei der Genehmigung gibt. Bei der Zulassung könnte dies so sein, danach wurde aber nicht gefragt.
i.V. Trispel
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.