22-1510.01

Antwort auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion betr.: AfD fragt nach! Zustand, Sanierung, Schädlingsbekämpfung in der Seehafenstrasse 9

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Sachverhalt



FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

19. März 2026



Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-1510, wie folgt:


Vorbemerkung:

Die im September 2017 durchgeführten Kontrollen erfolgten durch verschiedene Behörden in jeweils eigener Zuständigkeit unter Koordination der Sozialbehörde.

Das Gebäude Seehafenstraße 7 ist baurechtlich nicht für eine Wohnnutzung genehmigt. Die Wohnnutzung wurde durch die baurechtlich zuständige Behörde untersagt. Mangels genehmigter Wohnnutzung handelt es sich nicht um Wohnraum im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes. Eine Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg nach dem Wohnraumschutzrecht besteht insoweit nicht.

Fragen, die das Gebäude Seehafenstraße 7 betreffen insbesondere zu baurechtlichen en nnen ausschließlich durch die zuständige Behörde, die Hamburg Port Authority (HPA), beantwortet werden.

1.) Wurden dem Eigentümer der Seehafenstraße 9 nach der Begehung im Jahr 2017 konkrete Auflagen hinsichtlich einer Sanierung oder Instandsetzung gemacht?

a) Wenn ja: Welche Auflagen genau und mit welcher Fristsetzung?

b) Wenn nein: Aus welchen Gründen wurde von Auflagen abgesehen?

r das als Wohnhaus genutzte Gebäude Seehafenstraße 9 besteht eine Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg nur nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz, die baurechtliche Zuständigkeit liegt bei der HPA.

2.) Der Vermieter kündigte seinerzeit eine schrittweise Sanierung an.

a) Welche Schritte wurden der Verwaltung angezeigt?

b) Welche Sanierungsmaßnahmen wurden bislang nachweislich durchgeführt?

c) Gibt es noch offene Sanierungsmaßnahmen?


Fehlanzeige, im Übrigen siehe Antwort zu 1.

3.) Wurde das Gebäude Seehafenstraße 9 seit 2017 veräert?

a) Wenn ja: Wann erfolgte der Verkauf, wer ist neuer Eigentümer und welche Verpflichtungen zur Sanierung wurden übernommen?


Ja. Nach Kenntnis des Bezirksamtes hat zwischen 2018 und 2020 ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Ein genaues Datum liegt dem Bezirksamt nicht vor. Angaben zur Eigentümerstellung ergeben sich aus den dem Bezirksamt vorliegenden Unterlagen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können personenbezogene Daten jedoch nicht öffentlich benannt werden. Angaben zum konkreten Zeitpunkt des Verkaufs sowie zu zivilrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien liegen dem Bezirksamt nicht vor.

b) Wenn nein: Sind Verkaufsabsichten oder Verhandlungen bekannt ?

Fehlanzeige

4.) Welche Maßnahmen wurden seit 20217 konkret gegen den Kakerlaken- und Rattenbefall im Gebäude durchgeführt?

Nach der im Jahr 2017 festgestellten und zwischenzeitlich abgestellten Überbelegung sind beim Bezirksamt keine weiteren Beschwerden über Schädlingsbefall im Gebäude Seehafenstraße 9 eingegangen. Entsprechende, öffentlich-rechtlich zu überwachenden Anordnungen wurden daher nicht getroffen.

a) Welche Schädlingsbekämpfungen fanden wann statt?

Über etwaige durch den Eigentümer eigenständig beauftragte Maßnahmen liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

b) Gibt es Nachweise über den dauerhaften Erfolg dieser Maßnahmen?

Entfällt, siehe oben.

c) Liegen der Verwaltung aktuelle Erkenntnisse über erneute Schädlingsprobleme im Haus Nr. 9 vor?

Seitens des wohnraumschutzrechtlich zuständigen Fachamtes: Nein.

5.) Gab es seit 2017 regelmäßige Kontrollen oder Nachprüfungen durch das Bezirksamt, die Wohnraumschutzabteilung, die Gesundheitsbehörde oder andere zuständige Stellen?

  1. Wenn ja: Wann, wie oft und mit welchen Ergebnissen?
  2. Wenn nein: Aus welchen Gründen wird auf regelmäßige Kontrollen verzichtet?

Nach einem zwischenzeitlich erfolgten Eigentümerwechsel fand eine Nachprüfung durch die zuständige Wohnungspflege des Bezirksamtes Harburg statt. Dabei wurde eine ordnungsgemäße Belegung festgestellt.

Darüber hinaus sind seitdem keine Beschwerden beim Bezirksamt eingegangen, die weitere anlassbezogene Überprüfungen erforderlich gemacht hätten. Kontrollen erfolgen grundsätzlich anlassbezogen.

6.) In welchem Umfang wurden die im Jahr 2017 durch Zoll, Jobcenter oder andere Behörden eingeleiteten Ermittlungen wegen mutmaßlichen Sozialleistungsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Seehafenstraße 9 abgeschlossen?


Hierzu liegen dem Bezirksamt Harburg keine eigenen Erkenntnisse vor. Sozialleistungsrechtliche Prüfungen erfolgen durch die jeweils zuständigen Leistungsträger.

  1. Welche Ergebnisse oder Verfahren sind daraus hervorgegangen?
  2. Wurden Mieten oder Quadratmeterangaben als unzulässig oder betrügerisch eingestuft?
  3. Gibt es noch laufende Verfahren?

Entfällt

7.) Welche aktuellen Maßnahmen sind geplant, um die Wohnqualität in der Seehafenstraße 9 zu verbessern, mögliche neue Schädlingsprobleme dauerhaft zu verhindern und zugleich sicherzustellen, dass keine missbräuchliche Abrechnung von Sozialleistungen mehr erfolgt?


Siehe Antworten zu 4. und 6.

Carstensen

Lokalisation Beta
Seehafenstraße

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