Im September 2017 wurden die Wohngebäude Seehafenstraße 7 und 9 in Harburg im Rahmen einer großangelegten Aktion von dem Bezirk, der Polizei, dem Zoll und weiteren Behörden kontrolliert. Dabei traten gravierende Missstände zutage:
Überbelegungen, Brandschutzmängel, erhebliche hygienische Probleme (u.a. Ratten- und Kakerlakenbefall) sowie Verdachtsmomente auf Sozialleistungsmissbrauch.
Der Eigentümer sagte damals eine schrittweise Sanierung des Hauses Seehafenstraße 9 zu. Ob diese tatsächlich erfolgt ist, ist bislang unklar. Ebenso wenig ist dokumentiert, ob die hygienischen Probleme dauerhaft behoben wurden, ob es zu einem Eigentümerwechseln kam und ob die Ermittlungen wegen möglichem Sozialbetrug abgeschlossen sind.
Fragen:
- Wurden dem Eigentümer der Seehafenstraße 9 nach der Begehung im Jahr 2017 konkrete Auflagen hinsichtlich einer Sanierung oder Instandsetzung gemacht?
- Wenn ja: Welche Auflagen genau und mit welcher Fristsetzung?
- Wenn nein: Aus welchen Gründen wurde von Auflagen abgesehen?
- Der Vermieter kündigte seinerzeit eine schrittweise Sanierung an.
- Welche Schritte wurden der Verwaltung angezeigt?
- Welche Sanierungsmaßnahmen wurden bislang nachweislich durchgeführt?
- Gibt es noch offene Sanierungsmaßnahmen?
- Wurde das Gebäude Seehafenstraße 9 seit 2017 veräußert?
- Wenn ja: Wann erfolgte der Verkauf, wer ist neuer Eigentümer und welche Verpflichtungen zur Sanierung wurden übernommen?
- Wenn nein: Sind Verkaufsabsichten oder Verhandlungen bekannt ?
- Welche Maßnahmen wurden seit 20217 konkret gegen den Kakerlaken- und Rattenbefall im Gebäude durchgeführt?
- Welche Schädlingsbekämpfungen fanden wann statt?
- Gibt es Nachweise über den dauerhaften Erfolg dieser Maßnahmen?
- Liegen der Verwaltung aktuelle Erkenntnisse über erneute Schädlingsprobleme im Haus Nr. 9 vor?
- Gab es seit 2017 regelmäßige Kontrollen oder Nachprüfungen durch das Bezirksamt, die Wohnraumschutzabteilung, die Gesundheitsbehörde oder andere zuständige Stellen?
- Wenn ja: Wann, wie oft und mit welchen Ergebnissen?
- Wenn nein: Aus welchen Gründen wird auf regelmäßige Kontrollen verzichtet?
- In welchem Umfang wurden die im Jahr 2017 durch Zoll, Jobcenter oder andere Behörden eingeleiteten Ermittlungen wegen mutmaßlichen Sozialleistungsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Seehafenstraße 9 abgeschlossen?
- Welche Ergebnisse oder Verfahren sind daraus hervorgegangen?
- Wurden Mieten oder Quadratmeterangaben als unzulässig oder betrügerisch eingestuft?
- Gibt es noch laufende Verfahren?
- Welche aktuellen Maßnahmen sind geplant, um die Wohnqualität in der Seehafenstraße 9 zu verbessern, mögliche neue Schädlingsprobleme dauerhaft zu verhindern und zugleich sicherzustellen, dass keine missbräuchliche Abrechnung von Sozialleistungen mehr erfolgt?