22-1383.01

Antwort auf Frage der FDP-Fraktion betr.: Erbbaurecht in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.11

Sachverhalt

Der Senat hat in der Vergangenheit beschlossen, Grundstücke vorwiegend im Erbbaurecht zu vergeben. Dies soll Spekulation vorbeugen und die Staatliche Kontrolle über Grundstücke erhalten.

Allerdings ist das Erbbaurecht für den Wohnungsbau maximal unattraktiv. Bauherren erwerben kein Eigentum am Grundstück und müssen einen Erbbauzins zahlen, Banken sehen ein höheres Risiko und selbst Genossenschaften halten Erbbau-Grundstücke für nicht attraktiv.

Wir fragen die Bezirksverwaltung/den Senat:

  1. Welche Grundstücke im Bezirk Harburg sollen in den Jahren 2026 und 2027 via Erbbaurecht auf den Markt gebracht werden?
  2. Welche Grundstücke im Bezirk Harburg wurden in den Jahren 2024 und 2025 von der Stadt Hamburg oder ihren Beteiligungen mit Erbbaurecht angeboten und was war das Ergebnis?
  3. Bei welchen Grundstücken im Bezirk Harburg ist 2025 das Erbbaurecht ausgelaufen und was passiert mit diesen Grundstücken?
  4. Bei welchen Grundstücken im Bezirk Harburg wird 2026 das Erbbaurecht ausgelaufen und was passiert mit diesen Grundstücken?
  5. Plant die Stadt den Erbbaurechtsnehmern von bestehenden Verträgen ein Kaufrecht einzuräumen?








BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



24. Februar 2026

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) beantwortet die o.g. Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 22-1383, wie folgt:

  1. Welche Grundstücke im Bezirk Harburg sollen in den Jahren 2026 und 2027 via Erbbaurecht auf den Markt gebracht werden?

Die zuständige Behörde nennt grundsätzlich keine Belegenheiten, es sei denn, dass eine öffentliche Ausschreibung bereits erfolgt oder erfolgt ist. Aufgrund laufender Planungen werden aus strategischen Gründen keine konkreten Grundstücke benannt. Es wird auf die Immobilienangebote des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verwiesen, wo regelmäßig Konzeptaus-schreibungen veröffentlicht werden: www.immobilien-lig.hamburg.de/leistungen/immobilienangebote

Bislang soll ein Grundstück im Bezirk Harburg im Rahmen einer Direktvergabe für den Mietwohnungsbau als Erbbaurecht vergeben werden, für das die Verhandlungen bereits aufgenommen wurden.

  1. Welche Grundstücke im Bezirk Harburg wurden in den Jahren 2024 und 2025 von der Stadt Hamburg oder ihren Beteiligungen mit Erbbaurecht angeboten und was war das Ergebnis?

Im Jahr 2024 wurde das Grundstück Bauernweide 8-14 (zwei Baufelder in einem Los) für konzeptionelle Wohnbebauung im Erbbaurecht ausgeschrieben. Der Bestbietende hat den Zuschlag erhalten und das Grundstück anhandgegeben bekommen. Der Erbbaurechtsvertrag soll in diesem Jahr geschlossen werden. Zu weiteren Details nimmt die zuständige Behörde im laufenden Verfahren nicht Stellung (siehe auch Antwort zu 1.).

Daneben wurden insgesamt zwölf Angebote für Laufzeitverlängerungen von Erbbaurechten an Eigenheimgrundstücken in den Jahren 2024 und 2025 unterbreitet, wovon bislang neun angenommen wurden und umgesetzt werden konnten. Zwei weitere Angebote wurden angenommen, konnten jedoch nicht rechtzeitig vor Ablauf der Erbbaurechte umgesetzt werden, so dass hierfür Nachverhandlungen laufen.

  1. Bei welchen Grundstücken im Bezirk Harburg ist 2025 das Erbbaurecht ausgelaufen und was passiert mit diesen Grundstücken?

Im Jahr 2025 wären acht Erbbaurechte im Bezirk Harburg abgelaufen, sechs Erbbaurechte davon sind vor Ablauf verlängert worden. Für zwei der während der Verhandlung zur Laufzeitverlängerung abgelaufenen Erbbaurechten laufen Nachverhandlungen. Zu weiteren Details nimmt die zuständige Behörde im laufenden Verfahren nicht Stellung (siehe auch Antwort zu 1.).

  1. Bei welchen Grundstücken im Bezirk Harburg wird 2026 das Erbbaurecht ausgelaufen und was passiert mit diesen Grundstücken?

Nach aktuellem Stand zum Stichtag 17. Februar 2026 und bereits einer erfolgten Laufzeitverlängerung könnte nur noch ein Erbbaurecht im Jahr 2026 im Bezirk Harburg ablaufen. Für dieses wurde das Angebot zur Verlängerung bereits durch die Erbbaurechtsnehmer angenommen. Die Beurkundung eines entsprechenden Vertrages steht noch aus und wird zeitnah angestrebt. Zu weiteren Details nimmt die zuständige Behörde im laufenden Verfahren nicht Stellung (siehe auch Antwort zu 1.).

  1. Plant die Stadt den Erbbaurechtsnehmern von bestehenden Verträgen ein Kaufrecht einzuräumen?

Verkäufe sind gemäß der Drs. 21/18514 vom 1. Oktober 2019 und der Drs. 22/11998 vom 23. Mai 2023 im Rahmen der Neuausrichtung der Bodenpolitik und Forcierung des Erbbaurechts grundsätzlich nicht mehr vorgesehen; sie sind nur als Ausnahme mit entsprechenden hohen Voraussetzungen möglich.

gez. Böhm

f.d.R. Leptien

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Bauernweide

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