Antwort auf Frage der FDP-Fraktion betr.: Erbbaurecht in Harburg
Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.11
Der Senat hat in der Vergangenheit beschlossen, Grundstücke vorwiegend im Erbbaurecht zu vergeben. Dies soll Spekulation vorbeugen und die Staatliche Kontrolle über Grundstücke erhalten.
Allerdings ist das Erbbaurecht für den Wohnungsbau maximal unattraktiv. Bauherren erwerben kein Eigentum am Grundstück und müssen einen Erbbauzins zahlen, Banken sehen ein höheres Risiko und selbst Genossenschaften halten Erbbau-Grundstücke für nicht attraktiv.
Wir fragen die Bezirksverwaltung/den Senat:
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