Antwort auf Frage der FDP-Fraktion betr.: Erbbaurecht in Harburg
Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.11
Der Senat hat in der Vergangenheit beschlossen, Grundstücke vorwiegend im Erbbaurecht zu vergeben. Dies soll Spekulation vorbeugen und die Staatliche Kontrolle über Grundstücke erhalten.
Allerdings ist das Erbbaurecht für den Wohnungsbau maximal unattraktiv. Bauherren erwerben kein Eigentum am Grundstück und müssen einen Erbbauzins zahlen, Banken sehen ein höheres Risiko und selbst Genossenschaften halten Erbbau-Grundstücke für nicht attraktiv.
Wir fragen die Bezirksverwaltung/den Senat:
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
24. Februar 2026
Die Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) beantwortet die o.g. Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 22-1383, wie folgt:
Die zuständige Behörde nennt grundsätzlich keine Belegenheiten, es sei denn, dass eine öffentliche Ausschreibung bereits erfolgt oder erfolgt ist. Aufgrund laufender Planungen werden aus strategischen Gründen keine konkreten Grundstücke benannt. Es wird auf die Immobilienangebote des Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verwiesen, wo regelmäßig Konzeptaus-schreibungen veröffentlicht werden: www.immobilien-lig.hamburg.de/leistungen/immobilienangebote
Bislang soll ein Grundstück im Bezirk Harburg im Rahmen einer Direktvergabe für den Mietwohnungsbau als Erbbaurecht vergeben werden, für das die Verhandlungen bereits aufgenommen wurden.
Im Jahr 2024 wurde das Grundstück Bauernweide 8-14 (zwei Baufelder in einem Los) für konzeptionelle Wohnbebauung im Erbbaurecht ausgeschrieben. Der Bestbietende hat den Zuschlag erhalten und das Grundstück anhandgegeben bekommen. Der Erbbaurechtsvertrag soll in diesem Jahr geschlossen werden. Zu weiteren Details nimmt die zuständige Behörde im laufenden Verfahren nicht Stellung (siehe auch Antwort zu 1.).
Daneben wurden insgesamt zwölf Angebote für Laufzeitverlängerungen von Erbbaurechten an Eigenheimgrundstücken in den Jahren 2024 und 2025 unterbreitet, wovon bislang neun angenommen wurden und umgesetzt werden konnten. Zwei weitere Angebote wurden angenommen, konnten jedoch nicht rechtzeitig vor Ablauf der Erbbaurechte umgesetzt werden, so dass hierfür Nachverhandlungen laufen.
Im Jahr 2025 wären acht Erbbaurechte im Bezirk Harburg abgelaufen, sechs Erbbaurechte davon sind vor Ablauf verlängert worden. Für zwei der während der Verhandlung zur Laufzeitverlängerung abgelaufenen Erbbaurechten laufen Nachverhandlungen. Zu weiteren Details nimmt die zuständige Behörde im laufenden Verfahren nicht Stellung (siehe auch Antwort zu 1.).
Nach aktuellem Stand zum Stichtag 17. Februar 2026 und bereits einer erfolgten Laufzeitverlängerung könnte nur noch ein Erbbaurecht im Jahr 2026 im Bezirk Harburg ablaufen. Für dieses wurde das Angebot zur Verlängerung bereits durch die Erbbaurechtsnehmer angenommen. Die Beurkundung eines entsprechenden Vertrages steht noch aus und wird zeitnah angestrebt. Zu weiteren Details nimmt die zuständige Behörde im laufenden Verfahren nicht Stellung (siehe auch Antwort zu 1.).
Verkäufe sind gemäß der Drs. 21/18514 vom 1. Oktober 2019 und der Drs. 22/11998 vom 23. Mai 2023 im Rahmen der Neuausrichtung der Bodenpolitik und Forcierung des Erbbaurechts grundsätzlich nicht mehr vorgesehen; sie sind nur als Ausnahme mit entsprechenden hohen Voraussetzungen möglich.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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