22-1383.01

Antwort auf Frage der FDP-Fraktion betr.: Erbbaurecht in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.11

Sachverhalt

Der Senat hat in der Vergangenheit beschlossen, Grundstücke vorwiegend im Erbbaurecht zu vergeben. Dies soll Spekulation vorbeugen und die Staatliche Kontrolle über Grundstücke erhalten.

Allerdings ist das Erbbaurecht für den Wohnungsbau maximal unattraktiv. Bauherren erwerben kein Eigentum am Grundstück und müssen einen Erbbauzins zahlen, Banken sehen ein höheres Risiko und selbst Genossenschaften halten Erbbau-Grundstücke für nicht attraktiv.

Wir fragen die Bezirksverwaltung/den Senat:

  1. Welche Grundstücke im Bezirk Harburg sollen in den Jahren 2026 und 2027 via Erbbaurecht auf den Markt gebracht werden?
  2. Welche Grundstücke im Bezirk Harburg wurden in den Jahren 2024 und 2025 von der Stadt Hamburg oder ihren Beteiligungen mit Erbbaurecht angeboten und was war das Ergebnis?
  3. Bei welchen Grundstücken im Bezirk Harburg ist 2025 das Erbbaurecht ausgelaufen und was passiert mit diesen Grundstücken?
  4. Bei welchen Grundstücken im Bezirk Harburg wird 2026 das Erbbaurecht ausgelaufen und was passiert mit diesen Grundstücken?
  5. Plant die Stadt den Erbbaurechtsnehmern von bestehenden Verträgen ein Kaufrecht einzuräumen?
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.03.2026
Ö 4.11
Lokalisation Beta

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