Antwort auf Anfrage zur "Teilnahme von Schulen und Kitas in Hamburg (insbesondere im Bezirk Harburg) am EU-Schulprogramm "EU School Fruit, Vegetables and Milk Scheme" zur Förderung gesunder Ernährung im Kindesalter
Letzte Beratung: 14.10.2025 Hauptausschuss Ö 4.3
Das "EU School Fruit, Vegetables and Milk Scheme" (EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch) wurde 2017 von der Europäischen Union eingeführt. Es fördert gesunde Ernährungsgewohnheiten bei Kindern durch die regelmäßige, kostenfreie Bereitstellung von frischem Obst, Gemüse sowie Milchprodukten in Bildungseinrichtungen. Neben der Versorgung mit Lebensmitteln sind pädagogische Begleitmaßnahmen wie Ernährungserziehung, Schulgärten oder Informationsveranstaltungen ein fester Bestandteil.
Die Freie und Hansestadt Hamburg beteiligt sich 7 Jahre nach der Einführung des Programms (seit dem Schuljahr 2023/2024) nun erstmals auch daran, was wir ausdrücklich begrüßen.
In der Pilotphase können sich insbesondere Grundschulen sowie ggf. Kindertagesstätten bewerben. Hamburg sieht eine Versorgung mehrmals wöchentlich vor. Rund 40 Einrichtungen sollen zu Beginn einbezogen werden. Die Bewerbung erfolgt freiwillig.
In Niedersachsen profitieren laut einem dpa Bericht im kommenden Schuljahr rund 360.000 Kinder von dem Programm. Uns interessieren insbesondere die Reichweite und Umsetzung in Hamburg mit Fokus auf den Bezirk Harburg.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige(n) Fachbehörde(n):
1. Seit dem Schuljahr 2023/2024 beteiligt sich Hamburg am EU-Schulprogramm "EU School Fruit, Vegetables and Milk Scheme". Wie viele und welche Bildungseinrichtungen wurden bislang in das Programm aufgenommen?
a. Aufgeschlüsselt nach Schulen und Kitas
b. Aufgeschlüsselt nach Bezirken
2. Wie viele und welche Einrichtungen im Bezirk Harburg nehmen aktuell an dem Programm teil und/oder haben sich zukünftig dafür beworben?
a. Anzahl und Namen der Schulen
b. Anzahl und Namen der Kitas
3. Wie viele Kinder aus dem Bezirk Harburg profitieren derzeit von dem Programm?
a. Schulpflichtige Kinder
b. Kinder in Kindertagesstätten
4. Welchen Anteil machen die teilnehmenden Schulen und Kitas aus Harburg im Verhältnis zur Gesamtzahl der teilnehmenden Einrichtungen in Hamburg aus?
a. Bitte auch den prozentualen Anteil der Harburger Kinder, die von dem Programm profitieren (werden) im Vergleich zu Gesamt-Hamburg darstellen.
5. Welche Auswahlkriterien wurden bzw. werden bei der Festlegung der teilnehmenden Einrichtungen angewendet und wie bewirbt man sich?
6. Welche Schulformen und Kitatypen sind grundsätzlich zur Teilnahme berechtigt?
7. Welche pädagogischen Begleitmaßnahmen (z. B. Unterrichtseinheiten, Workshops, Gärten, Kooperationen) werden angeboten oder empfohlen, was davon wird in Harburg bereits umgesetzt?
8. In welcher Höhe wurden für das laufende Schuljahr Mittel aus folgenden Quellen zur Verfügung gestellt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Wie hoch ist damit der prozentuale Anteil des Bezirks Harburg am Hamburger Gesamtfördervolumen dieses Programms?
a. Europäische Union
b. Hamburger Landesmittel
c. Bezirksmittel
9. Welche Organisationen oder Anbieter übernehmen die Verteilung bzw. Lieferung der Lebensmittel im Rahmen des Programms?
10. Wie werden Schulen und Kitas über das Programm informiert, und wie gestaltet sich das Bewerbungsverfahren?
11. Ist bereits eine Evaluation der Pilotphase vorgesehen? Falls ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Wie geht es nach der Pilotphase weiter?
12. Ist eine Ausweitung der Programmbeteiligung – insbesondere für Einrichtungen im Bezirk Harburg für das kommende Schuljahr geplant und welche Bewerbungen liegen derzeit aus dem Bezirk vor?
13. Gibt es weitere EU-Programme zur Förderung gesunder Ernährung/Ernährungsgewohnheiten im Kindesalter? Wenn ja welche und wie nimmt Hamburg an ihnen teil?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
02. Oktober 2025
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BFSB) nimmt zu der o.g. Anfrage der Volt-Fraktion, Drs. 22-0896, wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
Hamburg nimmt seit dem Schuljahr 2023/24 am EU-Schulprogramm teil. Regelhaft können Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren teilnehmen. Niedersachsen, Bremen und Hamburg nutzen gemeinsam eine EU-Zahlstelle. Niedersachsen hat die Federführung. Die EU schreibt für alle teilnehmenden Staaten (in Deutschland für alle teilnehmenden Bundesländer) die Erstellung einer regionalen Strategie vor, in der die Ziele, Zielgruppen, organisatorische Festlegungen usw. aufgeführt sind. Seit dem Schuljahr 2024/25 können in Hamburg auch staatliche Sonderschulen und Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) am EU-Schulprogramm teilnehmen.
In den Schuljahren 2023/24 und 2024/25 konnten alle Schulen, die sich für das EU-Schulprogramm beworben und ihre Bewerbung termingerecht und vollständig abgegeben haben auch teilnehmen. Die Nachfrage war geringer als die zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel.
Für das Schuljahr 2025/26 haben sich gegenüber dem Vorjahr 20 Schulen mehr beworben. Die EU-Fördermittel reichen für das SJ 2025/26 maximal für 20.919 Kinder, beworben haben sich Schulen mit insgesamt 26.795 Kindern. Von den Schulen, die sich beworben haben, konnten nur 55 eine Zusage für die Teilnahme erhalten.
Aktuell sind Hamburger Kitas nicht Teil des EU-Schulprogramms. Die für Kindertagesbetreuung zuständige Behörde hat im Januar 2022 aufgrund des durch eine Abfrage ermittelten geringen Interesses in der Kita-Landschaft entschieden, nicht am EU-Schulprogramm teilzunehmen. Ob sich das Meinungsbild in der Kita-Landschaft hinsichtlich einer zukünftigen Teilnahme mittlerweile gewandelt hat, wird bei passender thematischer Behandlung in der Vertragskommission zum Landesrahmenvertrag, Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen unter den Vertreterinnen und Vertretern der Kita-Anbieterseite erfragt. Unabhängig davon sind für die Jahre 2025/26 keine Hamburger Haushaltsmittel für die Teilnahme von Kitas vorgesehen.
Die pädagogische Auseinandersetzung mit gesunder Ernährung und positiver Esskultur sind im Übrigen in den Hamburger Bildungsleitlinien für die pädagogische Arbeit berücksichtigt und somit fester Bestandteil in den Hamburger Kitas.
Umfassende Informationen zur Umsetzung des EU-Schulprogramms in Hamburg sind der Drucksache 22/17365 (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/89680/22_17365_buergerschaftliches_ersuchen_vom_15_februar_2023_eu_schulprogramm_kostenloses_obst_und_gemuese_in_bio_qualitaet_drs_22_10867_neufassung) vom 20.12.2024 zu entnehmen.
1.) Wie viele und welche Bildungseinrichtungen wurden bislang in das Programm aufgenommen?
Im Schuljahr 2023/2024 konnten in Hamburg 36 Grund- und Stadtteilschulen und im Schuljahr 2024/2025 53 Grund-, Stadtteil- und Sonderschulen am EU-Schulprogramm teilnehmen.
2.) Wie viele und welche Einrichtungen im Bezirk Harburg nehmen aktuell an dem
Programm teil und/oder haben sich zukünftig dafür beworben?
Im Schuljahr 2024/25 haben sieben Schulen aus dem Bezirk Harburg teilgenommen und für das Schuljahr 2025/26 haben dieselben Schulen bereits eine Zusage erhalten.
Im Übrigen siehe Anlagen 2 und 3.
Derzeit liegen folgende Bewerbungen aus dem Bezirk Harburg vor:
3.) Wie viele Kinder aus dem Bezirk Harburg profitieren derzeit von dem Programm?
Im Schuljahr 2024/25 haben etwa 3.240 Kinder aus dem Bezirk Harburg am EU-Schulprogramm teilgenommen. Im Schuljahr 2025/2026 werden es voraussichtlich etwa 3.200 Kinder sein. Im Übrigen siehe Anlagen 2 und 3.
4.) Welchen Anteil machen die teilnehmenden Schulen und Kitas aus Harburg im
Verhältnis zur Gesamtzahl der teilnehmenden Einrichtungen in Hamburg aus?
In Hamburg nehmen zurzeit keine Kindertagesstätten am EU-Schulprogramm teil, siehe Vorbemerkung. Betrachtet man den Anteil der Harburger Schulen, so kommt man für das Schuljahr 2025/26 auf einen Prozentsatz von 11,86 % (sieben von fünfundfünfzig Schulen). Betrachtet man allerdings die Anzahl der teilnehmenden Kinder, so kommt man auf einen Prozentsatz von 14,99 %.
Im Übrigen siehe Anlagen 1 bis 3.
5.) Welche Auswahlkriterien wurden bzw. werden bei der Festlegung der teilnehmenden Einrichtungen angewendet und wie bewirbt man sich?
6.) Welche Schulformen und Kitatypen sind grundsätzlich zur Teilnahme berechtigt?
In der von der EU-Kommission vorgeschriebenen regionalen Strategie der jeweiligen EU-Staaten bzw. Bundesländer ist unter anderem die Zielgruppe zu definieren. Sofern die Nachfrage größer ist als die zur Verfügung stehenden EU-Mittel, ist eine Auswahl der teilnehmenden Schulen nach regionalen und sozialen Kriterien erforderlich.
Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind in Hamburg alle Grundschulen und Primarstufen der Stadtteilschulen und Sonderschulen, einschließlich ggf. eingerichteter Vorschulklassen.
Vor Beginn eines Schuljahres können sich die teilnahmeberechtigten Hamburger Schulen für die Teilnahme am EU-Schulprogramm online bewerben. Die Auswahl erfolgt immer nur für ein Schuljahr.
Jede staatliche Hamburger Grund- und Stadtteilschule wird mit einem Sozialindex klassifiziert.
Bei der Auswahl werden bevorzugt Grund- und Stadteilschulen mit niedrigem Sozialindex berücksichtigt, gleichzeitig soll aber auch eine gleichmäßige Verteilung auf die sieben Hamburger Bezirke erfolgen.
Jede Schule kann sich jährlich neu bewerben. Über den genauen Bewerbungstermin und die Teilnahmebedingungen werden die Schulen rechtzeitig per Rundmail und auf der Hamburger Internetseite zum EU-Schulprogramm (https://li.hamburg.de/qualitaetsentwicklung-von-unterricht-und-schule/aufgabengebiete-und-querschnittsthemen/gesundheitsfoerderung/artikel-eu-schulprogramm-657112) informiert.
Da Niedersachsen, Bremen und Hamburg eine gemeinsame EU-Zahlstelle nutzen, können sich die Hamburger Schulen ebenfalls über das von Niedersachsen eingerichtete Online-Bewerbungsportal anmelden.
Im Bewerbungsverfahren ist durch die Schulen die voraussichtlich teilnehmende Kinderzahl anzugeben (inklusive VSK und IVK). Allen teilnahmeberechtigten Kindern einer Schule muss die Teilnahme ermöglicht werden. Die administrative Abwicklung des Bewerbungsverfahrens der Schulen erfolgt wie bei den Lieferanten durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Hamburg erhält nach Ablauf der Bewerbungsfrist eine Liste mit den Bewerbungen.
Kindertagesstätten sind derzeit laut Hamburger Strategie nicht zur Teilnahme am EU-Schulprogramm berechtigt, siehe auch Antwort zu 4 sowie Vorbemerkung..
7.) Welche pädagogischen Begleitmaßnahmen (z. B. Unterrichtseinheiten, Workshops, Gärten, Kooperationen) werden angeboten oder empfohlen, was davon wird in Harburg bereits umgesetzt?
Für die pädagogischen Begleitmaßnahmen können Hamburger Schulen auf schon bestehende Aktivitäten zur schulischen Gesundheitsförderung, zum Sachunterricht und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sowie den Vorgaben der entsprechenden Bildungspläne zurückgreifen (siehe https://li.hamburg.de/qualitaetsentwicklung-von-unterricht-und-schule/aufgabengebiete-und-querschnittsthemen/gesundheitsfoerderung/paedagogische-begleitmassnahmen-665024).
Folgende pädagogischen Begleitmaßnahmen wurden beispielhaft von den Schulen ausgewählt:
8.) In welcher Höhe wurden für das laufende Schuljahr Mittel aus folgenden Quellen zur
Verfügung gestellt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Wie hoch ist damit der
prozentuale Anteil des Bezirks Harburg am Hamburger Gesamtfördervolumen dieses
Programms?
a. Europäische Union
b. Hamburger Landesmittel
c. Bezirksmittel
Positionen |
SJ 2023/24 |
SJ 2024/25 |
SJ 2025/26 |
EU-Fördermittel für Obst und Gemüse |
586.672 € |
592.000 € |
593.060 € |
EU-Fördermittel für Trinkmilch |
163.474 € |
164.997 € |
165.374 € |
EU-Fördermittel gesamt |
750.146 € |
756.997 € |
758.434 € |
Durchschnittspreis pro 100 Gramm Obst und Gemüse |
0,42 € |
0,43 € |
0,45 € |
Anzahl der Verzehrtage pro SJ |
72 Tage |
57 Tage |
63 Tage |
Kosten pro Kind und SJ |
30,24 Euro |
24,51 Euro |
28,35 Euro |
Anzahl der teilnehmenden Schulen |
36 |
53 |
55 (Stand August 2025) |
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung hat im Haushalt 2025/2026 jährlich 132.000 Euro für das EU-Schulprogramm veranschlagt. Davon werden unter anderem die 15 Prozent Verwaltungskosten finanziert, die für die in Anspruch genommenen EU-Fördermittel an die niedersächsische EU-Zahlstelle abzuführen sind, sowie die Evaluationskosten, die Kosten für das vorgeschriebene Poster u.v.m.
Der prozentuale Anteil des Bezirks Harburg am Hamburger Gesamtfördervolumen des EU-Schulprogramms entspricht im Schuljahr 2023/24 15,28% und im Schuljahr 2024/25 16,10%.
9.) Welche Organisationen oder Anbieter übernehmen die Verteilung bzw. Lieferung
der Lebensmittel im Rahmen des Programms?
Bezeichnung |
PLZ und Ort |
Straße u. Hausnummer |
Gut Wulksfelde Lieferservice GmbH |
22889 Tangstedt |
Wulksfelder Damm 13 |
Lehmanns Bio Service Dirk Lehmann e. K |
23843 Bad Oldesloe |
Sandkamp 6 |
Böttjer Frischdienst GmbH |
20539 Hamburg |
Ausschläger Billdeich 130 |
Schleßelmann |
21635 Jork |
Osterjork 153 |
Sannmann Gemüse-Abo GmbH & Co. KG |
21037 Hamburg |
Ochsenwerder Landstr. |
Die Lieferanten beliefern die teilnehmenden Schulen in der Regel mit sogenannten Klassenkisten oder -beuteln. In diesen sind jeweils die Portionsmengen für eine Klasse und eine Verzehrwoche enthalten.
Die weiter Verteilung auf die Klassen und an die Kinder organisiert jede Schule eigenständig.
10.) Wie werden Schulen und Kitas über das Programm informiert, und wie gestaltet
sich das Bewerbungsverfahren?
Siehe Antwort zu 5.
Zusätzlich werden im Auftrag des Landesinstituts für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung Informationsveranstaltungen von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hamburg durchgeführt.
11.) Ist bereits eine Evaluation der Pilotphase vorgesehen? Falls ja, wann ist mit
Ergebnissen zu rechnen? Wie geht es nach der Pilotphase weiter?
Für das EU-Schulprogramm gibt es keine Pilotphase. Das EU-Schulprogramm läuft über einen Zeitraum von Schuljahr 2023/24 bis 2028/29. Die EU schreibt eine Evaluation vor. Diese findet gemeinsam mit Niedersachsen und Bremen statt. Laut Vorgabe der EU wird das Ergebnis erst zum Ende der gesamten Förderperiode veröffentlicht.
12. Ist eine Ausweitung der Programmbeteiligung – insbesondere für Einrichtungen im
Bezirk Harburg für das kommende Schuljahr geplant und welche Bewerbungen
liegen derzeit aus dem Bezirk vor?
Im Hamburger Koalitionsvertrag „Hamburg vereint – mit Herz und Verstand“ vom 24. April 2025 wird eine Ausweitung des EU-Schulprogramms erwähnt, diese steht allerdings unter einem Finanzierungsvorbehalt. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.
13.) Gibt es weitere EU-Programme zur Förderung gesunder Ernährung /
Ernährungsgewohnheiten im Kindesalter? Wenn ja welche und wie nimmt Hamburg
an ihnen teil?
Der für Bildung und Familien zuständigen Behörde sind keine weiteren EU-Programme zur Förderung gesunder Ernährung im Kindesalter bekannt.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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