22-1263.01

Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Parkstreifen unter der Bahnunterführung im Rehrstieg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 5.1

Sachverhalt


Unter der Bahnunterführung im Rehrstieg gibt es beidseitig Parkstreifen. Teilweise parken hier
auch LKW, was im Falle eines Brandes eventuell zu Beschädigungen an der Brücke und einer
Sperrung der wichtigen S-Bahn-Strecke der S3 und der S5 führen könnte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die die zuständige Fachbehörde:
- Gibt es Untersuchungen, Berechnungen oder Normen, welche Hitzeeinwirkungen durch
Brände die Bahnbrücke am Rehrstieg ohne maßgebliche Beschädigung und daraus folgender
Sperrung für den Bahnverkehr aushalten muss? Wenn ja, bitte angeben.
- Welche Konsequenzen hätten folgende Brände voraussichtlich für die Brücke und den
Bahnverkehr?
o Brand eines LKWs/E-LKWs?
o Brand eines PKWs/E-PKWs?
o Brand eines Transporters/E-Transporters?
o Brand eines Wohnmobils?
- Wurde geprüft, ob es sinnvoll ist, das Parken unter der Brücke nur für bestimmte Fahrzeugtypen
zuzulassen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.02.2026
Ö 5.1
Lokalisation Beta

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