Antwort auf Anfrage gem. §27 BezVG der GRÜNE-Fraktion betr. Parkstreifen unter der Bahnunterführung im Rehrstieg
Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 5.1
Unter der Bahnunterführung im Rehrstieg gibt es beidseitig Parkstreifen. Teilweise parken hier
auch LKW, was im Falle eines Brandes eventuell zu Beschädigungen an der Brücke und einer
Sperrung der wichtigen S-Bahn-Strecke der S3 und der S5 führen könnte.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die die zuständige Fachbehörde:
- Gibt es Untersuchungen, Berechnungen oder Normen, welche Hitzeeinwirkungen durch
Brände die Bahnbrücke am Rehrstieg ohne maßgebliche Beschädigung und daraus folgender
Sperrung für den Bahnverkehr aushalten muss? Wenn ja, bitte angeben.
- Welche Konsequenzen hätten folgende Brände voraussichtlich für die Brücke und den
Bahnverkehr?
o Brand eines LKWs/E-LKWs?
o Brand eines PKWs/E-PKWs?
o Brand eines Transporters/E-Transporters?
o Brand eines Wohnmobils?
- Wurde geprüft, ob es sinnvoll ist, das Parken unter der Brücke nur für bestimmte Fahrzeugtypen
zuzulassen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?