Antwort auf Anfrage FDP-Fraktion: Digitale Teilhabe im Bezirk Harburg - Barrierefreiheit zentral bereitgestellter Fachverfahren und Verwaltungssoftware
Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.32
Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Eine moderne Verwaltung hat den Bürgerinnen und Bürgern zu dienen – nicht umgekehrt. Sie soll Zeit sparen, Bürokratie abbauen und es den Menschen ermöglichen, ihre Angelegenheiten eigenständig zu erledigen. Wo digitale Verfahren neue Hürden oder Abhängigkeiten schaffen, verfehlt der Staat sein Modernisierungsversprechen.
Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit keine Fürsorgeleistung und keine besondere Vergünstigung, sondern Voraussetzung gleicher Freiheit und echter Chancengerechtigkeit. Bürgerinnen und Bürger müssen staatliche Leistungen möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Beschäftigte müssen ihre Fähigkeiten und Qualifikationen uneingeschränkt einbringen können, statt durch ungeeignete Fachsoftware ausgebremst zu werden.
Der Staat trägt dabei nicht nur als Arbeitgeber, sondern auch als Auftraggeber Verantwortung. Das Bezirksamt Harburg nutzt zahlreiche Fachverfahren und digitale Anwendungen, deren Entwicklung, Beschaffung und Betrieb bei Fachbehörden, der Senatskanzlei, Dataport oder beauftragten Unternehmen liegen. Wer Software beauftragt, bezahlt und freigibt, muss auch für ihre Gebrauchstauglichkeit einstehen. Verantwortung darf nicht zwischen Behörden, öffentlichen IT-Dienstleistern und Auftragnehmern verloren gehen.
Nicht barrierefreie Software verursacht zusätzliche Bearbeitungswege, bindet Personal und verzögert Verwaltungsverfahren. Es ist den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht zuzumuten, zunächst für mangelhafte Anwendungen und anschließend noch einmal für vermeidbare Nachbesserungen aufzukommen. Barrierefreiheit muss deshalb von Anfang an verbindlicher Bestandteil von Entwicklung, Ausschreibung und Abnahme sein.
Bislang ist nicht transparent, welche der in Harburg eingesetzten Anwendungen auf Barrierefreiheit geprüft wurden, welche Mängel bestehen und wer für deren Beseitigung verantwortlich ist. Da die maßgeblichen Entscheidungen überwiegend außerhalb des Bezirksamtes getroffen werden, ihre Folgen aber unmittelbar im Bezirk Harburg spürbar sind, fragen wir die zuständigen Behörden und sonstigen Stellen gemäß § 27 BezVG:
1. Welche Fachsoftware, Fachverfahren und sonstigen fachbezogenen digitalen Anwendungen werden derzeit im Bezirksamt Harburg eingesetzt, die durch die Freie und Hansestadt Hamburg selbst entwickelt, beauftragt, zentral bereitgestellt oder wesentlich angepasst wurden? Bitte tabellarisch angeben:
a) Bezeichnung und Zweck,
b) nutzendes Fachamt beziehungsweise Aufgabenbereich,
c) interne und/oder öffentlich zugängliche Nutzung,
d) federführend verantwortliche Stelle sowie
e) Betreiber, Auftragnehmer oder entwickelndes Unternehmen.
2. Welche dieser Anwendungen wurden auf Barrierefreiheit geprüft? Bitte jeweils angeben:
a) Datum und Umfang der letzten Prüfung,
b) angewendete Standards und Prüfmethoden,
c) prüfende Stelle und eine etwaige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen sowie
d) Ergebnis der Prüfung.
3. Welche Anwendungen wurden bislang nicht oder nicht vollständig geprüft, aus welchen Gründen ist die Prüfung unterblieben und bis wann soll sie nachgeholt werden?
4. Bei welchen der genannten Anwendungen sind Barrieren oder Einschränkungen bekannt? Bitte jeweils angeben:
a) betroffene Anwendung und Funktion,
b) Art der Barriere und betroffene Nutzergruppen,
c) vorhandene Übergangs- oder Ersatzlösungen,
d) für die Behebung verantwortliche Stelle,
e) vorgesehene Maßnahmen und Zeitplan sowie
f) durch die Barriere entstandener zusätzlicher personeller, organisatorischer oder finanzieller Aufwand.
5. Welche Beschwerden, Störungsmeldungen oder Unterstützungsanfragen zur mangelnden Barrierefreiheit der in Harburg eingesetzten Anwendungen wurden in den vergangenen fünf Jahren erfasst? Bitte, soweit möglich, nach Jahren, Anwendungen, Art der Barriere sowie Beschäftigten- und Bürgeranliegen aufschlüsseln. Sofern keine Statistik geführt wird, ist darzustellen, welche anderweitigen Erkenntnisse vorliegen.
6. Welche Vorkehrungen wurden für Beschäftigte des Bezirksamtes Harburg getroffen, die Fachsoftware aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt nutzen konnten?
7. Mussten Beschäftigte deshalb Aufgaben, Zuständigkeiten oder Arbeitsplätze wechseln? Falls ja, bitte Anzahl und Fallkonstellationen ausschließlich anonymisiert und zusammengefasst darstellen.
8. Welche öffentlich zugänglichen digitalen Komponenten werden für Verwaltungsleistungen des Bezirksamtes Harburg genutzt? Bitte angeben:
a) für welche Komponenten eine aktuelle Erklärung zur Barrierefreiheit vorliegt,
b) wo diese Erklärungen und gegebenenfalls zugehörige Prüfberichte veröffentlicht sind und
c) welche barrierefreien Alternativen bei bekannten Einschränkungen angeboten werden.
9. Wie wird Barrierefreiheit bei Entwicklung, Beschaffung, Abnahme und Weiterentwicklung von Fachsoftware verbindlich sichergestellt? Bitte insbesondere darstellen:
a) welche Anforderungen und Nachweise verbindlich vorgeschrieben sind,
b) ob Barrierefreiheit ein verbindliches Abnahme- und Freigabekriterium ist,
c) unter welchen Voraussetzungen Anwendungen trotz festgestellter Barrieren eingesetzt werden dürfen,
d) wie die Barrierefreiheit nach Updates und funktionalen Änderungen erneut geprüft wird und
e) wer die Kosten der Nachbesserung trägt, wenn vereinbarte Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt werden.
10. Wie sind die Zuständigkeiten zwischen Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung, Fachbehörden, Dataport, beauftragten Unternehmen und Bezirksamt Harburg verteilt? Bitte insbesondere angeben:
a) welche Stelle Mängel entgegennimmt und priorisiert,
b) wer deren Behebung und Nachprüfung verantwortet und
c) wie Schwerbehindertenvertretung, Personalrat und Beschäftigte mit Behinderungen beteiligt werden.
11. Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen, damit Menschen die im Bezirk Harburg eingesetzten digitalen Verwaltungsangebote möglichst selbstständig nutzen können und Beschäftigte nicht durch vermeidbare technische Barrieren in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden? Bitte angeben:
a) bis wann eine vollständige Übersicht über Prüfstand und bekannte Mängel vorliegen soll,
b) bis wann bislang nicht geprüfte Anwendungen geprüft und wesentliche Barrieren behoben werden sollen,
c) welche personellen und finanziellen Mittel dafür bereitstehen und
d) ob und in welchem Turnus der Bezirksversammlung Harburg über die Umsetzung berichtet wird.
Abgrenzung des Auskunftsersuchens
Unverändert eingekaufte Standardprodukte wie allgemein verfügbare Betriebssysteme und Büroanwendungen müssen nicht berücksichtigt werden. Einzubeziehen sind jedoch speziell für die Hamburger Verwaltung entwickelte oder angepasste Erweiterungen, Schnittstellen, Benutzeroberflächen und Module.
Soweit Angaben aus Gründen des Datenschutzes, der Informationssicherheit oder zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht genannt werden können, wird um eine konkrete Begründung und eine möglichst weitgehende anonymisierte oder zusammengefasste Antwort gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.