Antwort auf Anfrage der fraktionslosen SPD-Abgeordneten Markus Sass, Mehmet Kizil und Dennis Wacker betr.: Umgang der Polizei mit der Ahndung von Parkverstößen im Bezirk Harburg
An Infoständen im Bezirk Harburg, insbesondere in der Lüneburger Straße und am Sand, wird vonzahlreichen Bürgerinnen und Bürgern immer wieder Kritik am Vorgehen der Polizei bei der Ahndung vonParkverstößen geäußert. Dabei wird regelmäßig derselbe Polizeibeamte namentlich genannt. Ausdatenschutzrechtlichen Gründen wird auf die Nennung des Namens in dieser Anfrage verzichtet.
Nach den Schilderungen der Bürgerinnen und Bürger würden Parkverstöße häufig ohne jede Möglichkeiteines kurzen klärenden Gesprächs geahndet. Insbesondere wird berichtet, dass selbst dann, wennFahrzeugführer noch am Fahrzeug angetroffen werden und versuchen, den Sachverhalt zu erläutern oderdas Gespräch mit den eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu suchen, dies teilweiseunmittelbar und in einer als unhöflich oder respektlos empfundenen Weise abgelehnt werde. Stattdessenwerde unverzüglich mit der Dokumentation des Verstoßes begonnen und ein Verwarnungs- oderBußgeldverfahren eingeleitet, obwohl nach Auffassung vieler Betroffener eine kurze Kommunikation oder– soweit rechtlich zulässig – die Ausübung eines Ermessensspielraums möglich gewesen wäre.
Diese Rückmeldungen betreffen nach Angaben der Bürgerinnen und Bürger nicht nur den genanntenBeamten, sondern auch Fahrradstreifen sowie weitere Polizeikräfte, die schwerpunktmäßig Park- undHaltverstöße überwachen. Die konsequente Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung ist eine wichtigeAufgabe der Polizei. Gleichzeitig gehört jedoch auch ein bürgernaher, respektvoller und verhältnismäßigerUmgang mit den Bürgerinnen und Bürgern zum Leitbild der Hamburger Polizei. Vor diesem Hintergrundbesteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran zu erfahren, ob der Polizei diese wiederkehrendenBeschwerden bekannt sind und wie sie hiermit umgeht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wie viele Beschwerden über das Verhalten von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten imZusammenhang mit der Ahndung von Park- und Haltverstößen sind seit dem Jahr 2015 beimPolizeikommissariat 46, Polizeikommissariat 47 sowie dem Wasserschutzpolizeikommissariat 3eingegangen? Bitte nach Jahr, Dienststelle und Beschwerdegrund tabellarisch darstellen.
2. Ist der Polizei die wiederholt geäußerte Kritik von Bürgerinnen und Bürgern bekannt, wonach einzelnePolizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Bezirk Harburg bei der Ahndung von Parkverstößen Gesprächemit Betroffenen ablehnen und dabei von vielen Bürgerinnen und Bürgern als wenig bürgernahwahrgenommen werden? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen hierzu vor und welche Maßnahmen wurdenoder werden ergriffen?
3. Wie viele Verstöße gegen Halt- und Parkvorschriften wurden im Bezirk Harburg seit 2015 jährlichfestgestellt und geahndet? Bitte nach Jahren sowie – soweit möglich – nach Polizeikommissariatenbeziehungsweise zuständigen Einheiten tabellarisch darstellen.
4. Welche internen Vorgaben oder Dienstanweisungen bestehen hinsichtlich der Ausübung desErmessens bei der Ahndung von Halt- und Parkverstößen, insbesondere wenn Fahrzeugführer noch vorOrt sind und das Gespräch mit den eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten suchen?
5. Wie stellt die Polizei sicher, dass neben einer konsequenten Verkehrsüberwachung auch der Grundsatzeiner bürgernahen Kommunikation und eines respektvollen Umgangs mit den Bürgerinnen und Bürgerngewahrt wird?
Um schriftliche Beantwortung wird gebeten
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