Antwort auf Anfrage der Fraktion Die Linke betr.: Kosten für die Stadtradstation am Neugrabener Markt
Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 4.2
Im Regionalausschuss Süderelbe wird auf Antrag der CDU (DS 22-1345) die Verlegung der kürzlich am Neugrabener Markt eingerichtete Stadtradstation in Erwägung gezogen.
Deshalb fragen wir:
1. Wie hoch waren die Kosten, die durch die Einrichtung dieser Stadtradstation entstanden sind?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
21. April 2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die o.g. Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs. 22-1511wie folgt:
1. Wie hoch waren die Kosten, die durch die Einrichtung dieser Stadtradstation entstanden sind?
Gemäß dem Betreibervertrag zwischen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Deutschen Bahn Connect GmbH werden für jede zusätzlich bestellte StadtRAD-Station jährliche vertraglich festgelegte Zubestellpreise gezahlt. Das heißt, das jährliche Gesamt-Betreiberentgelt für den Betrieb des StadtRAD-Systems erhöht sich mit jeder neuen Station.
Der Vergütungsanspruch des Betreibers entsteht ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die vertraglich festgelegten Zubestellpreise sind als Gesamtpreis für die Planung, die Einrichtung, die Infrastruktur sowie den Betrieb der Stationen angesetzt. Die Kosten für die erstmalige Einrichtung einer Station werden dabei nicht separat ausgewiesen. Der BVM liegen daher keine gesonderten Angaben zu den Einrichtungskosten der StadtRAD-Station am Neugrabener Markt vor.
Sollte eine StadtRAD-Station ohne zwingendes öffentliches Interesse verlegt oder entfernt werden, wären die dadurch entstehenden Kosten von der öffentlichen Hand zu tragen.
Die Entscheidung über den Standort wurde nach umfassender Flächenprüfung sowie sorgfältiger Abstimmung und Abwägung aller Belange getroffen (siehe auch Stellungnahme zur Drs. 22-1286). Der Bedarf für ein StadtRAD-Angebot an diesem Standort besteht weiterhin. Eine Beseitigung der Station ist daher nicht vorgesehen. Eine Verlegung ist in Ermangelung gleichermaßen geeigneter Alternativen nicht möglich.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
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