21-3325.01

Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Parkanlagen in Bebauungsplangebiet NF 65

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 16.01.2024 Hauptausschuss Ö 2.3

Sachverhalt

Im Neubaugebiet Vogelkamp sind laut Verordnung über den Grünordnungsplan Neugraben-Fischbek 65 vom 9.Mai 2006 verschiedene Parkanlagen, beziehungsweise Quartiersplätze mit dem Zusatz (Freie und Hansestadt Hamburg) vorgesehen.

Über die Nutzung dieser Flächen gibt unterschiedliche Auffassungen der Nutzer und Anlieger.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Sind alle vier Parkanlagen und die drei Quartiersplätze inzwischen endgültig fertiggestellt?

2) Falls nicht, welche dieser Plätze sind noch endgültig fertigzustellen und wann?

3) Worin liegt der Unterschied zwischen Stadtteilpark, Parkanlagen und Quartiersplätzen und welche Auswirkungen haben diese Unterschiede auf die Anwohner und Nutzer?

4) Welche Dienststelle ist für die Pflege und Unterhaltung dieser Flächen zuständig?



BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

20. November 2023


Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

1) Sind alle vier Parkanlagen und die drei Quartiersplätze inzwischen endgültig fertiggestellt?

Nein.

2) Falls nicht, welche dieser Plätze sind noch endgültig fertigzustellen und wann?

Die Parkanlage im Nordwesten des Gebiets Vogelkamp Neugraben, direkt an der DRK-Wohnunterkunft „Am Röhricht“ gelegen, ist noch nicht fertiggestellt. Der Bau ist erst nach Ende des Pachtvertrages und Räumung der Wohnunterkunft möglich, frühestens ab dem Jahr 2027.

3) Worin liegt der Unterschied zwischen Stadtteilpark, Parkanlagen und Quartiersplätzen und welche Auswirkungen haben diese Unterschiede auf die Anwohner und Nutzer?

In dem Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 65, der im Jahr 2006 festgestellt wurde, sind vier Parkanlagen (Stadtteilpark und die drei Parkanlagen am Nordrand des Gebiets Vogelkamp Neugraben) und drei Quartiersplätze ausgewiesen. Dabei handelt es sich um öffentliche Grünflächen, die umfangreiche Spiel-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten mit Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen bieten. Der Stadtteilpark stellt den zentralen öffentlichen Park für das Wohngebiet dar und dient darüber hinaus auch der Versorgung angrenzender Wohngebiete. Die Quartiersplätze und die Parkanlagen am Nordrand sind stärker auf die wohnungsnahe Versorgung mit attraktiven Aufenthaltsbereichen ausgerichtet. Die unterschiedlichen Bezeichnungen korrespondieren lediglich mit der jeweiligen Größe. Für die Anwohnerinnen und Anwohner und die sonstigen Nutzerinnen und Nutzer ergeben sich hieraus keine Auswirkungen.

4) Welche Dienststelle ist für die Pflege und Unterhaltung dieser Flächen zuständig?

Das Bezirksamt Harburg, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün ist für die Pflege und Unterhaltung zuständig.

gez. Heimath


f.d.R.

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