Antwort auf Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Hilfsfrist von Polizei und Rettungsdiensten in Moorburg, Francop, Neuenfelde und Cranz
Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 4.10
Seit die Polizeiwache in Cranz aufgelöst wurde, hat sich die Anfahrt der Polizei in den umliegenden Stadtteilen teils erheblich verlängert. Es ist allerdings wichtig, dass im Bezirk Harburg alle Gebiete innerhalb der vorgesehenen Zeiten erreicht werden. Gleiches gilt für den Rettungsdienst, für den in Hamburg generell eine Hilfsfrist von 8 Minuten gilt.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
24. Februar 2026
Die Behörde für Innes und Sport (BIS) beantwortet die o.g. Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 22-1381, wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Polizei gewährleistet mit dem Polizeikommissariat (PK) 47 als Träger der örtlichen Polizeiarbeit die öffentliche Sicherheit und Ordnung u.a. in den von der Fragestellung umfassten Stadtteilen. Der Polizeiposten Cranz stellte während der Öffnungszeiten die Ansprechbarkeit der Polizei vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils sicher.
Das tägliche Einsatzaufkommen im Stadtteil wurde und wird insbesondere durch die Funkstreifenwagen des PK 47 bzw. lagebedingt mit Unterstützungskräften wahrgenommen.
Nach Pensionierung des im Polizeiposten tätigen Mitarbeiters und einer vor dem Hintergrund der Sanierungsbedürftigkeit des Dienstgebäudes erfolgten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde der Polizeiposten Cranz 2019 geschlossen.
Für die Wahrnehmbarkeit der polizeilichen Präsenz und zur Aufrechterhaltung der Ansprechbarkeit des Polizeipostens hat die Polizei nach Schließung des Postens eine mobile, fahrzeugbasierte Lösung eingeführt. Dieses mobile Büro war – wie der ehemalige Polizeiposten – als Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil konzipiert, um ihre Anliegen an die Polizei vor Ort vorbringen zu können. In dem mobilen Büro war zu festen Sprechzeiten ein Mitarbeitender der Polizei im Stadtteil stationär anwesend.
Die Polizei stellte jedoch im laufenden Betrieb des mobilen Büros fest, dass dieses stationäre Angebot kaum frequentiert wurde. Aufgrund der gemachten Erfahrungen erwies sich die direkte telefonische Terminabsprache zwischen den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Mitarbeitenden des mobilen Büros als zielführender für beide Seiten.
Der Mitarbeitende des mobilen Büros ist grundsätzlich im Rahmen seiner Dienstzeit im Stadtteil anwesend und nimmt dort hauptsächlich Tätigkeiten eines Bürgernahen Beamten wahr. Er unterstützt bei entsprechender Notwendigkeit den Täglichen Dienst bei der Einsatzwahrnehmung. Eine vollständige Übernahme von Einsätzen erfolgt in Einzelfällen, sofern diese durch einen sogenannten Alleinfahrer zu bewältigen sind. Dieser Aufgabenzuschnitt bestand seit jeher und hat sich auch mit der Schließung des Polizeipostens Cranz nicht geändert.
Zu konkreten durchschnittlichen oder standortbezogenen Eintreffzeiten von Polizei und Feuerwehr macht die Behörde für Inneres keine detaillierten Angaben.
Die Veröffentlichung einsatzbezogener Reaktionszeiten in kleinräumiger oder objektkonkreter Differenzierung könnte Rückschlüsse auf taktische, personelle und infrastrukturelle Dispositionen der Sicherheits- und Rettungskräfte zulassen. Eine solche Transparenz würde potenziell die Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns in Gefahren- und Einsatzlagen erhöhen und könnte missbräuchlich für die Planung oder Begehung von Straftaten ausgenutzt werden.
Der Schutz der öffentlichen Sicherheit sowie die Funktionsfähigkeit der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden haben hierbei Vorrang vor dem Informationsinteresse.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport die Fragen wie folgt:
Für den Bezirk Harburg ergeben sich auf Grundlage der Haushaltskennzahlen folgende Erfüllungsquoten:
Darüber hinaus siehe Vorbemerkung.
Für die Polizei bestehen keine festgelegten Hilfsfristen. Einsätze werden nach Priorisierung mit den jeweils verfügbaren Kräften schnellstmöglich wahrgenommen.
Darüber hinaus siehe Vorbemerkung.
Für den Bezirk Harburg ergeben sich folgende Erfüllungsquoten:
Darüber hinaus siehe Vorbemerkung
4. Welche Einsatz- bzw. Hilfsristen gelten für die genannten Stadtteile?
Es bestehen keine stadtteilbezogenen Hilfsfristen. Die im Haushaltsplan festgeschriebenen Kennzahlen gelten hamburgweit einheitlich.
Im Übrigen siehe Antwort zu 2 und Vorbemerkung.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.